Abtretung

sich[Akk] geschlagen geben

Eine Abtretung ist eine Übertragung von Rechten und Forderungen vom bisherigen Gläubiger (Zedenten) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar). Antrag auf Zuteilung von Nummernschildern für Privatpersonen. Viele übersetzte Beispielsätze enthalten "Abtretung" - deutsch-niederländisches Wörterbuch und Suchmaschine für Millionen von deutschen Übersetzungen. Die Abtretung spielt sowohl bei einem Wechsel des Darlehensgebers als auch bei der Sicherung von Zahlungsverpflichtungen für Bauleistungen eine Rolle.

Übertragung (Abtretung), § 398 BGB

Die Zedentin heult, die Zessionarin heult hurra! Die Abtretung (früherer Gläubiger) geht verloren, der Abtretungsempfänger (neuer Gläubiger) wird Halter dieser Forderungen. Die Abtretungsvereinbarung muss dem Zahlungspflichtigen nicht unbedingt bekannt sein. Eine Abtretung kann daher durchaus ohne Wissen des Schuldners erfolgen.2 Daher ist der Schutz des Schuldners in solchen Situationen sehr wichtig.

Deshalb befassen wir uns in einem eigenen Artikel mit den Standards für den Schutz von Schuldnern im Falle einer Abtretung. Die Abtretung, d.h. der ehemalige Kreditgeber, muss zunächst eine eigene effektive Inanspruchnahme haben. Falls Debitoren und Kreditoren ein nicht im Dokument genanntes Zessionsverbot vereinbaren. Ferner wird davon ausgegangen, dass die Forderungen abrechenbar sind.

Anfechtbarkeit der Reklamation, § 400 BGB. Die Abtretung hat gemäß 398 S. 3 BGB zur Konsequenz, dass die Forderungen vom Abtretungsempfänger auf den Abtretungsempfänger übergehen. Kleine Abweichung: Die Abtretung nach 398 BGB steht zwar im zweiten Band des BGB, also im allgemeinen Teil des Schuldrechts, ist aber ein eigentumsrechtliches Rechtsgeschäft.

Bei der Abtretung einer Klage nach 398 BGB handelt es sich um ein direktes Rechtsgeschäft.6 Ein Auftrag ist ein rechtsgeschäftliches Geschäft, durch das ein Recht direkt betroffen ist, d.h. es wird abgetreten, beladen, gelöscht oder sein Inhalt geändert.7 Natürlich bleiben die Prinzipien des Trennungs- und Entnahmeprinzips bestehen! Ausgabe 2016, § 52, Rn. 1165. 2 - Looschelder, (Rn. 1), § 52, Rn. 1172. 3 - Looschelder, (Rn. 1), § 52, Rn. 1175. 4 - Looschelder, (Rn. 1), § 52, Rn. 1179.

Looschelders, (Fußnote 1), 52, Rn. 1191. 6 - Looschelders, (Fußnote 1), 52, Rn. 1166. 7 - BGHZ 101, 24 (26); Leipold, BGB I: Introduktion und General Part, Achte Ausgabe 2015, Paragraph 7, Rn. 1 Van-Studiengesetz an der Ruhr-Universität Bochum.

Auftragsvergabe | Rödl & Partner GmbH

Neu an der Vergabe eines Auftrages ist seine Vielschichtigkeit. Gemäß der vorherigen Regeln können Rechte (Forderungsabtretung) und Verpflichtungen (Schuldübernahme) zweigeteilt werden. Die Rechte der Gegenpartei werden erheblich beeinträchtigt, so dass diese der Abtretung zustimmt.

Die Einwilligung kann sowohl vor als auch nach einem Auftrag erteilen werden. Wird keine Einwilligung gegeben, rechtfertigt dies nicht die Unwirksamkeit der Abtretung des Vertrags. Die Geltung des Vertrags als solcher besteht fort, ohne dass eine Vertragspartei dem zustimmt. Dieser kann vom Abtretungsempfänger nur die Zahlung aufgrund des Vertrags einfordern.

Für den Fall, dass die Gegenpartei der Abtretung zuvor zugestimmt hat, gilt eine Sonderstellung. Obwohl der Abtretende zum Zeitpunkt der Abtretung von seinen Verpflichtungen entbunden ist, kann die andere Vertragspartei, die so genannte Abtretungspartei, gegenüber dem Abtretenden zugleich feststellen, dass sie einer solchen Freistellung nicht zustimmt.

Der Zedent kann in diesem Zusammenhang vom Abtretenden bei Nichtausführung des Abtretungsempfängers Zahlung fordern. Sie muss innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag abgegeben werden, an dem der Zessionar von der Nicht-Erfüllung des Abtretungsempfängers erfährt bzw. erfährt. Die Anmeldung ist auch danach gültig, jedoch ist die beauftragte Person bereits für den durch die Verzögerung entstandenen Verzugsschaden haftbar.

Die Art des Vertrags kann seine Abtretung nicht ausschliessen. Es können vor allem keine personenbezogenen Verpflichtungen übertragen werden, wenn die Leistungen von gewissen Besonderheiten der betreffenden Person abhängen. Ebenso dürfen keine Rechte der anderen Vertragspartei aus dem Vertragsverhältnis herabgesetzt werden. Der Zedent kann alle Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis geltend machen.

Der Vertragsabschluss ist ein effektives Mittel, das zweifellos in allen Lebensbereichen der Tschechische Republik rasch angewendet wird. Interessanterweise ist zu beachten, in welche Richtungen sich die Rechtsprechung entwickelt, besonders im Hinblick auf die Freistellung des Abtreters zum Zeitpunkt der Übertragung der Rechte und Verpflichtungen auf den Abtretungsempfänger.

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