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Geringfügige Beschäftigung 2016
Kleinbeschäftigung 2016Die MINIJOBS: 11/07/2017: 2016 bereits mehr Minijobs als im Vorjahr. Es war im Juni 2016 knapp unter eins. Neuigkeiten 25.05. 2016 Minijobs in der Sozialversicherung.
Minority Limit 2016: Was müssen Sie berücksichtigen?
Bei der Bagatellgrenze handelt es sich um einen festen Wert, der die Grenzwerte für geringfügige Beschäftigung vorgibt. Diese Unwesentlichkeitsgrenze darf nicht unterschritten werden, da sonst die zusätzlichen Kosten vom Arbeitgeber oder Arbeitgeber der betreffenden Person getragen werden. Was das ist und welche Veränderungen an der De-minimis-Grenze 2016 vorgenommen werden müssen, erfahren Sie hier: Was sind die Folgen, wenn sie übertroffen werden?
Diese Bagatellgrenze reguliert (wie der Begriff schon sagt) die Grenzen der Grenzgänger. Geringfügige Beschäftigung" sind Arbeitnehmer, die bei einer regulären Beschäftigung (ab einem bestimmten Zeitraum oder auf unbegrenzte Zeit) nicht mehr als einen bestimmten monatlichen Beitrag erwirtschaften. Bei Überschreitung dieses Betrages kommen andere Versicherungsbestimmungen zur Anwendung.
Die Niedrigeinkommensgrenze betrug im Jahr 2015 noch 405,98 EUR. Seit 2016 (ab 01.2016) dürfen Sie nicht mehr als 415,72 EUR pro Kalendermonat einnehmen. Im Falle einer Einzelfallbeschäftigung (Beschäftigung von weniger als einem Monat) darf ein Durchschnitt von 31,92 EUR pro Werktag nicht übersteigen. Im Falle einer geringfügig Beschäftigten sind Bruttolohn und Nettolohn gleich (brutto = netto).
Sie sind als Teilzeitbeschäftigte in der Unfallversicherung versichert und können eine eigene Kranken- und Rentenversicherung abschließen. Beispielsweise hat sich die De-minimis-Grenze in den vergangenen sechs Jahren verschoben: Minority-Limit an jedem Werktag des Jahres überschritten: Was nun? Überschreiten Sie das Limit während einer kleinen Beschäftigung, sind Sie ab dem entsprechenden Monat voll versichert.
Mini-Jobs als alleinige Beschäftigung 2004-2016
Geringfügige Änderungen der Gesamtanzahl der Minijobber sind über den ganzen Betrachtungszeitraum von 2004 bis 2016 zu beobachten: Von 2004 bis 2009 war sie deutlich gestiegen - von 5,12 Millionen auf 5,31 Millionen Mitarbeiter. Allerdings ging die Anzahl in den Folgejahren wieder leicht zurück, mit einem besonders ausgeprägten Minus für die Jahre 2015 und 2016: In beiden Jahren waren nur unwesentlich weniger Menschen angestellt als im Startjahr 2004 (siehe auch Tab. 1).
Die Anzahl der erwerbstätigen weiblichen Mitarbeiter sank zwischen 2004 und 2016 nur leicht von 3,39 Mio. auf 3,13 Mio.. Das ist ein Minus von mehr als 9 Prozentpunkten. Das ist ein Plus von 9 Prozentpunkten. Infolge dieser beiden Faktoren sank der Anteil der weiblichen Mitarbeiter an allen Teilzeitbeschäftigten leicht von 66% auf 62% (siehe dazu auch Tab. 1).
Die Randbeschäftigung im Hauptberuf in Deutschland wird somit nach wie vor von Frauen dominiert. Der Anteil der Frauen an den Erwerbstätigen in Westdeutschland ist allerdings konstant um rund einen Prozentpunkt höher als in Deutschland insgesamt (vgl. Tabelle 2 und 3). Im Osten Deutschlands ging die geringfügige Beschäftigung als einziger Arbeitsplatz für beide Geschlechter zwischen 2004 und 2016 signifikant zurück:
Für Männer um 10 Prozentpunkte, für Männer um 13 Prozentpunkte. In Ostdeutschland sind die meisten Erwerbstätigen nur marginal erwerbstätig, ihr Prozentsatz ist jedoch wesentlich geringer als in Westdeutschland. Von 2004 bis 2016 ging der Prozentsatz der Frauen in Ostdeutschland weiter zurück - von 57 auf 54 Prozentpunkte (siehe Tab. 3).
Den grössten Beitrag leisten neben Erwerbslosen (11 Prozent) und Rentnern (22 Prozent) sowie Schülern und Studenten (20 Prozent) die Ehefrauen und Haushalte (35 Prozent). Die Geschlechterverteilung in drei dieser Statusklassen ist zwar weitestgehend ausgewogen, aber mehr als 97% aller Haushaltsfrauen und -männer sind Frau. Im Jahr 2016 hatten allein in Deutschland 1,7 Millionen Haushaltsfrauen einen Mini-Job.
Gerlach, Irene / Ahrens, Regina / Laß, Inga / Heddendorp, Hünnig (2015): Die Wichtigkeit der atypischen Beschäftigung für wichtige Bereiche des Lebens. Hobler, Dietmar / Pfahl, Sandra (2018): Mini-Jobs als Nebenbeschäftigung 2004-2016, in: WSI GenderDataPortal. Die soziale Lage, in: Ökonomie und Statistiken, 01/2013, S. 42-61. https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/Monatsausgaben/WistaJanuar2013.pdf? Pusch, Toralf / Seifert, Hartmut (2017): Mindestlohnrecht - Für viele Mini-Jobber nur Minilohn.
Statistiken über sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und geringfügige Beschäftigung. Fassung Nr. 6. 7, pdf, last access 01.03.2018. Statistics of the Federal Employment Agency (2015): Method report. Das waren 2016 2,6 Millionen abhängige Mitarbeiter in Deutschland. Hobler, Dietmar / Pfahl, Sandra (2018): Mini-Jobs als Nebenbeschäftigung 2004-2016 (2) Siehe Keller, Berndt / Seifert, Hartmut (2011): Arbeitsverhältnisse.
Status und Defizite in der gegenwärtigen Debatte, S. 141 f. Es gibt keine Hinweise darauf, dass eine geringfügige Beschäftigung den Wechsel von der Erwerbslosigkeit zur Beschäftigung oder den Wechsel in ein normales Arbeitsverhältnis begünstigt. Siehe Hohendanner, Christian /Walwei, Ulrich (2013): Arbeitsmarktliche Auswirkungen der atypischen Beschäftigung, S. 242 f.
Ausführlichere Informationen finden Sie unter: (5) Siehe Körner, Thomas / Meinken, Holger / Buch, Katharina (2013): Wer sind die ausschließlichen Teilzeitbeschäftigten? Heddendorp, Inga / Ahrens, Regina / Laß, Inga / Heddendorp, Hünnig (2015): Die Wichtigkeit der atypischen Beschäftigung für wichtige Bereiche des Lebens. Ein gewagter Arbeitsplatz im normierten Wandel zum "Erwachsenenmodell", siehe dazu auch: Kleinkind-Arbeit.
In Voss, Dorothea /Weinkopf, Claudia (2012): Niedriglohnnfalle Minijob, S. 11 Die vorliegende Analyse basiert auf Angaben aus der Beschäftigtenstatistik der BAV. Der Schwerpunkt liegt auf der Meldung sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter und Geringverdiener. Basis der Beschäftigtenstatistik ist das "Gemeinsame Registrierungsverfahren für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung", das zum 1. Januar 1973 im ehemaligen Staatsgebiet und nach der Wende auch in den neuen Ländern eingerichtet wurde.
Seit dem 1. April 1999 sind die Arbeitgeber durch eine neue gesetzliche Regelung auch für Menschen, die nur noch so genannte Geringverdienertätigkeiten verrichten, zur Zahlung von Pauschalbeiträgen zur Kranken- und Pensionsversicherung gezwungen. Infolge dieser Änderung werden niedrig bezahlte Arbeitnehmer ab dem zweiten Vierteljahr 1999 in die Beschäftigtenstatistik einbezogen (Daten per Stichtag 31. Juni). Daher handelt es sich bei den Beschäftigungsstatistiken nicht um eine primäre Erhebung, sondern um den administrativen Prozess der Sozialversicherungen.
Erwerbstätigenstatistik ist eine Vollerhebung aller sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer in Deutschland. Durch die Informationspflicht der Arbeitgeber über ihre Sozialabgabenpflichtigen und Grenzgänger ist eine weitgehende Vollständigkeit und Aussagekraft gewährleistet. Sie leiten sie an die Pensionskassen und schliesslich an die Bundesanstalt für Arbeit ab. Die Beschäftigtenstatistik unterscheidet zwischen Teilzeitbeschäftigten und Teilzeitbeschäftigten.
Ab dem zweiten Vierteljahr 1999 stehen für Erwerbstätige nur noch geringfügige und ab dem zweiten Vierteljahr 2003 für gering Beschäftigte in Teilzeitarbeitsplätzen zur Verfügung Die Statistiken für geringfügige Beschäftigte umfassen alle Erwerbstätigen in einer oder mehreren geringfügigen Beschäftigungen, deren Gesamteinkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze von 400 EUR bzw. 450 EUR lag (seit 1. Januar 2013).
Andererseits unterliegen diejenigen, die als Einziger eine befristete Beschäftigung haben, nicht der Versicherungspflicht und werden daher nicht in die Erwerbsstatistik einbezogen. Je nach der eventuellen Wichtigkeit der Grenzbeschäftigung für den Arbeitnehmer wird in der Bundesanstalt für Arbeit differenziert: Der Umfang der Änderung wird beim Vergleich der überarbeiteten mit den Altdaten zum 30. Juni 2013 deutlich: Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter ist um 1,2 Prozentpunkte gestiegen.
Hauptgrund dafür ist die Ausweitung auf die beiden oben erwähnten Arbeitsgruppen. Bei geschlechtsspezifischen Untersuchungen von geringfügiger Beschäftigung und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind daher reale Jahresdurchschnitte durchaus erwünscht. Statistiken der Bundesanstalt für Arbeit 2016: Qualität. Statistiken über sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und geringfügige Beschäftigung. Ausführlichere Informationen finden Sie unter Statistiken der Agentur für Arbeit 2015: Methodik.
Erwerbstätigenstatistik Rev. 2014, Nürnberg. Statistikauswertungen (5) Statistics of the Federal Employment Agency (2017): Statistics explained, Arbeitsmarkt and Grundsicherung für Arbeitssuchende at Zahlen, Nürnberg, S. 67 Statistisches Bundesamt (2015): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit 2014 Beruf, Ausbildung und Arbeitsbedingungen der Erwerbeätigen in Deutschland (Fachserie 1 Reihe 4.1.2). Wiesbaden, S. 6 Mini-Jobs Seit dem 1. Januar 2003 ist das Zweite Bundesgesetz über die modernen Dienstleistungen am Arbeitsplatz in Kraft, in dem auch die Teilzeitbeschäftigung (Mini-Jobs) gesetzlich verankert ist.
Man unterscheidet zwei Formen der geringfügig Beschäftigten: Im Jahr 2016: Statistiken der Bundesanstalt für Arbeit: Qualitätsreport. Statistiken über sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und geringfügige Beschäftigung. Die Kurzzeitbeschäftigung ist nur von untergeordneter Wichtigkeit, da sie rund 3 % der geringfügig Beschäftigten ausmacht.
Siehe Körner, Thomas /Meinken, Holger /Puch, Katharina (2013): Wer sind die einzigen Teilzeitkräfte?