Kündigungsschutz Datenschutzbeauftragter

Schutz vor Kündigung Datenschutzbeauftragter

Im folgenden Artikel wird der Kündigungsschutz erläutert. Ein Überblick über den besonderen Kündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten gemäß BDSG-Novelle II. Der Datenschutzbeauftragte unterliegt einem besonderen Kündigungsschutz, der Schweigepflicht und dem Zeugnisverweigerungsrecht. Ein genereller Kündigungsschutz besteht jedoch nicht. Der stellvertretende betriebliche Datenschutzbeauftragte kann Kündigungsschutz genießen.

Spezieller Kündigungsschutz auch für die stellvertretenden Datenschutzbeauftragten - Hogan Lovell's Corporate Blog

Interner Datenschutzbeauftragter genießt besonderen rechtlichen Schutz vor Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis. Das gilt bereits nach dem bisher gültigen BDSG. Das neue BDSG n. F., das am 26. Juni 2018 in Kraft tritt, regelt auch den Kündigungsschutz für die Datenschutzbeauftragten. Das BDSG ("neue Fassung") konkretisiert und ergänzt die EU-weite EU-Grundverordnung zum Datenschutz (DSGVO).

Der Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun beschlossen (Urteil vom 28. Juni 2017, Az.: 2 AZR 812/16), dass dieser besondere Kündigungsschutz auch für stv. Diese Rechtssprechung sollte sowohl den Beauftragten für den Datenschutz als auch den Firmen bekannt sein, da sie auch nach dem BDSG n. F. bestehen kann. Bei einer länger andauernden Krankheit des tatsächlich ernannten Beauftragten für den Datenschutz hat der Antragsgegner den Antragsteller für einen begrenzten Zeitraum formell zum "stellvertretenden" Beauftragten für den Datenschutz ernannt.

Damit erfüllte der Antragsteller unbestreitbar seine Datenschutzpflichten nach dem ehemaligen BDSG. Gut sechs Monate nach dem Ausscheiden des Beschwerdeführers als Datenschutzbeauftragter hat der Beschwerdeführer das Anstellungsverhältnis ordnungsgem? Wenn ein Verantwortlicher nach dem Bundesdatenschutzgesetz (alte Fassung) einen Beauftragten für den Datenschutz benennen muss, kann er nach § 4f Abs. 3 S. 5 BDSG (alte Fassung) nur aus wichtigen Gründen nach 626 BGB aufhören.

Gleiches trifft zu, wenn ein Sachbearbeiter mehrere betriebliche Beauftragte für den Datenschutz benennt, auch wenn er dazu nicht gezwungen gewesen wäre. Die besondere Kündigungssicherheit für den Stellvertreter des Beauftragten für den Datenschutz bestand auch dann, wenn die zuständige Behörde nicht zur Bestellung eines Stellvertreters für den Datenschutz verpflichte. Nach Ansicht der Bundesrichter ist der besondere Kündigungsschutz nur an die Ordnungspflicht gebunden.

Es sei daher unerheblich, ob es überhaupt notwendig gewesen sei, einen anderen Beauftragten für den Datenschutz zu benennen. Ein anderer Fall kann nur eintreten, wenn ein Assistent einem Beauftragten für den Datenschutz zugewiesen wird. Der besondere Kündigungsschutz entfällt für einen solchen Assistenten, der den Beauftragten für den Datenschutz bei seinen Pflichten begleitet. Allerdings erhält der Beauftragte, sobald er die Aufgabe des Beauftragten für den Datenschutz selbständig und ohne Weisung wahrnimmt, einen besonderen Kündigungsschutz.

Das Sonderkündigungsrecht besteht während der Amtszeit als Datenschutzbeauftragter und arbeitet nach 4f Abs. 3 S. 6 BDSG a. Die Jury in Erfurt betont, dass diese Folgewirkung auch dann besteht, wenn die Funktion als Datenschutzbeauftragter mit Ablauf der Frist abläuft. Das BAG ist der Auffassung, dass alle Datenschützer, deren Amtsenthebung durch das Handeln der zuständigen Behörde verursacht wurde, nachhaltig abgesichert sind.

Es ist daher ungeklärt, ob und in welchen FÃ?llen ein nachtrÃ?glicher besonderer KÃ?ndigungsschutz auch dann besteht, wenn der Beauftragte fÃ?r den Datenschutz selbst sein Mandat aufgibt. Auch nach der bevorstehenden Novellierung des Datenschutzgesetzes besteht der besondere Kündigungsschutz für die Datenschutzbeauftragten. Das neue Datenschutzgesetz, das zugleich in 38 Abs. 2 BDSG in der geänderten Fassung und 6 Abs. 4 Satz 2 und 3 BDSG in der geänderten Fassung in Kraft tritt, enthält jedoch eine korrespondierende Vorschrift, die sich auf die alte Gesetzeslage nach dem BDSG stützt.

Die Entscheidung des BAG bekräftigt und verstärkt die Funktion des Datenschützer. Mit einem besonderen Kündigungsschutz sorgt der Gesetzgeber dafür, dass die Beauftragten für den Datenschutz ihre umfangreichen Pflichten ungehindert und ohne Furcht vor daraus entstehenden Nachteilen wahrnehmen können. Im Hinblick auf den besonderen Kündigungsschutz für Beauftragte für den Datenschutz, geändert durch das Bundesdatenschutzgesetz, wird das Regelwerk auch in Zukunft von großer Wichtigkeit sein und die Stellung des betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz weiter stärken.

Wenn die Ernennung mehrerer Datenschutzbeauftragter durch einen Sachbearbeiter als möglich angesehen wird, ist auch der heutige Entscheid des BAG über den besonderen Kündigungsschutz auf die neue Gesetzeslage überführbar. Das neue Datenschutzgesetz sollten Firmen zum Anlaß nehmen, ihre Struktur und Strategien gegenüber dem Beauftragten für den Datenschutz auf den Prüfstand gestellt zu bekommen. Bei Konzerngesellschaften ist auch die neue Möglichkeiten der Benennung eines gemeinschaftlichen Beauftragten für den Datenschutz gemäß § 37 Abs. 2 DSGVO zu prüfen.

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