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Side-Job Registrieren als HauptarbeitgeberIst es möglich, dass ein Unternehmer (Minijob) einen zweiten Job verbietet?
Ist es möglich, dass ein Unternehmer (Minijob) einen zweiten Job verbietet? Hallo, ich habe einen 400?-Job und möchte einen zweiten Mini-Job machen, also würde ich über 400? in Summe einnehmen. Aber jetzt ist mein Vorgesetzter dagegen, weil dann beide Arbeitsplätze sozialversichert wären und er für mich einen höheren Beitrag zahlt.
Kann mir mein Chef wirklich untersagen, mehr zu tun, nur um Steuern zu sparen? Re: Kann ein Unternehmer (Minijob) einen zweiten Job aufgeben? Verdienen Sie mit beiden Stellen zusammen zwischen 400 und 800 , dann werden beide Stellen in die sogenannte Schiebezone verschoben. Für Arbeitsplätze in der Schiebezone muss er nur 9,95% Beitrag zur Pensionsversicherung zahlen.
Dies trifft auch auf den Dienstgeber mit Job B zu. Sie müssen aber auch selbst einen Beitrag zur Pensionsversicherung leisten. Der Betrag ist abhängig von Ihrem Einkommen - daher der Begriff Gleitzone. Re: Kann ein Unternehmer (Minijob) einen zweiten Job aufgeben? Re: Kann ein Unternehmer (Minijob) einen zweiten Job aufgeben? Corsa @stephan: Nun, ich weiß: Was ist mir noch unklar:- Gelten die Gleitzonenregelungen für studentische Tätigkeiten, die in die Einkommensspanne 401-800 EUR einfließen, d.h. sind die Wohnmobilbeiträge dann auch abhängig vom Einkommen abgestuft (4-10%) oder resultieren dann weiter ständig 10% Wohnmobil?
- Ist die Wohnmobilsteuer ab dem ersten EUR oder ab 400 EUR zu zahlen, wenn ich als Werkstudent arbeite? - Muß ich keine Sozialversicherungsbeiträge in die Studentenkrankenversicherung einzahlen (ich bin über 25 Jahre alt und habe selbst eine Studentenkrankenversicherung)? Re: Kann ein Unternehmer (Minijob) einen zweiten Job aufgeben? Was ist mir noch unklar: > konstante 10% Wohnmobil auf? die Schiebezone bezieht sich auch nur auf Aktivitäten mit Einnahmen zwischen 401-800?.
EUR bis? Schon ab dem I. EUR. Nein, es gibt keine Gebühren für CT, Photovoltaik, ALV usw., nur die Pensionskassen. Re: Kann ein Unternehmer (Minijob) einen zweiten Job aufgeben? Der mit der Schiebezone muss noch einmal fragen.... Der Gleitzonenregler funktioniert nur, wenn ich zwei (oder mehr) Mini-Jobs habe, die zusammen mehr als 400 ? ausmachen.
Zum Beispiel, wenn ich zwei Mini-Arbeitsplätze über je 350 EUR habe und 700 EUR erziele, muss ich in beiden Berufen (in der Regel auch in den ALV, KW und PS, aber als Studierender ist das für mich nicht notwendig), wodurch die Beitragssumme 4% bei 400 EUR und 10% bei 800 EUR liegt.
Habe ich jedoch einen Praktikantenvertrag für 500 EUR und einen Mini-Job für 200 EUR, dann muss ich für den Praktikantenjob nur RV bezahlen und 10% bezahlen. Re: Kann ein Unternehmer (Minijob) einen zweiten Job aufgeben? Sie hat geschrieben: > 400 Euros (und unter oder exakt 800 Euros), > hat beschrieben).
Ja, das ist richtig. Nein, auch hier ist der Gleitbereich gültig. Re: Kann ein Unternehmer (Minijob) einen zweiten Job aufgeben? Der Corsa schrieb: > aber auch, um den 400? etwas ähnlicher zu sein. Ab dem ersten EUR werden 10% für das Wohnmobil für berufstätige Studenten berechnet? Re: Kann ein Unternehmer (Minijob) einen zweiten Job aufgeben?
Die ersten 10 Prozent für das Wohnmobil auf? Von 401? die Gleiterzone und über 800 immer die 9.95%. betr.