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Arbeitsgericht Pforzheim
Amtsgericht PforzheimInhaltverzeichnis
Der Arbeitsgerichtshof Pforzheim ist einer der neun Arbeitsgerichtshöfe in Baden-Württemberg. Es hat seinen Hauptsitz in Pforzheim in der Simmlerstraße 9 und ist für gerichtliche Auseinandersetzungen in der Hansestadt Pforzheim, dem Kreis Calw, dem Kreis und dem Kreis Freudenstadt vor Ort verantwortlich. Der materielle Zuständigkeitsbereich ist durch das Arbeitsgerichtgesetz geregelt.
Das Arbeitsgericht Pforzheim ist dem Landarbeitsgericht Baden-Württemberg und in weiteren Verfahren dem BAG vorlegen.
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Bei Arbeitsstreitigkeiten ist das Arbeitsgericht in erster Linie für die Zuständigkeit verantwortlich. Das Arbeitsgericht ist besonders für Streitfälle zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verantwortlich. Der Rechtsstreit ergibt sich aus dem Beschäftigungsverhältnis oder betrifft das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines solchen Verhältnisses. Das Arbeitsgericht beschließt hier vor allem über rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber nach dem Arbeitsverfassungsgesetz.
Das Arbeitsgericht besteht aus einem präsidierenden Fachrichter und je einem ehrenamtlich tätigen Fachrichter aus Mitarbeiter- und Arbeitgeberkreisen. Bei Eintreffen einer Beschwerde oder eines Antrages erfolgt eine Schlichtung, in der der Präsident zu einer gütlichen Regelung gelangt. Wenn dies nicht möglich ist, beschließt die Kanzlei die Streitigkeit in einer weiteren Verhandlung, durch Entscheidung oder Anordnung.
Der Arbeitsgerichtshof darf keine rechtliche Beratung anbieten. Als Staatsbürger können Sie jedoch den Kläger des Arbeitsrechts besuchen, um dort eine Klageschrift oder andere Ansprüche geltend zu machen. Sie können gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit in der Regel Einspruch oder Revision beim Landarbeitsgericht Baden-Württemberg erheben. Aufgrund des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der gerichtlichen Selbständigkeit hat der Leiter oder Präsident eines Berufsgerichts keinen Anspruch auf fachliche Aufsicht über die Schiedsrichter.
Die Änderung von Gerichtsentscheidungen kann daher nur in zweiter Instanz des Landesarbeitsgerichts erfolgen.
Amtsgericht Pforzheim
Der Arbeitsgerichtshof ist für alle zivilrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie für Auseinandersetzungen zwischen Tarifvertragsparteien verantwortlich. Zivilstreitigkeiten können auch Angelegenheiten sein, die nicht direkt mit dem Beschäftigungsverhältnis zusammenhängen. Hierzu gehören auch Darlehen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder deliktische Maßnahmen mit Entgelt für das Beschäftigungsverhältnis. Die Bedingungen werden durch das Arbeitsgesetz festgelegt.
Die häufigste Klage vor den arbeitsgerichtlichen Gerichten sind besonders Kündigungsschutz. Sie sind sowohl für den Mitarbeiter als auch für den Auftraggeber von großer Wichtigkeit, da sie zum einen die Bestandssicherung und zum anderen für den Unternehmer oft unkalkulierbare und unerwartete volkswirtschaftliche Gefahren sind. Das Gremium des Arbeitsgerichtes ist die Kommission. Er beschließt mit einem Fachrichter und zwei ehrenamtlich tätigen Richterinnen, die sich oft aus Interessengruppen von Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmern und Gewerkschaften zusammensetzen. 2.
Als besonderes Merkmal ist im Arbeitsgericht ein gesondertes obligatorisches Schlichtungsverfahren vorgesehen, bei dem der Vorsitzende der Kammer des Richters den Fall bespricht und oft eine erste Beurteilung abgeben kann. So kann ein großer Teil der Arbeitsrechtsverfahren abgewickelt werden, vor allem im Falle der Beendigung durch Abfindungszahlung, Verschiebung des Kündigungszeitpunktes, Freigaben oder der Einigung auf andere Rücktrittsregelungen.
Ein Anwalt ist nicht verpflichtet, vor dem Arbeitsgericht zu erscheinen. Prinzipiell können sich Angestellte und Unternehmer auch alleine durchsetzen. Wegen der besonderen Merkmale der Arbeitsgerichtsverfahren und der arbeitsrechtlichen Besonderheit wird jedoch die Einschaltung eines Fachanwaltes für Arbeits- und Sozialrecht dringend empfohlen. Änderungen der Kontaktangaben der Gerichte vorbehalten. Vorsichtshalber sollten Sie sich die Kontaktinformationen der Gerichtshöfe per Telefon zuschicken lassen.
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