Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Arbeitsvertrag Nebentätigkeit Muster
Anstellungsvertrag Nebenbeschäftigung ModellDurch diese Modellklausel schützen Sie Ihr Konkurrenzverbot.
Ärgerlich und schädlich für Ihr Unternehmen, wenn einer Ihrer Mitarbeiter außerhalb seiner Arbeitszeiten in der gleichen Industrie nebenberuflich tätig ist und somit mit Ihnen in direktem oder indirektem Wettbewerb steht! Dies ist natürlich während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses rechtlich untersagt. Doch oft gibt es kein Gefühl von Ungerechtigkeit unter den Mitarbeitern. Es kann daher Sinn machen, das Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag explizit aufzuführen.
Das hat für Sie mehrere Vorteile: Sie können den objektiven Anwendungsbereich der Wettbewerbsverbotsklausel ausweiten, sofern die Beschäftigungsfreiheit des Mitarbeiters durch Grundrechte gewährleistet ist. Der Arbeitnehmer ist während der Laufzeit des Beschäftigungsverhältnisses dazu angehalten, jeglichen Konkurrenzkampf mit dem Auftraggeber zu vermeiden, gleichgültig, ob dies für eigene oder für Dritte ist.
Es ist dem Arbeitnehmer verboten, eine unmittelbare oder mittelbare Aktivität für oder im Sinne der Wettbewerber auszuüben, ungeachtet dessen, ob sie bezahlt wird oder nicht. Er darf sich weder direkt noch indirekt an Betrieben beteiligt haben, die im Konkurrenzkampf mit dem Auftraggeber sind. Eine Verletzung des Wettbewerbsverbots kann ein wesentlicher Anlass für den Unternehmer sein, die außerordentliche Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses zu erklären. 2.
Bei Nichteinhaltung des Wettbewerbsverbots hat der Beschäftigte eine Konventionalstrafe in Form eines monatlichen Durchschnittsgehalts zu entrichten. Das Recht zur Inanspruchnahme eines weiteren Schadensersatzes bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Nebenbeschäftigungen, die nicht mit dem Unternehmen konkurrieren, sind dem Beschäftigten aufgrund des Grundrechtes auf freie Berufstätigkeit gestattet. Bei Vernachlässigung der sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Verpflichtungen durch das Nebenverhältnis kann der Dienstgeber die Beendigung des Nebenverhältnisses fordern oder die Einwilligung in das Nebenverhältnis ablehnen.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht es dem Mitarbeiter frei, offen und unbeschränkt mit seinem Auftraggeber zu konkurrieren. Vielleicht geht er ja auch ganz gezielt auf die Kundschaft seines früheren Arbeitsgebers zu und lockt sie weg. Möchte der Unternehmer dies vermeiden, muss er mit dem Mitarbeiter ein so genanntes postvertragliches Konkurrenzverbot aushandeln. Derartige Wettbewerbsverbote unterliegen den hohen Anforderungen der §§ 74 ff. HGB.
Die strikte schriftliche Form findet vor allem auf das postvertragliche Konkurrenzverbot Anwendung, wonach die Einigung direkt in den Arbeitsvertrag oder in ein separates Dokument übernommen werden kann.