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Minijob und Nebenjob
Mini- und TeilzeitjobDie Mini- oder Teilzeitbeschäftigung à ?uro Jobs, ?uro Mini-job, Tankstelle
Man kann immer von einer Nebenbeschäftigung, dem so genanntem Minijob, 400-Euro-Job oder Teilzeitjob sprechen, wenn das mont. Gehalt für diese Aktivität in der Regel nicht über der 400-Euro-Grenze liegt. Die Sache ist für den Mitarbeiter ganz simpel, er erledigt die Arbeit, erhält bis zu 400 EUR Gehalt auf seinem Account und muss dafür keine Steuer bezahlen.
Das Einkommen aus dem 400-Euro-Job ist nicht in der Einkommensteuer enthalten. Anders der Unternehmer, der den Minijob registrieren und 13% des Gehalts der gesetzlichen Krankenkasse zahlen muss. Außerdem müssen 15% des Gehalts des Arbeitgebers an die Pensionsversicherung gezahlt werden, und natürlich gibt es auch eine Pauschalsteuer von 2%.
Kurz gesagt, der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe einen Lohnnebenkostenanteil von ca. 30% zu übernehmen. Denn nicht jeder 400-Euro-Minijob bringt hier ein Berechnungsbeispiel: Elke Mustermann erwirtschaftet 240 EUR pro Kalendermonat durch einen Wochenendarbeitsplatz an der Tankstelle: 312,00 EUR Bruttolohnkosten insgesamt, zuzüglich des Beitrags zur Berufsgenossenschaft, der über die Berufsgenossenschaft gezahlt wird.
Die ganze Sache ist wirklich keine Hexerei und hat nur für alle Seiten einen Vorteil, da sich der Minijob gar auf das Rentenniveau des Mitarbeiters günstig auswirken kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Mehrkosten für Arbeitnehmer, die in der sogenannten Gleitzone tätig sind, zwischen 400 und 799 EUR pro Monat bei ca. 19,6 Prozent liegt.
Das gilt aber nicht nur für die Arbeit in der Schiebezone, auch die Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich haben deutlich niedrigere Lohnkosten, als uns die Unternehmer oft einräumen. Für die 400-Euro-Minijobs werden ab dem kommenden Jahr neue Vorschriften für die Besteuerung und Abgabe eingeführt.