Krankmeldung beim Arbeitgeber Abgeben

Meldung der Krankheit an den Arbeitgeber

um Ihren Krankenstand persönlich einzureichen, werden Sie es tun? Muss ich am Tag meines Krankenstandes einen Arzt aufsuchen und eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. Ab wann muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden? Spätestens wann muss ich das Zertifikat abgeben?

BR-Forum: Fotopost mit Krankheitsmeldung oder Vorlage?

Die Anfrage wurde vom Verfasser abgeschlossen, Sie können keine weiteren Fragen stellen. Hallo, ich habe folgende Anfrage. Eine Magisterarbeiterin ist krankgeschrieben. Die Krankheitsmeldung, aufgenommen per Mobiltelefon, schickt er per E-Mail an den Kunden und übergibt das Orginal der Krankheitsmeldung später (als die 3-Tage-Frist). Sind diese Fotos legal (wie innerhalb der 3-Tage-Frist eingereicht) oder muss das Bild im Originalton eingereicht werden?

Er muss das Orginal in jedem Fall seinem Auftraggeber übergeben. Ich kann nicht behaupten, ob ein per E-Mail versandtes Bild legal ist. Es wäre jedoch von Bedeutung, dass er sich trotz dieser E-Mail auch selbst meldete, z.B. durch telefonische Arbeitsunfähigkeit. Was wollte der Auftragnehmer mit der Post versenden?

Ich antworte: Sich krankmelden. Zweitens, warum hat er sich nicht krankgeschrieben? Der Auftragnehmer hat sicher nicht richtig reagiert (er hätte einmal telefonieren können), aber der Auftraggeber hätte sich auch mit uns in Verbindung setzen und uns darauf aufmerksam machen können? Weshalb entstehen hier solche Schwierigkeiten "das ist es, was ich mich stelle"?

Welche Art von Operation sind Sie? Stellen Sie sich vor, dass in einem grösseren Unternehmen nicht innerhalb der 3-Tage-Frist, sondern am folgenden Werktag der Bericht eingereicht werden muss. Sonst kann man sich noch fragen, warum überhaupt per Post? Meiner Meinung nach gibt es hier jedoch wenig Treibstoff, wenn der Auftragnehmer im Voraus eine E-Mail schickt, da der Auftraggeber weiss, dass das Ticket existiert.

2) Warum wird sie nicht per Post angenommen? Der Firmenfrosch weiss aber immer noch nicht, ob das Bild legal ist. Er muss sowieso das Orginal liefern, das ist alles. Meiner Meinung nach handelt es sich im Wesentlichen weniger um eine juristische als um eine Auslegungsfrage.

Aus rechtlicher Sicht muss eine Erwerbsunfähigkeit dem Arbeitgeber sofort gemeldet werden (Informationspflicht). Dies regelt in erster Linie, wann ein Zertifikat erforderlich ist. Selbst wenn der Wortlaut des Gesetzes wie folgt lautet (".... muss bis zum nächsten Werktag vorgelegt werden."), bedeutet dies nicht den Tag, an dem der Gegenstand auf dem Arbeitstisch des Arbeitgebers sein muss, sondern den Tag, ab dem der Auftragnehmer ein Tauglichkeitszeugnis verlangt (und dieses dem Arbeitgeber sofort zu übermitteln hat).

Abhängig von der jeweiligen Lage kann es jedoch einige Tage in Anspruch nehmen, bis der Arbeitgeber das Zertifikat in der Hand hat. Die Beweispflicht des Arbeitnehmers wird nur durch das Vorlegen des Originales erfüllten. Was passiert, wenn das Orginal erst nach 7 Tagen beim Arbeitgeber ist? Wie kann der Arbeitgeber höchstens vorgehen? Mit einer Verwarnung ist es nicht schlecht, wenn man den Arbeitgeber mittels eines solchen Scan informiert.

Wir wurden nur befragt, ob dies gesetzlich in Ordnung ist, und wir können das nicht exakt nachvollziehen. Aber wenn der Kunde das Orginal fordert, dann muss er es erhalten.... Wenn dann das Orginal kommt, ist es ganz unbedeutend - in der Regel erst, wenn das jeweilige wieder einsatzbereit ist....

Wie, wem und in welcher Weise sich jemand bei der AU meldepflichtig macht, ist von Unternehmen zu Unternehmen sehr verschieden. Allerdings gibt es wahrscheinlich nur wenige Unternehmen, die keine Vorschriften haben. Deshalb helfen ein Einblick in diese Vorschriften und sonst ein wenig Verständnis für die Prozesse in einem Unternehmen: Wenn ein Omnibusfahrer um 4 Uhr früh in sein Auto einsteigen muss, reicht eine E-Mail mit einem Scanner an die Personalstellen.

Für einen Arbeitnehmer, dessen Dienst um 12.00 Uhr beginnt und der den Personalverantwortlichen mit der Post erreichen kann, sollte die oben genannte Art des Krankheitsurlaubs vollkommen ausreichend sein. Meiner Meinung nach genügt es, der AU im Voraus ein Bild des AU-Zertifikats zu schicken, wenn das Dokument später eingereicht wird. Die Auftragnehmerin hat den Auftraggeber selbstverständlich telefonisch unterrichtete.

Natürlich hat er auch das Orginal eingereicht. Die Arbeitsgruppe fordert von der AU, dass sie nicht sofort in Mobbing ausartet. Mein einziges Anliegen ist die Frage, ob die per Bild gesendete AU rechtsgültig ist.

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