Privatinsolvenz

Staatsbankrott

Es gibt mehr Wege aus der Verschuldung als die Privatinsolvenz. Stark>Was geschieht mit meiner Liegenschaft in einer Privatinsolvenz? stark>/stark

Wie verhält es sich mit meiner Liegenschaft im Falle einer Privatinsolvenz? Im Falle eines Privatkonkurses werden alle pfändbaren Vermögenswerte in die Insolvenzmasse einbezogen. Die Privatinsolvenz soll die Schuldenfreiheit gewährleisten, so dass das Gesamtvermögen des Zahlungspflichtigen zur Zahlung an die Zahlungsempfänger liquidiert wird. Im Bereich der Liegenschaften führt die Liquidation dazu, dass die Liegenschaft veräußert wird - oft durch Zwangsverkauf.

Weil ein Zwangsverkauf nicht nur sehr lange dauern kann, sondern in der Regel auch einen niedrigeren Anschaffungspreis erreicht, wird in den meisten FÃ?llen ein privater Verkaufsweg bevorzugt. Im Prinzip ist der Immobilienverkauf oft der günstigste Weg, um verschuldungsfrei zu werden. Die Schuldnerin kann in ihrem Eigentum leben, bis ein Erwerber ermittelt wird.

Während dieser Zeit hat der Konkursverwalter jedoch die Gelegenheit, eine sogenannte Nutzungsvergütung, vergleichbar mit einer Pacht, zu erwirken. Selbst wenn der Zwangsverkauf bereits eingeleitet wurde, können der Konkursverwalter und der Gläubiger selbst einen Privatverkauf auslösen. Kann ich mein Eigentum trotz Privatinsolvenz beibehalten?

Ein Weg, die Liegenschaft trotz Insolvenz zu erhalten, ist die so genannte Auslösung. Weil die Realisierung einer Liegenschaft immer im Interesse der Kreditgeber stattfindet, wird das so genannte unbrauchbare Vermögen oft aus der Konkursmasse entlassen. Meist verursacht diese Liegenschaft sehr viel Geld auf der Insolvenz. Über die Freilassung der Liegenschaft wird durch den Konkursverwalter entschieden.

Besonders wenn die hohen Verschuldungen das Haus belasten oder die erwarteten Verkaufserlöse niedriger sind als die tatsächlichen Verschuldungen, ist eine Freistellung durchaus denkbar. Doch auch wenn es nur wenige potenzielle Kunden für die Liegenschaft gibt oder die Liegenschaft sehr schlecht bewahrt ist, ist eine Freisetzung denkbar. Durch die Trennung von der Konkursmasse wird die Liegenschaft Teil des insolvenzfreien Vermögenswertes und untersteht damit dem Durchsetzverbot.

Zugleich muss der Gläubiger durch die Freistellung die mit dem Eigentum verbundenen Ausgaben selbst tragen. Ist er wieder nicht in der Lage, die Ausgaben zu bezahlen, droht ihm wieder eine Verschuldung. Der Ehegatte hat auch die Wahl, das gesamte Eigentum oder den Anteil am Miteigentum zu erwerben und vom Konkursverwalter zu erwerben.

Bei einer Privatinsolvenz ist eine Übertragung auf den Ehegatten nicht möglich.

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