Rechtsanwalt Markenrecht

Anwalt Markenrecht

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Markenrecht ist Teil des Markenrechts, das dem Schutz des geistigen Eigentums zuordenbar ist.

Markenrecht ist Teil des Markenrechts, das dem Schutz des geistigen Eigentums zuordenbar ist. In Deutschland ist das Markenrecht vor allem im MarkenG und in der MarkenV verankert. Das ist eine einheitliche Rechtsfrage, kein Querschnittsthema wie das Mediengesetz. 3 MarkenG regelt den Markenschutz: Der Schutzgegenstand:

Worte, Bezeichnungen, Abbildungen, Tonzeichen, räumliche Muster und Farbkombinationen können im Sinn des Markenrechts geschützt werden, wenn das Kennzeichen in der Lage ist, die Waren oder Leistungen verschiedener Unternehmungen zu kennzeichnen (Unterscheidungskraft). Markenzeichenschutz erfolgt nach dem Vorrangprinzip, bei dem das ältere Recht gegenüber einem späteren Recht Priorität hat und auf nationaler, gemeinschaftlicher (Gemeinschaftsmarke) oder internationaler Ebene möglich ist.

Sie wird in der Regel durch Eintragung in das Warenzeichenregister ("Marke") geschaffen. Der markenrechtliche Schutz dauert 10 Jahre ab Einreichung der Markenanmeldung; eine Erneuerung ist so oft wie gewünscht möglich. Der Schutz läuft aus, wenn keine Erneuerung stattfindet und die Schutzmarke dann aus dem Verzeichnis erlischt. Der Schutz einer Handelsmarke kann auch durch Gebrauch und Ruf (Gebrauchsmarke) oder Berühmtheit (Bekanntheitsmarke) erwachsen.

Schutzbarrieren können ein Zeichen daran hindern, schutzfähig zu sein. Die absoluten Eintragungshindernisse ( 8 MarkenG) werden bei der Registrierung im Register des DPMA von Amtes wegen überprüft und stehen der Registrierung entgegen. Die relativen Eintragungshindernisse ( 9 MarkenG), wie Ähnlichkeit der Zeichen (Kollision) oder Vorrang, führen zu einem Widerrufsanspruch, der im Einspruchsverfahren oder mit einer Löschungsklage durchsetzbar ist.

Weitere Rechtsmittel im Markenrecht sind Mahnungen und Berufungen. Der Markenschutz schafft ein ausschließliches Recht zur Benutzung der Handelsmarke und ein Recht zur Verteidigung gegen unberechtigte Benutzung. Die Übertragung des Rechts an einer Handelsmarke kann ganz oder in Teilen erfolgen, auch die Gewährung von Benutzungsrechten ist möglich. Markenrechtsverletzungen können durch Verwarnung als Unterlassungs- und/oder Schadenersatzanspruch durchgesetzt werden; darüber hinaus kann auch ein Anspruch auf Vernichtung vorliegen.

Verfall, Ausschöpfung und Nichtnutzung über die Nachfrist von fünf Jahren hinaus (§§ 20 ff. MarkenG). Bitte wähle den Standort in Deiner Region aus und Du erhältst eine Liste von Anwaltskanzleien mit besonderen Kenntnissen auf dem Gebiet des Markenrechts.

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