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Erweiterter Kündigungsschutz ab 50 jahren
Verlängerter Kündigungsschutz ab 50 JahrenLj. u. 10 J. Kündigungsfrist (vgl. § 92 SGB IX). tritt erst nach Ablauf von 4 Jahren (ab Beginn des Arbeitsverhältnisses) in Kraft.
Senioren können nicht mehr nur auf die Straße gesetzt werden - News Wirtschaft: Recht & Konsum
Kündigungsschutz, wie von den Verbänden gefordert, ist jedoch nicht gegeben. Der Bundesgerichtshof hat inzwischen aber bereits gehandelt. In einer Entscheidung schränkte sie die Freiheit der Unternehmer ein, ältere Arbeitnehmer mit langen Dienstzeiten zu entlassen. Die entlassene Person ging vor ein Gericht, verklagte auf missbräuchliche Entlassung und wurde in allen Fällen für richtig befunden.
Der Bundesgerichtshof räumte ein, dass der Arbeitgeber zwar tatkräftig versuchte, die Auseinandersetzungen zu lösen, aber nie deutlich signalisierte, dass er zurücktreten wolle. Er hätte auch auf den Mitarbeiter hören sollen. Sie habe deshalb ihre Sorgfaltspflicht verletzen müssen, weil ältere, langjährige Mitarbeiter eine höhere Sorgfaltspflicht hätten (Urteil 4A_384/2014).
Der Bundesgerichtshof hat nicht zum ersten Mal die größere Sorgfaltspflicht gegenüber Älteren hervorgehoben. Der Bundesgerichtshof stellt nun fest, dass die gestiegene Sorgfaltspflicht früher gilt, da der gekündigte Manager "nur" einig ist: Das Ergebnis ist ein stärkerer Schutz für ältere, langjährig Beschäftigte.
Nach Ansicht von Heidi Joos sollte der höhere Versicherungsschutz jedoch generell für die älteren Mitarbeiter und nicht nur für diejenigen mit langjähriger Tätigkeit bestehen, da die Firmen nicht einmal mehr lange im Betrieb bleiben wollen. Der Bundesgerichtshof schafft mit dem verstärkten Kündigungsschutz einen falschen Anreiz. Dies würde es für die älteren Arbeitslosen noch schwieriger machen, sich auf dem Markt gegen die jüngeren Konkurrenten zu behaupten, meint der Berufsgenossenschaft.
Der Bundesgerichtshof hat den Unternehmern aus eigener Initiative neue Verpflichtungen aufgezwungen. Nirgendwo steht im Recht, dass Unternehmer eine größere Sorgfaltspflicht gegenüber alten, langfristig Beschäftigten haben. Dies ist für Rechtsprofessor Kurt Pärli von der Fachhochschule Zürich jedoch kein Gegenargument. Häufig kommt es vor, dass der Bundesgerichtshof dem Parlament mit seiner Zuständigkeit vorausgeht.
Die neue Jurisdiktion zugunsten der älteren Arbeitnehmer ist nach Meinung von Herrn Dr. med. Pärli jedoch nur dann sinnvoll, wenn sie zum Zeitpunkt der Beschäftigung vor Diskriminierungen bewahrt werden. Andernfalls könnte sich der Kündigungsschutz zu einem Boomerang weiterentwickeln, bei dem Arbeitssuchende ab einem bestimmten Lebensalter nicht mehr beschäftigt oder vorzeitig gekündigt werden. Die Judikatur ist noch zu jung, um beurteilen zu können, wie sie sich auf die Ausübung auswirken wird.
Allerdings können die Mitarbeiter keine allzu großen Erwartungen hegen, und die Entscheidung des Bundesgerichtshofs schützt nicht generell vor betriebsbedingten Kuendigungen bei fortgeschrittenem Lebensalter und langen Dienstzeiten. Der Bundesgerichtshof hat nur neue Voraussetzungen für die Entlassung von Arbeitnehmern dieser Art geschaffen. Werden diese nicht beachtet, kann die Beendigung zwar beleidigend sein, ist aber dennoch wirksam.
Sie müssen gegen die Beendigung während der Frist bei ihrem Auftraggeber einen schriftlichen Einspruch einlegen. Sie haben nach Verstreichen der Frist 180 Tage Zeit, um vor Gericht aufzutreten. Bei missbräuchlicher Entlassung ist die Vergütung auf höchstens sechs Monatslöhne begrenzt, in der Praxis ist sie in der Regel erheblich geringer.
Denis G. Humbert sagt, dass ein besonderer Kündigungsschutz für Menschen über 55 Jahre erforderlich ist. Der Bundesgerichtshof hat den Jugendschutz für Ältere verbessert. Grundsätzlich sagt das Landgericht, dass Arbeitgeber Ältere nicht ohne weiteres auf die Straße setzen können, weil sie in diesem Falle eine höhere Sorgfaltspflicht haben.
In einem ersten Verfahrensschritt muss der Arbeitnehmer daher vom Dienstgeber über seine Absicht informiert und in einem zweiten Verfahrensschritt rechtlich angehört werden. Der Bundesgerichtshof schließlich zwingt auch die Unternehmer, nach einer Lösung zur Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses zu streben. Andernfalls ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Missbrauch.
Wieviele Jahre sind für die Inanspruchnahme des Schutzes erforderlich? Der Bundesgerichtshof nimmt dazu keine Stellung. Ebensowenig, in welchem Lebensalter die gestiegene Sorgfaltspflicht wirksam wird. In dem vorliegenden Falle war der betreffende Mitarbeiter 59 Jahre und arbeitete 35 Jahre lang mit verschiedenen Unterbrechungen für dasselbe Unter-nehmen. Nichtsdestotrotz bietet das Recht keinen besonderen Kündigungsschutz für ältere Mitarbeiter.
Warum führt der Bundesgerichtshof dies nun ein? Ich glaube, dass der Bundesgerichtshof die Vorzeichen der Zeit wiedererkannt hat. Vor 10 Jahren war das nicht so stark wie heute. Meiner Meinung nach sollte auch der Jugendschutz für Ältere weiter ausgebaut und geregelt werden. Die Entlassungsfreiheit in der Schweiz ist zu Recht gegeben.
Und wie soll der Kündigungsschutz auszusehen haben? Der Gesetzgeber setzt sich dafür ein, dass Beschäftigte, die älter als 55 Jahre sind, einen besonderen Kündigungsschutz erhalten und Zusatzleistungen in Anspruch nehmen können. Dies könnte beispielsweise auf Sozialpläne beruhen, die eine Vergütung für Ältere, eine verlängerte Frist oder eine Übergangsversorgung für die vorzeitige Pensionierung von Mitarbeitern über 60 Jahre umfassen.
Nein, Arbeitgeber müssen nach wie vor in der Lage sein, zurückzutreten, wenn jemand ihre Arbeits- oder Treuepflicht bricht. Die Betriebszugehörigkeit muss ebenfalls berücksichtigt werden, denn es ist nicht dasselbe, ob Sie einen 58-Jährigen entlassen, der erst seit 2 Jahren im Unternehmen ist, oder einen mit 20 Jahren. Beispielsweise kann ich mir vorstellen, dass ein 60-Jähriger nach zehn Jahren Dienstzeit vor Entlassung geschützt werden sollte.
Kann man trotzdem davon ausgehen, dass der Bundesgerichtshof seine neuen Urteile zugunsten der Arbeitnehmer bestätigen wird? Ja, ich nehme an, dass er den Kündigungsschutz verstärkt, indem er beispielsweise das Alter, in dem der Kündigungsschutz Anwendung findet, weiter reduziert.