Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
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Zuerst ein Tipp: Eine Warnung einholen? Die Flohmarktidee auf eBay ist eine der Attraktionen dieses Angebots. Das, was früher auf dem Trödelmarkt oder mühsam durch kleine Anzeigen erreicht wurde, kann nun problemlos bei eBay gepostet werden. Das betrifft nicht nur für Keller und Dachbodenentrümpelungen, sondern auch Kleider, aus denen heraus gewachsene, nicht gut angekommene Schenkungen oder die Auflösung von Ständen.
Zumal eBay unter Privatverkäufen Angebotsgebühren zu einem Versteigerungspreis von 1,00 ? nicht benötigt. Vielen Privatverkäufer bei eBay fällt auf, dass der Tausch mit eBay Spaß macht, wodurch es laut unserer Einschätzung in erster Linie um den Spassfaktor geht und nicht um den mit eBay größeren Einschätzung zu erwerben.
â??Wer also die Erfahrungen gemacht hat, dass er seine nicht mehr benötigten Dinge bei eBay leicht loswird, kommt auf den Geschmack von und fängt, um sie verhältnismÃ?Ã?ig ausgiebig bei eBay zu vermarkten. Umso mehr aber bei eBay privater wird, umso größer ist auch für privates Verkäufer die Warnungsgefahr.
Vorgeschichte ist, dass eine Warnung nach dem Wettbewerbsrecht nur an gegenüber Händler erfolgen kann. Für privates Verkäufer bei eBay unverständlich, ist es also, wenn eine angemessene Abmahnung vorhanden ist, da nach eigenem Einschätzung ausschließlich privates Handeln, weder ein Handel angekündigt noch Abgaben bezahlt werden. Inzwischen gibt es eine umfassende Gerichtsbarkeit, die zu definieren sucht, wann ein eBay Verkäufer vertraulich und wann kommerziell ist.
Im Allgemeinen wird Privatverkäufer zum kommerziellen Verkäufer, wenn es ständig und Verkäufer bei eBay einkauft. Ausschlaggebend ist dabei vor allem, wie oft Verkäufe bei eBay durchgeführt wird. Die Auswertungsportale sowie die aktuelle Zahl der laufenden Versteigerungen ermöglichen hier verhältnismäßig rasch einen Überblick über Warnschreiben. Dazu können weitere Hinweise für ein kommerzieller Vertrieb, wie z.B. ein eBay-Shop oder allgemeiner Geschäftsbedingungen kommen.
Wenn solche Bedingungen vorliegen, weicht die Privatseite Verkäufer nur einmal legal betrachtet von der großen Seite Versandhäusern, wie z.B. Quelle, ab. Die Erschütterung ist in der Regel groß, wenn eBay Verkäufer, die sich als ganz privates einschätzen, plötzlich eine wettbewerbspolitische Abmahnung erhält. Hintergründe dieser Warnungen sind, dass privates Verkäufer, das legal unter tatsächlich kommerziell Verkäufer zu sehen ist, bei der Wiedergabe ihrer Offerten viele Rechtsfehler macht.
Beispielsweise besteht die Pflicht, eine Anbieterkennung zu haben, d.h. über, um Namen, Adresse und E-Mail-Adresse anzugeben. Weitere kommerzielle Betreiber sind verpflichtet, über das Recht auf Widerruf zu erteilen. Ebenso ist die populäre Bestimmung in Privatangeboten, dass der Gegenstand ohne Gewährleistung oder Gewährleistung vertrieben wird, bei kommerziellen Anbietern verboten.
Die bloße Registrierung eines tatsächlich - legal angesehenen - kommerziellen eBay-Kontos als Privatkonto kann bereits einen Wettbewerbsverstoß bedeuten. Es ist nach unserer Einschätzung oft ein fließender Prozess, der zudem führt dazu führt, dass ein tatsächlich privatwirtschaftlicher Anbietender den kommerziellen Blick erhält, so dass die Einschätzung für privaten Verkäufer naturgemäà umständlich ist.
Andererseits muss man aber auch Kritik daran üben, dass eBay keine Abmahnungen ausgesprochen hat und es durchaus zulässt ist, dass wie von privater Hand angekündigt Verkäufer über 1000 Angebote zeitgleich aufhören. Dann gibt es auf für kein wirklich persönliches Anbieter. Privater Verkäufer als einfaches Warnangebot? Von unserer Consulting-Praxis wissen wir, dass viele Privatpersonen Verkäufer über die Fragestellung, ob sie aufgrund des Umfangs ihrer Verkäufe ggf. kommerziell tätig werden, sich keine Gedanken überlegt haben.
Abgesehen davon, dass schlichtweg größere Privatsammlungen vertrieben werden, ist es oft der Spaßfaktor dazu führt, dass der Umsatz bei eBay zum regelmäÃ-Hobby wird. Gesetzlich betrachtet kann es sich bei natürlich unbestreitbar um einen Wettbewerbsverstoß handeln, wenn pseudoprivate Anbieter von eBay keine Anbietersignatur oder kein Widerspruchsrecht haben. Teilweise ist jedoch der Eindruck entstanden, dass die privaten Verkäufer bei eBay auch bloß warnende Opfer sind.
Im Gegensatz zu "echten Gewerbetreibenden", die das Motiv der Abmahnung oft nicht ganz ignorieren, scheut sich privat Verkäufer oft vor Rechtsstreitigkeiten. Gewöhnlich werden durch die Verkäufe keine nennenswerten Profite erzielt, so dass Warnkosten zwischen 400,00 und 1200,00 ? die Haushaltkasse kräftig aufladen können. Dementsprechend haben sich, so teilweise unser Bild, die Massenmahner auf die "einfachen Opfer" Privatverkäufer teilweise spezialisiert/ spezialisiert.
Dieses führt dazu, dass in einigen Industrien gezielt Testkäufe erstellt werden, um die Anschriften der Privatverkäufer, die in der Regel keine Anbieter-Kennzeichnung haben, in Informationen zu stellen. Damit Missverständnisse an dieser Stelle in keinem Fall entsteht, möchten wir auch darauf verweisen, dass es sich hier um eine echte pseudoprivate Verkäufer handelt, die bewusst unter Ausschluss des Internetauftritts von Gebühren handelt, um durch die Speicherung von Missverständnisse den Ausschluss von Gewährleistungsrechten und die nicht erfolgten Angaben zum widerrufbaren Recht auf höhere Erlöse zu erzeugen.
Gewöhnlich hat sich das Steckenpferd "Privatverkauf bei eBay" schlichtweg verselbstständigt oder die in Einzelleistungen versandte Kollektion ist verselbstständigt sehr groß. Falls Sie als privates eBay Verkäufer verwarnt werden, sollten Sie sich Rat holen. Das ist nicht immer so klar, wie in Warnungen gesagt wird. Bei solchen Verwarnungen sind die behaupteten Preise oft überzogen, außerdem wird bei einer Verwarnung immer die Lieferung einer strafrechtlich verstärkten Unterlassungserklärung verlangt.