Verbraucherzentrale Internet Abmahnung

Internet-Warnung der Verbraucherzentrale

Vor den Betreibern von Online-Shops warnt der Verbraucherzentrale Bundesverband. Rechtsanwaltes Rechnung, wenn er das Urheberrecht im Internet verletzt. Dies teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit. Nach unserer Warnung hat der Lieferant Labeyrie das irreführende Design des Garnelenkranzes geändert. Die Warnung ist aber offensichtlich gefälscht: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Briefe mit dem gleichen Inhalt.

Verbraucherzentren

Sie haben als Konsument viele Rechte, die Sie vor Nachteilen auf dem Absatzmarkt bewahren sollen - die so genannten Konsumentenschutzrechte. In den Ländervertretungen werden Sie bei Ihren Anfragen unterstützt, über Ihre Rechte informiert und im konkreten Fall betreut. Verbraucherschutzzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

z. B. unter Berufung auf das Unterlassungsgesetz oder das UWG, wenn Unternehmen gegen die Vorschriften des Verbraucherschutzes verstoßen oder unerlaubte Geschäftstätigkeiten ausüben, z. B. das Versenden von E-Mails oder Telefongesprächen ohne Vorankündigung. Sie können diese Forderungen durch Abmahnung und Klage vor den ordentlichen Gerichten durchsetzen.

Sie werden den Verbraucherverbänden und dem Verbraucherzentrale und dem Verbraucherzentrale Bundesverband im Sinne des Konsumentenschutzes zuerkannt. Diese stehen neben den individuellen Ansprüchen einzelner Konsumenten, die von Verstößen gegen das Verbraucherschutzrecht berührt werden. Das Vorgehen eines Einzelverbrauchers gegen eine große Gruppe von Unternehmen hat nur beschränkte Auswirkungen, da ein Gerichtsurteil nur zwischen dem Kläger und dem beschuldigten Unternehmen wirksam ist.

Andererseits können Verbraucherzentren und die Verbraucherzentrale des Bundesverbandes e. V. aufgrund ihrer Behauptungen von den Betrieben verlangen, gegenüber allen Konsumenten auf gewisse Geschäftsgepflogenheiten zu verzichten. Zu Beginn des Jahres 2016 wurden die Forderungen der Verbraucherorganisationen nach dem Unterlassungsgesetz aufrechterhalten. Die Verbände haben im Rahmen eines vom Parlament verabschiedeten Gesetzes die Möglichkeit, bei Verstößen gegen gewisse Datenschutzbestimmungen zu warnen oder zu klagen.

Verbraucherorganisationen können auch Ansprüche auf Unterlassung gegen Unternehmen erheben, besonders bei einer unzulässigen Sammlung, Bearbeitung und Verwendung personenbezogener Verbraucherdaten zu Werbezwecken, zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen und zum Zweck des Informations- und Adresshandels. Eine Unternehmerin verkauft online Bände. Das Verbraucherzentrum überprüft, ob die Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betriebes den gesetzlichen Bestimmungen - vor allem dem Datenschutzgesetz - genügt.

Andernfalls wird sie gegen die Gesellschaft gerichtlich vorgehen, nachdem sie sie vorher durch eine Abmahnung dazu veranlasst hat, diese nicht mehr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden - und die Gesellschaft hat ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht dementsprechend abgeändert. Gelangt das Landgericht dann auch zu dem Schluss, dass die Regelung gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat, ist der Auftragnehmer durch Entscheidung dazu angehalten, von der weiteren Verwendung der in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Klauseln abzusehen.

In jedem Land gibt es Verbraucherberatungsstellen - mit knapp 200 so genannten Beratungszentren. In der Verbraucherzentrale des Bundesverbandes e. V. sind neben den 16 Verbraucherzentren in den Bundesländern 25 weitere verbraucherpolitische Vereine Mitglied. Die Beschäftigten der Verbraucherzentren informieren Sie direkt vor Ort oder am Telefon über Einkaufsverträge, Versicherung, Geldanlage oder die passende Altersversorgung - und vieles mehr.

Häufig werden die Beratungsleistungen gegen Gebühr angeboten, da die Verbraucherzentren als Zuwendungsempfänger auch ihr eigenes Einkommen erwirtschaften sollen. Die Beratung durch Ihre Verbraucherzentrale erhalten Sie auf den jeweiligen Websites der Verbraucherberatungsstellen. Die Verbraucherzentren werden als eigenständige, nicht gewinnorientierte Einrichtungen in der Regel von den Bundesländern getragen; dies betrifft vor allem die Beratung (individuelle Beratung vor Ort).

Zusätzlich werden ihnen vom Staat Projektgelder für allgemeine Verbraucherinformationen zur Verfügung gestellt. Seit 2004 wird das Vorhaben "Wirtschaftlicher Verbraucherschutz" gefördert. Hauptaufgaben des Projekts sind handlungsorientierte Informations- und Präventionsmassnahmen aller 16 Verbraucherzentren, die zielgruppengerecht und flächendeckend zu laufenden Verbraucherschutzthemen durchlaufen werden. Der Jugendschutz, die Betreuung (Auswirkungen und Handhabung der neuen Pflegegesetze) sowie das Verbraucherrecht/Vertragsrecht; neue Instrumentarien der Verbraucheraufklärung, wie z.B. ein rechtstechnisches Instrument für Inkassoforderungen, sollen ebenfalls mitgestaltet werden.

Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. ist der Dachverband der Verbraucherzentren. Hier werden die verbraucherpolitischen Arbeiten der 16 Verbraucherzentren und ihrer 25 weiteren verbraucherfreundlichen Mitgliederverbände aufeinander abgestimmt. Hierzu gehören unter anderem die Erarbeitung von einheitlichen Beratungsstandards für Verbraucher - und die fachliche Qualifikation von über 1000 Beratern.

Die Interessensvertretung des Verbands gegenüber den Interessen der Konsumenten gegenüber den Politikern, der Industrie und der Administration. Sie vertreten die Interessen der Konsumenten gegenüber dem Gesetzgeber, verklagen Firmen auf Beachtung des Konsumentenschutzes - und beobachten aktuelle Entwicklungen am Markt für Konsumenten. Im Jahr 2010 hat der Verband die DSV ins Leben gerufen, um neben der Landesförderung weitere Finanzierungsmöglichkeiten für die Arbeit der Konsumenten zu eröffnen.

Neben dem Öffentlichen Sektor bietet dies auch Privaten, der Industrie und Vereinen die Chance, sich sichtbar für den Konsumentenschutz zu engagieren.

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