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Private homepage Impressum Pflichtangaben
Persönliche Homepage Impressum PflichtangabenWo müssen sie platziert werden? Die folgenden Angaben sind Pflichtangaben in einem Impressum:.
Was muss im Impressum einer persönlichen Homepage enthalten sein? - Internetsystemrecht
AW: Was muss im Impressum einer persönlichen Homepage enthalten sein? Hierfür ist kein Aufdruck erforderlich. Klicke in dieses Fenster, um es in voller Grösse zu sehen. Mindestens kein Impressum gemäß § 5 TMG. Ein Abdruck nach § 55 RStV ist jedoch möglich. Ja, thedog fasst zusammen, dass es mittlerweile einen breiten Konsens unter den Anwälten gibt, dass die Interpretation des Begriffes "Ordnungsmäßigkeit des Geschäfts" nicht im Sinn von "kommerziell" zu begreifen ist, sondern alle auf der Basis von nachhaltigem Handeln mit oder ohne Gewinnabsicht zur Verfügung gestellten Offerten umfasst.
Klicke in dieses Fenster, um es in voller Grösse zu sehen. Daher ist "privat" hier als "von einer Privatperson für reine private Zwecke" zu verstehen, was das Gegenstück zu " für professionelle oder gewerbliche Ziele " ist, während das Gegenstück zu "öffentlich" im Sinn von "allgemein zugänglich" hier "nicht öffentlich", "geschlossen" oder "vertraulich" bedeutet.
"Private vs. public" hingegen verweist auf andere Zusammenhänge, z.B. bei der Differenzierung der Eigentumsverhältnisse von Firmen. Jetzt zu den Fakten: Im Sinn des Telemediengesetzes (TMG) gibt es die geschäftliche Regelmäßigkeit und die Businesslichkeit. Geschäft ist der normale Fall dessen, was allgemein als Handel stätigkeit oder Handelstätigkeit bezeichne.
Regelmäßigkeit des Geschäfts ist eine vorbereitende Stufe, die sich vom Geschäft grundsätzlich nur durch fehlende Gewinnabsichten abhebt. Geschäftskonformität von privaten Telemedien: - jemand führt als Freizeitbeschäftigung ein eigenes Forums, in dem sich nicht nur ausgesuchte Benutzer anmelden können (die Geschäftskonformität resultiert dann aus der Vielfalt der abgeschlossenen Nutzungsvereinbarungen, auch wenn die Beteiligung kostenfrei ist).
Die beiden Beispiele zeigen klar, dass man, wenn man die Werbeeinnahmen steigert oder eine Nutzungsgebühr verlangt, weil man von der eigenen Achse lebt, ins Geschäft schlüpft. Gibt es keine Geschäftskonformität oder gar Geschäftskonformität, ist keine Anbieterkennzeichnung nach 5 TMG vorgesehen. Andererseits ist das Thema Sustainability kein entscheidendes Entscheidungskriterium für die Geschäftskonformität.
Obwohl Nachhaltigkeit in früheren Stellungnahmen zum TDG / MDStV noch als ausreichende Voraussetzung für die Geschäftskonformität erwähnt wird, wird diese Auffassung seit Wirksamwerden des TMG nicht mehr gewahrt. Blogs arbeiten regelmässig sehr umweltfreundlich. Sie richten sich jedoch an die Allgemeinheit (und nicht nur an eine überschaubare Gruppe von Privatpersonen) und müssen ein Impressum gemäß § 55 RStV vorlegen.
Im Gegensatz zum Impressum nach 5 TMG reichen bei privaten Anbietern Namen und Adresse (jedoch keine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) aus. Völlig ohne Impressum kommen daher nur reine private Internetseiten aus (also mit den Fotos der drei Katzen), die meist auch nur von Menschen aufgesucht werden, die den Anbieter persöhnlich (!) kannten (und von diesem den Linken zusätzlich empfangen oder recherchiert haben).
Die Tatsache, dass solche Webseiten für die Öffentlichkeit zugänglich sind, heißt nicht, dass sie sich an die breite Öffentlichkeit wenden oder dass ein unbeabsichtigter Benutzer lange Zeit dort bleiben würde. Das wird verständlich, wenn man sich die Rechtfertigung für das RStV-Gesetz anschaut in diesen Situationen nicht mehr durchsetzt.
Klicke in dieses Fenster, um es in voller Grösse zu sehen. Hier ist auch die Andeutung auf die Firma Ibay & Co. zu erwähnen, die auf die Profilseite von Privatpersonen in Social Networks übernommen werden kann. Heutzutage haben sie jedoch die private Homepage weitgehend abgelöst.