Internetrecht

Onlinerecht

Im Internetrecht (auch: Online-Recht) geht es um die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets. Durch die massenhafte Nutzung des Internets nehmen auch die rechtlichen Probleme dramatisch zu. Im Internetrecht geht es um die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets. Der Experte für die Beratung bei Abmahnungen und für rechtskonforme Verkäufe über das Internet. Urheberrechtsverletzung, Impressumspflicht, Filesharing oder schädliche Phishing-Mails, wir zeigen Ihnen, wie Sie sich online schützen können!

Wissenswertes zum Internetrecht

Durch die massenhafte Verbreitung des Internets nehmen auch die juristischen Probleme dramatisch zu. Unzählige gesetzliche Anforderungen, neue Beurteilungen und Warnwellen machen es für Standortbetreiber, Existenzgründer und Existenzgründer nahezu unüberwindbar, alle Rechtsvorschriften im Auge zu behalten. Kartellrechtliche Warnungen, Gewährleistung und Gewährleistung für Online-Käufe, Vertrags- und AGBs, Urheberrechtsverstöße auf Websites, Namens- und Markenrechtsstreitigkeiten über Domains sowie die Gebiete des Datenschutzes und sozialer Netze sind nur einige wenige Aspekte, die Sie im Netz berücksichtigen müssen.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Einblick in die gängigsten Fallen des Internetrechtes. Die wettbewerbspolitischen Warnhinweise werden im Netz übermäßig genutzt; eine große Zahl von Standortbetreibern ist davon berührt. Mit dem Kartellrecht soll sichergestellt werden, dass alle Gesellschaften im geschäftlichen Verkehr gewisse rechtliche Anforderungen erfüllen. Es ist besser, Ihren eBay-Shop vorab von einem Fachmann prüfen zu lassen und kostspielige Warnungen zu unterlassen.

Für jeden Standortbetreiber stellt sich die Haftungsfrage. Keine Firma kann es sich erlauben, das Problem des Datenschutzes und des Umgangs mit den Daten der Kunden auf die leichte Schulter nehmen. Ich helfe Ihnen bei Fragen wie z. B. Datenschutzerklärungen, Daten von Kunden, Erwerb von Adressen, etc. Heute sind viele Firmen verpflichtet, eine eigene Facebook-Präsenz zu haben.

Lernen Sie, wie Sie die vielfältigen gesetzlichen Vorgaben der eigenen sozialen Medienpräsenz auf Facebook & Co. gesetzeskonform umstellen.

Internet-Recht

Insbesondere der achtsame Konkurrent und einfallsreiche Warner suchen auf der Website nach rechtlichen Fehlern und fehlender Information. Ein kostspieliges Mahnschreiben kann für ein Jungunternehmen existenzgefährdend sein. Eine solche Warnung ist aber vor allem zu vermeiden. Sie erhalten von uns Tips und Informationen darüber, was Sie gesetzlich einzuhalten haben. Wann ist ein Onlineshop rasch eingerichtet, aber wann ist er juristisch sicher?

Haben Sie eine Website und Kundenadressen oder zählten Sie Aufrufe? Selbst wenn alles einfach und rasch im Internet möglich ist, gibt es auch hier keine rechtliche Freiheit.

Internet-Recht - Schulz| Partner

Internetrecht (einschließlich Online-Recht) hat in den vergangenen Jahren immer mehr an Gewicht zugenommen. Anbieter müssen beim Betreiben ihres Services verschiedene gesetzliche Bestimmungen einhalten. Marken- und Kartellrecht, Urheber- und Persönlichkeitsrecht, Datenschutz- und Fernverkaufsrecht nehmen dabei eine Sonderstellung ein. Bereits bei der Auswahl eines Domain-Namens wird der Webseitenbetreiber mit juristischen Fragestellungen konfrontiert sein ("FAQ zum Domainrecht").

Schliesslich kommt auch dem Jugendschutz der eigenen Webseite eine wichtige Bedeutung zu (siehe FAQ zum Thema Webseitenschutz). Darüber hinaus müssen sie bestimmten Informationsverpflichtungen gegenüber ihren Abnehmern nachkommen (siehe FAQ zur Anbieterkennzeichnung) und die Werbevorschriften einhalten. Auch die Benutzer des Internetmediums sind mit einer Vielzahl von rechtlichen Fragen beschäftigt. Häufig entstehen beim Online-Shopping, bei eBay oder beim Herunterladen von Dateien, Videos oder Programmen aus dem Netz Schwierigkeiten (siehe FAQ zur Dateifreigabe).

Wir prüfen Ihre Webseite und andere Dienstleistungen auf Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und verteidigen oder machen Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend. 2.

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