Jarbschg

Der Jarbschg

Faltblatt für die Gesundheitsversorgung von Jugendlichen nach dem JArbSchG mit Erhebungsbogen für die erste Prüfung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). JArbSchG und der Kinderarbeitsschutzverordnung. Jugendschutz hat seine gesetzliche Grundlage im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Wenn die Tätigkeiten unter das JArbSchG fallen es spielt keine Rolle, ob sie selbst einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen. Das JArbSchG sieht vor, dass junge Menschen nicht länger als acht Stunden am Tag beschäftigt sein dürfen.

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Der Jugendschutz ist ein Bundesgesetz zum Schutze arbeitender Kinder und Jugendlicher. Der Jugendschutz beschränkt die wöchentliche Arbeitsleistung auf 40 Arbeitsstunden (ohne Pausen) für eine Fünftagewoche. Bei Verkürzung der Arbeitszeiten an Einzelarbeitstagen kann die Arbeitszeiten an anderen Tagen auf bis zu 8,5 Std. ausgedehnt werden (§ 8). Der Jugendliche hat bei einer Dauer von 4,5 bis 6 Std. Anspruch auf eine 30-minütige und bei mehr als 6 Std. Tagesarbeitszeit auf eine 60-minütige Auszeit.

Die erste Unterbrechung muss nach 4,5 Std. erfolgen, muss mind. 15 Min. betragen und muss möglichst frühzeitig eine Std. nach Arbeitsbeginn und längstens eine Std. vor Ende der Arbeitszeiten erfolgen (§ 11). Junge Menschen dürfen an Samstagen und Sonntagen nicht mitarbeiten. 1] Die Arbeitszeiten sind in der Regel auf den Zeitabschnitt zwischen 6.00 und 20.00 Uhr beschränkt ( 14), jedoch gibt es eine Anzahl von Ausnahmeregelungen für Backstuben, Restaurants, Kulturveranstaltungen etc.

Wenn ein junger Mensch in Notsituationen, z.B. bei Brand- oder Wassermangel, eingesetzt wird, sofern die Arbeit zeitlich befristet ist und nicht aufgeschoben werden kann und keine erwachsenen Mitarbeiter zur Stelle sind, muss die in diesem Zusammenhang entstehende zusätzliche Arbeit durch eine angemessene Arbeitszeitverkürzung ausgeglichen werden. An einem Arbeitstag durch einen Feiertag verlorene Arbeitszeiten dürfen nicht mit anderen Arbeitstagen verrechnet werden.

Junge Menschen dürfen nur sonntags arbeiten: Wenn sie an Sonn- und Feiertagen arbeiten, erhalten sie an einem anderen freien Tag der Berufsschule eine fünftägige Woche Urlaub. Außerdem dürfen junge Menschen nach 14.00 Uhr am Tag des Vertragsabschlusses nicht mehr angestellt werden ( 18 Abs. 2 JArbSchG). Ebenso sind die Weihnachts- und Osterferien sowie der erste und der erste sowie der erste und der erste Jänner absolut frei zu gestalten (§ 18 Abs. 2 JArbSchG).

Jeder, der die gesundheitliche Situation oder die Erwerbsfähigkeit des Minderjährigen bewusst bedroht oder beeinträchtigt, begibt sich nach 59 Abs. 5 oder Abs. 6 strafbar. Die Bemühungen, Kinder und Jugendliche auf Landesebene für ihre Entfaltung zu schützen, gehen auf das neunzehnte Jahrtausend zurück.

Damit war Preußen im Rahmen des Regulativs über die Beschäftigung junger Menschen in der Fabrik der erste deutsche Bundesstaat, der die Arbeit von Kindern unter neun Jahren rechtlich untersagte und die Arbeitszeiten von jungen Menschen unter 16 Jahren auf zehn Jahre begrenz. Das " Kinderarbeitsgesetz und Jugendarbeitszeitgesetz " vom 3. Mai 1938 (RGBl. I. S. 437) regelt die nationalsozialistische Berufswelt.

Unter anderem wurde die Wochenarbeitszeit für junge Menschen unter 16 Jahren auf höchstens 40 Stunden festgelegt. Junge Menschen unter 18 Jahren durften von den Unternehmern nicht mit der Akkordarbeit oder der Montage beauftragt werden. Jahrhunderts cf. On youth employment protection in the 19th century cf. Source collection on the history of German social policy 1867 to 1914, first section: Von der Reichsgründungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft von 1867-1881, 3rd volume: Arbeitsschutz, edited by Wolfgang Ayaß, Stuttgart/ Jena/ New York 1996; Quellenensammlung zur Geschichte zur deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, ll.

Fachbereich: Von der kaiserlichen Sozialen botschaft bis den Februaryerlassen Wilhelms II (1881-1890), 3rd volume: Arbeitsschutz, edited by Wolfgang Ayaß, Darmstadt 1998; Quellenensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialen politik 1867 bis 1914, III Abteilung: Ausbau and Differzierung der Sozialen politik seit Anfang des Neuen Kursen (1890-1904), 3rd volume, Arbeitsschutz, edited by Wolfgang Ayaß, Darmstadt 2005. ? Jugendarbeitsschutz - Was bisher geschahahahahah.

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