Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Fristlose Kündigung der Wohnung
Kündigung der Wohnung ohne VorankündigungDie fristlose Kündigung durch den Anbieter kann nur in den vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Häufigster Grund für die Kündigung sind Mietrückstände. Jedoch muss sich der Pächter mit der Anmietung in großer Verspätung befinden, um eine fristlose Kündigung zu erhalten. Dies bedeutet, dass eine fristlose Kündigung gilt, wenn der Pächter seit wenigstens zwei aufeinander folgenden Monaten keine oder nur einen Teil der Pacht für wenigstens zwei aufeinander folgende Kalendermonate gezahlt hat und der Mietrückstand mehr als einen Monat beträgt.
Eine fristlose Kündigung ist auch dann gültig, wenn die Zahlung der Mietsumme seit mehreren Monaten nicht erfolgt ist - die Mieten müssen nicht kontinuierlich sein - und ein Mietzinsrückstand von zwei Monaten eintritt. Die Vermieterin muss nicht unbedingt einen Rückstand bei der Vermietung mahnen, sondern kann den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung auflösen. Bei fristloser Kündigung kann der Pächter den Mietzins innerhalb einer Nachfrist zahlen.
Die Kündigung wird mit der Zahlung des ausstehenden Betrages ungültig. Diese Nachfrist entfällt jedoch, wenn der Vermieter in den vergangenen zwei Jahren bereits eine fristlose Kündigung wegen Mietrückstandes erlangt hat. In manchen Fällen ist es auch der Grund, dass weniger Mieten gezahlt wurden, weil der Pächter von seinem Recht auf Mietminderung profitiert hat.
Sollte eine fristlose Kündigung erfolgen, sollte man sich dagegen verteidigen und sich vom Mietrecht abmelden. Dies muss der Hausherr jedoch beweisen. Die Untervermietung ist zulässig, bedarf aber der Zustimmung des Mieters. Ist dies nicht der Fall, kann der/die VermieterIn fristlos kündigen. Überweist der Pächter seine Wohnung laufend zu spät, ist dies auch ein Kündigungsgrund des Mieters.
Der Hausherr kann seine Bewohner nicht auf die Strasse stellen. Bei einem erfolgreichen Gesuch des Eigentümers wird der Prozess an den Verwalter weitergeleitet, der dann die Wohnung räumen lässt. Im Falle einer Kündigung ohne Einhaltung einer Frist muss der/die VermieterIn den Grund für die Kündigung in schriftlicher Form anführen.