Verkauf Anwaltskanzlei Bewertung

Bewertung von Verkaufskanzleien

Wir verschenken ein Exemplar unseres Praxisleitfadens "Erfolgreicher Kanzleikauf - erfolgreich Kanzleiverkauf". An- und Verkauf von Anwaltskanzleien und Gesellschaftsanteilen. Daher im Einzelfall auch beim Verkauf einer Anwaltskanzlei. LLP, sondern auch "weiche" Themen, die in klassischen Bewertungsleitfäden oft verloren gehen.

Dies müssen Käufer und Käufer beachten

Wer sich mit dem Sachverhalt auseinandersetzt, sei es der Ältere, der seine Anwaltskanzlei verkaufen will oder der Rechtsnachfolger, der nach einer Möglichkeit Ausschau hält, seinen Karrierewunsch so unkompliziert wie möglich zu verwirklichen, muss sich zunächst mit der jeweiligen Gegenposition befassen, wenn er keinen Untergang erfährt. Entscheidend für die Frage, ob ein Erwerber zu finden ist, ist daher, wie komplex es für einen Newcomer ist, eine Anwaltskanzlei auf der "grünen Wiese" zu errichten.

Auch für die Wertfrage einer bestehenden Anwaltskanzlei sind die erforderlichen Aufwendungen entscheidend. Umfragen von BRAK im Jahr 2010 haben ergeben, dass das Durchschnittseinkommen eines Freiberuflers in einer Anwaltskanzlei im ersten Jahr 1.900 Euro, im zweiten Jahr 2.200 Euro und im dritten Jahr 2.900 Euro betrug.

Die Gehälter der angestellten Rechtsanwälte betrugen dagegen im ersten Jahr 3.800 Euro, im zweiten Jahr 4.100 Euro und im dritten Jahr 4.400 Euro. Die Gewinne der unabhängigen Rechtsanwälte, die im ersten Jahr nach der Unternehmensgründung 400 Euro pro Monat, im zweiten Jahr 900 Euro und im dritten Jahr 1.500 Euro erreichten (Eggert/Käääb, BRAK-Mitt. 11, 53, 54), sind signifikant niedriger.

Daraus ergibt sich, dass neben den erforderlichen Büroflächen- und Büroausstattungsinvestitionen (durchschnittlich 14.800 Euro, Eggert/Kää, a.a.O., 9,12 Euro) die Erzielung eines ausreichenden Ergebnisses durch Selbständigkeit einen beträchtlichen Zeitaufwand im Voraus erfordert und zu einem hohen Einkommensverlust führen kann. Man schätzt, dass es fünf oder mehr Jahre dauern wird, bis das Einkommen der angestellten Rechtsanwälte erreicht ist.

Dieses Einkommensopfer allein soll sich auf insgesamt 150.000 Euro belaufen. Der Vorteil des Kaufs einer Anwaltskanzlei ist, dass Sie regelmässig einer bestehenden Kanzlei beitreten. Geschulte Angestellte, Büroräume, Geräte und Technologie stehen zur Verfügung, der Ort ist abgeklärt, es gibt ein Mandatsverhältnis. Weil die Angestellten genauso altmodisch sein können wie der Händler, sind Büroräume und Technologie nicht mehr zeitgemäß, die Kundenbeziehungen stammen vorwiegend von gleichen Zeitgenossen.

Abgesehen von denjenigen, in denen ein plötzlicher Todesfall oder eine Erkrankung eines Rechtsanwalts einen Rechtsnachfolger von einem Tag auf den anderen macht ist in der Regel davon auszugehen, dass der Veräußerer die Rechtsanwaltskanzlei mindestens für einen bestimmten Zeitraum, in einigen wenigen Jahren, weiter begleiten wird. Wie bekannt ist, ist die Arbeit eines Rechtsanwalts durch die jeweilige Person beeinflusst und.

Übertragender und nachfolgender Rechtsnachfolger müssen zusammenpassen. Wenn die obigen Punkte nicht im Kern positiv beantwortet werden können, muss der Veräußerer fürchten, dass er nicht den von ihm erwarteten oder vereinbarten Verkaufspreis von einem Rechtsnachfolger erhält, der den von ihm selbst generierten Umsatz nicht mehr erwirtschaften kann. Da die Kaufpreiszahlung für eine Anwaltskanzlei selten in einer einzigen Höhe erfolgt, gibt es hier risikoreich.

Er muss sich vor allem erkundigen, ob der Einkaufspreis auch aus den Überhängen bezahlt werden kann. Ausreichende Verkaufskonditionen sind nur eine Sache der Bewertung. Eine rechtliche Hürde kann sich heute nur aus der Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts erwachsen ("§ 203 StGB"). In der Regel muss für die Übernahme einer Anwaltskanzlei der Kundenstamm transferiert und eine Übernahme der Referenzdateien durchgeführt werden.

Ein solcher Transfer der Referenzdateien darf jedoch nur mit der ausdrücklichen Einwilligung des Auftraggebers stattfinden, die bei der konkreten Durchführung auf Schwierigkeiten stößt und die die Betroffenen daher zu verhindern anstreben. Der BGH hat mit dieser Rechtsprechung aber auch die Möglichkeit geschaffen, dies umzusetzen, ohne alle Kunden ausführlich beraten zu müssen.

Im Falle einer Anwaltskanzlei muss der Klient mit einer Expansion gerechnet werden, so dass ein Eigentümerwechsel nicht auszuschließen ist. Das bedeutet, dass, wenn ein Übernehmer einer Anwaltskanzlei zunächst temporäres Mitglied der Kanzlei wird, das Mandantenverhältnis mit diesem fortgeführt wird und somit auch die Übertragung von Akten umfasst. Generell gilt, dass beispielsweise eine externe Anwaltskanzlei mit einem Freiberufler ausreicht, um dieses Problem aufzufangen.

Der BGH hat daher einem Neusozius eine Verpflichtung zur Erfüllung seiner zum Zeitpunkt des Beitritts vorhandenen Altlasten aufzuerlegen (MDR 03, 756). Für Altlasten eines neuen Rechtsanwalts entfällt jedoch die Pflicht zum Beitritt, wenn erst dadurch eine Personengesellschaft entsteht (BGH MDR 04, 570). Konsequenz: Die Übernahmen einer existierenden Individualkanzlei stellen kein Haftungsproblem dar und es sollte daher vor allem ratsam sein, eine Partnerschaft auf Übergangsbasis einzugehen, um die Genehmigung jedes einzelnen Klienten zu vermeiden.

Wir werden in der kommenden Nummer der Zeitschrift über die Lösungen möglicher Übernahmefälle sowie über die Preise und Bewertungen informieren.

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