Nebenbeschäftigung Arbeitgeber

Sekundäre Beschäftigung Arbeitgeber

aber nur, solange er nicht aktiv mit seinem Arbeitgeber konkurriert. Muß ich meinen Arbeitgeber über Nebentätigkeiten informieren? Ist es dem Arbeitgeber generell möglich, einem Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit zu untersagen? Beratung bei der Genehmigung von Nebentätigkeiten im Arbeitsrecht. Eine Nebentätigkeit ist ohne vorherige Zustimmung des Arbeitgebers nicht zulässig.

Welche Regelungen gelten für nebenberufliche Tätigkeiten von Vollzeitbeschäftigten, wenn im Anstellungsvertrag nichts anderes festgelegt ist?

Welche Regelungen gelten für nebenberufliche Tätigkeiten von Vollzeitbeschäftigten, wenn im Anstellungsvertrag nichts anderes festgelegt ist? Nach Art. 321 a Abs. 3 OR darf ein Mitarbeiter keine bezahlte oder unbezahlte Tätigkeit für einen Dritten ausüben, wenn dies seine Loyalitätspflicht verletzen würde. Das ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber konkurriert oder wenn es ihm aufgrund seiner Nebenbeschäftigung nicht möglich ist, seine Tätigkeit nach den Vorschriften auszuüben.

Auch sekundäre Tätigkeiten, die der Reputation und dem guten Namen des Arbeitsgebers schaden können, sind inakzeptabel. Welche Folgen hat es, wenn ein Mitarbeiter eine gesetzes- oder vertragswidrige Nebenbeschäftigung ausführt? Mögliche Folgen einer unerlaubten Nebenbeschäftigung sind eine Abmahnung oder ein Tadel bis hin zur Kündigung ohne Einhaltung einer Frist.

Im Extremfall ist eine außerordentliche Beendigung möglich, besonders wenn ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber im Wettbewerb steht. Ein fristloser Austritt sollte jedoch nur im Extremfall nach Abklärung des Sachverhalts erfolgen und vorab mit einem Rechtsanwalt geklärt werden. Außerdem wäre eine außerordentliche ordentliche außerordentliche Beendigung innerhalb einer sehr begrenzten Zeitspanne erforderlich, da der Arbeitgeber den Sachverhalt festgestellt hat (Faustregel: 2-3 Arbeitstage).

Wie sieht es mit der Nebenbeschäftigung aus? Für eine gewerbliche Nebenbeschäftigung bestehen die selben Einschränkungen wie für eine gewerbliche Nebenbeschäftigung. Innerhalb dieser Grenzen muss der Arbeitgeber die Freizeitaktivitäten seiner Mitarbeiter für eine Politik oder einen Verein akzeptieren, auch wenn ihm die Nebenbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht gefällt. Ausgeschlossen sind aber auch nebenberufliche Tätigkeiten, die mit der Erwerbstätigkeit unvereinbar sind oder die das Renommee des Unternehmers wesentlich schädigen (z.B. wenn ein leitender Angestellter einer Bankgesellschaft in einer rechtsextremen Einrichtung arbeitet und seine Slogans verbreitet).

Weitere Beschränkungen in Bezug auf sekundäre Politik sind für Führungskräfte und vor allem für sogenannte "Trendfirmen" (z.B. politisch, gewerkschaftlich, karitativ oder ideologisch orientierte Unternehmen) erlaubt. Welche Regelungen gelten für das Arbeitsrecht? Bei einem Arbeitsverhältnis mit mehreren Arbeitgebern sind die öffentlich-rechtlichen Arbeits- und Ruhezeitregelungen des Arbeitsrechts in ihrer Gesamtheit zu beachten. Es gelten vor allem die Regelungen zu den Ruhetagen (in der Regel 1 Tage pro Woche), zur wöchentlichen maximalen Arbeitszeit, zur maximalen Tagesarbeitszeit (inkl. Pausen) und zu den minimalen Tagesruhezeiten.

Der Tageshöchstsatz darf einschließlich Haupt- und Nebenbeschäftigung nicht überschreiten. Der Arbeitgeber ist für die Beachtung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen - besonders hinsichtlich der Arbeits- und Ruhezeit - selbstverantwortlich.

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