Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Kündigungsandrohung Mieter
Drohende Kündigung des MietersVerspätete Zahlung durch Mieter - HEV Regional Winterthur
Zahlt der Mieter die Miete nicht mehr, kann der Mieter den Mietvertrag außerordentlich auflösen. Allerdings muss er ordnungsgemäß verfahren und die gesetzlichen Termine einhalten, sonst ist die Beendigung unwirksam. Wenn der Mieter die Miete oder die Zusatzkosten nicht zahlt, hat der Mieter zwei Möglickeiten. Der Mieter kann die fällige Miete im Wege des Forderungseinzugs verlangen oder den Mieter mahnen und mit der Auflösung des Mietverhältnisses drohen.
Entscheidet sich der Mieter für die Warnung mit Kündigungsandrohung, sind die zwingenden Voraussetzungen zu beachten. Befindet sich der Mieter mit der Bezahlung der fälligen Miete im Verzug, so hat der Leasinggeber eine Frist von 30 Tagen schriftlich zu setzen. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass das Pachtverhältnis gemäss Artikel 257d OR beendet wird, wenn der Mieter nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Briefes alle offenen Forderungen erhält.
Der Mieter muss die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen einhalten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Lehnt der Mieter die Annahme ab oder nimmt er den eingeschriebenen Brief nicht bei der zuständigen Stelle ab, so ist er am letzen Tag der 7-tägigen Abholzeit abgeliefert. Die Gesamtforderung des Mieters ist bis zum Ablauf der Periode zu begleichen.
Wenn er nur einen Teil des Kaufpreises entrichtet, kann der Eigentümer trotzdem eine Kündigungsfrist einhalten. Kündigungen vor Ende des Zahlungsziels sind ungültig. Wenn der Leasingnehmer den ausstehenden Betrag nicht rechtzeitig begleicht, kann der Leasinggeber den Mietvertrag außerordentlich mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende des nächsten Monats auflösen. Das offizielle Stornierungsformular muss für die Stornierung benutzt werden.
Gemäss Artikel 257 d des Schweizerischen Obligationenrechts ist der Verzug als Grund für die Auflösung zu nennen. Im Falle einer außerordentlichen Beendigung wegen Zahlungsverzuges muss der Mieter ordnungsgemäß verfahren, damit die Beendigung wirksam wird. Aufgrund der beiden 30-Tage-Fristen, der Abholzeit und weil die Stornierung nur am Ende eines Monats stattfinden kann, beträgt sie in der Regel 3-monatig.
Überprüfen Sie daher immer zu Beginn des laufenden Kalendermonats, ob die Miete ausbezahlt wurde.