450 Euro Job Krankengeld

Arbeitsausfallentschädigung 450 Euro

der Gesetzgeber will nicht, dass sie Anspruch auf Krankengeld haben. Wie sieht es mit der Pflichtversicherung aus? Ich arbeite auf einer 450-Euro-Basis im Einzelhandel, haben Sie noch einen 400-Euro-Job? ehr no (mit wenigen Ausnahmen). Beim Krankengeld ist die Situation anders.

Gehaltsfortzahlung bei Krankheit im Mini-Job - das müssen Sie wissen!

Daß dies auch für die Ökonomie zutrifft, beweist der Handel mit Mitarbeitern, die in einem Mini-Job tätig sind und viel verdienst. Erkranken sie, haben sie Anspruch auf eine Gehaltsfortzahlung von ihrem Dienstgeber innerhalb der gesetzlichen Fristen von sechs Monaten. Es gibt jedoch bedauerlicherweise Unternehmer, die dieses Konzept in Verbindung mit ihren Mitarbeitern mit Minijobs nicht kennen.

Man nimmt den Krankenstand der Kolleginnen und Kollegen mit 450 -Euro-Job zur Kenntnis. 4. Sie kommen jedoch nicht auf die Vorstellung, das Gehalt für die Dauer des Krankheitsurlaubs weiter zu zahlen. Für viele Unternehmer sind Minijobs eine Sonderstellung. Ein Mini-Jobber, der seinem Auftraggeber eine Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit eines Arztes überreicht, erhält im Falle einer Krankheit weiterhin seinen Arbeitslohn.

Grundvoraussetzung dafür ist jedoch, dass er vor seiner Berufskrankheit für vier Monate im Betrieb war. Der Zeitraum, in dem ein erkrankter Arbeitnehmer mit einem Minijob nicht im Betrieb tätig sein kann, muss nicht nachbearbeitet werden. Übrigens muss der betreuende Mediziner dem Mini-Jobber nur eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit erteilen. Sie können Ihrem Dienstgeber auf dem Nebenjob eine Abschrift Ihres Krankenscheines vorweisen.

In Zweifelsfällen wird Ihnen die Krankenversicherung gerne die Richtigkeit bestätigen. Verbleibt ein Beschäftigter mit einem Mini-Job aufgrund einer Krankheit, für die er nicht verantwortlich ist, so erhält er weiterhin das ihm aus dem Anstellungsvertrag zustehende Arbeitsentgelt. Der Zeitraum der Entgeltfortzahlung liegt bei 42 Tagen, d.h. sechs wochenlang. Aber nicht jeder Angestellte in einem Mini-Job verdient jeden Tag das gleiche Einkommen.

Danach gibt es im Falle einer Verletzung keinen Arbeitslohn mehr vom Dienstgeber. Allerdings entsteht ein erneuter Leistungsanspruch im Falle einer krankheitsbedingten Erwerbsunfähigkeit von seiten der Arbeitnehmer. Oder, wenn seit Ausbruch der ersten Erwerbsunfähigkeit aufgrund dieser Erkrankungen wenigstens zwölf Monaten vergangen sind.

Es ist dieselbe Erkrankung, wenn eine Arbeitsunfähigkeit auf die gleiche Grundursache zurückzuführen ist, d.h. auf die gleiche Grunderkrankung. In der Regel kann dies nur ein Doktor zweifelsfrei nachweisen. Der Arbeitnehmer oder Auftraggeber kann vom behandelnden Arzt selbst oder von der Krankenversicherung eine zuverlässige Stellungnahme verlangen. Kleinere Betriebe sind teilweise durch die Verpflichtung zur Lohnzahlung im Krankheitsfalle überlastet.

Daher sind 80 % der Gelder, die der Unternehmer an den Mini-Jobber bezahlt, rückerstattet. Die Gelder hierfür werden von allen Firmen bereitgestellt, die mit Beiträgen zu dieser Vergütung beitragen. Bei allen Mitarbeitern mit einem Mini-Job und bei allen Bergmannsversicherten übernimmt die Berufsgenossenschaft das Erstattungsverfahren.

Dabei ist es unerheblich, welcher Krankenversicherung die Mini-Jobber gehören. Der Mitarbeiter mit einem Mini-Job kann nach Ablauf der sechs Lohnfortzahlung einkommenslos sein. Es gibt keinen Krankengeldanspruch der Krankenversicherung. Für einen Mini-Job zahlt der Dienstgeber pauschale Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Dies führt nicht zu einer automatischen Versicherung für den Mini-Jobber. Nur ab einem Einkommen von 451 Euro leistet der Dienstgeber explizit einen Beitrag zur Krankenkasse. Außerdem muss er seinen Mitarbeiter bei einer der Kassen melden, wenn diese noch keiner Krankenkasse angehören. Der Mini-Jobber selbst, der nach sechs Schwangerschaftswochen erkrankt sein sollte, hat nur noch einen Weg vor sich.

Er ist als Empfänger von ALG II nach seiner Registrierung über das Job Center bei einer Krankenversicherungpflichtig. Gleiches trifft zu, wenn er einen Mini-Job als Nebenverdienst anstrebt. Solange er anspruchsberechtigt ist, bezahlt der Leistungserbringer alle fälligen Beträge.

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