Abmahnung Kündigung Wohnung

Vorsicht Kündigung der Wohnung

Ist der Mieter nachts sein Nachbar, muss er gewarnt werden. Die Mieter hatten hier ihre Wohnung nur dreimal den Touristen überlassen. Übergabe, Untervermietung, Verwarnung, fristlose Kündigung. Wer weiß, wie viele Abmahnungen notwendig sind, um einen Mieter rechtssicher zu kündigen? Ausserordentliche Kündigung eines Wohnungsmietvertrages wegen Gesundheitsgefährdung i.

d.

Neudefinition einer erfolglosen Kündigung in eine Warnung möglich!

Ein unwirksamer Abbruch kann als Warnung interpretiert werden. Dieses hat das Landgericht Karlsruhe, Beschluss vom 27.07.2012, Az. 6 C 386/11 in einer Klage unseres Partners Ralf Schulze Steinens für eine Großwirtin rechtlich beschlossen und ebenso bestimmt, dass die Unwirksamkeit, in einer Abmahnung umgewandelt (fristlos) - bei deren Nichtbeachtung - eine erneute Kündigung als Basis herangezogen werden kann.

Im Falle der Entscheidung hatte die Wirtin wegen Vernachlässigung und Gefahr der Mietgegenstände durch den Mieter eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung gemäß 543 Abs. 3 Abs. 3 Abs. 1 BGB ausgesprochen, da diese wegen des katastrophalen Zustandes der Wohnung überflüssig war.

Der Mieter ist nicht ausgezogen, daher musste eine Klage auf Räumung eingereicht werden. Dabei haben wir für unseren Auftraggeber eine weitere Kündigung sorgfältig erklärt, denn bei einer Inspektion der Wohnung nach Erhalt der ersten Kündigung stellte sich heraus, dass der Wohnzustand in der Wohnung noch schlecht war.

Außerdem haben wir darauf hingewiesen, dass die Klarstellung dieser Anfrage aufgeschoben werden kann, da die erste Kündigung ohnehin als Abmahnung im Sinne einer Neuinterpretation zu verstehen ist, die der Mieter nicht beachtet hat, weshalb der Räumungsantrag auf die im Verlauf der Aktion ausgesprochene Kündigung gegründet werden kann. Nach unserer Meinung hat das Landgericht Karlsruhe den Mieter zur Zwangsräumung und Übergabe verurteilt.

In jedem Fall war das Pachtverhältnis durch die in der Klageschrift genannte Kündigung der Hauswirtin gekündigt worden, weil die Pächterin ihre Vertragspflichten verletzte, was zur Beweiserhebung führte: Das Appartement ist verrottet und vernachlässigt. Die Wirtin war sich bewusst, dass sie unter keinen UmstÃ??nden damit einverstanden sei, da sie durch die erste KÃ?ndigung daran erinnert und angemessen Ã?ber ihre Funktion informiert wurde.

Aus diesem Brief ging hervor, welche Verletzungen der Pächterin zur Last gelegt wurden und mit welchem Verhalten sie die Fortführung des Pachtverhältnisses erwirken konnte. Der Brief führte auch zu der für eine Warnung erforderlichen Mahnung. Der Mieter hatte sich das alles nicht zu Eigen gemacht. Die Tatsache, dass der erste Brief als Kündigung gekennzeichnet war, war harmlos, da nach dem Vorhergehenden die Bedingungen einer Verwarnung ansonsten gegeben waren.

Unter diesen Bedingungen kann ein früherer Abbruch als Warnung interpretiert werden.

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