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Nebenjob Schreiben für Arbeitgeber
Seitensprungbrief für ArbeitgeberSie müssen eine Teilzeitstelle bei Ihrem Arbeitgeber anmelden?
Du hast einen Teilzeitjob nach der Arbeit und dein Boss weiss nichts davon? Den Teilzeitjob sollten Sie jedoch Ihrem Vorgesetzten mitteilen. Sind Sie einer der vielen Mitarbeiter, die ohne Wissen des wichtigsten Arbeitgebers in einem Teilzeitjob nach der Arbeit mitarbeiten? Ihr Boss kann Ihnen nicht untersagen, einen Teilzeitjob anzunehmen, aber es gibt Vorschriften, die Sie befolgen sollten.
Grundsätzlich legt der Anstellungsvertrag fest, ob Sie eine Teilzeitstelle bei Ihrem Arbeitgeber anmelden müssen. Der für Sie gültige Kollektivvertrag gibt darüber Aufschluss. Wenn Sie in Ihrem Arbeits- oder Kollektivvertrag einen Vermerk vorfinden, dass Sie Ihre Nebentätigkeiten dem Arbeitgeber mitteilen müssen, sind Sie dazu gezwungen. In Ihrer Arbeit oder Ihrem Kollektivvertrag ist kein Verweis auf eine Teilzeitbeschäftigung zu sehen?
Sie müssen sie dann nicht Ihrem Boss mitteilen. Trotzdem ist es zu empfehlen - nur zum Schutz. Sind Sie im Öffentlichen Sektor tätig, sind Sie von Anfang an zur Meldung einer Nebentätigkeit gezwungen. Formulare zur Darstellung einer Teilzeitstelle sind in der Abteilung Personalwesen erhältlich. Darf der Boss den Nebenjob untersagen?
Wenn Sie in Ihrem Anstellungsvertrag eine Bestimmung vorfinden, die eine Teilzeitbeschäftigung untersagt, müssen Sie diese nicht einhalten. Im Jahr 2001 entschied das BAG, dass der Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung nicht unterlassen kann. Wer jedoch für den Wettbewerb arbeitet, einen Teilzeitjob annimmt, bei seinem Arbeitgeber krank ist oder nach der Arbeitszeit so hart arbeitet, dass er am Morgen zur Stelle ist, kann gewarnt und im schlimmsten Fall entlassen werden.
Falls Sie Ihrem Arbeitgeber eine Nebentätigkeit mitteilen, können Sie den nachfolgenden Beispielbrief (an die Personalabteilung) verwenden: Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich ab dem................................................................................................................. Tipp: Wenn Sie Beamte oder Angestellte im Öffentlichen Dienst sind, erhalten Sie hier weitere nützliche Hinweise.
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