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Krankmeldung Bescheinigung
Meldung von KrankheitsbescheinigungenKrankheitsurlaub: Wann hat der Auftraggeber das Recht, eine Bescheinigung anzufordern | Mitarbeiter
Wann muss ein Krankenschein vorgewiesen werden? Im Krankheitsfall kann der Auftraggeber vom ersten Tag an eine Bescheinigung beantragen, ohne dies rechtfertigen zu müssen. Dies ist ein aktueller Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes zum Krankheitsfall. Erkrankt ein Mitarbeiter, muss er nur dann ein medizinisches Gutachten vorlegen, wenn die Erwerbsunfähigkeit mehr als drei Tage dauert, und zwar am darauffolgenden arbeitsunfähig.
Dies ist das Prinzip bei Krankheit, aber der Unternehmer kann davon abkommen. Nach § 5 Abs. 1 S. 3 des Lohnfortzahlungsgesetzes (EFZG) ist der Dienstgeber befugt, die Einreichung einer Bescheinigung über die Erwerbsunfähigkeit und deren wahrscheinliche Aufenthaltsdauer ab dem ersten Tag der Krankmeldung zu fordern.
Muss er aber die Nachfrage nach einem Zertifikat nachweisen? Es ist nicht erforderlich, dass der Unternehmer diese Verfügung ab dem ersten Tag der Krankmeldung begründet. Es liegt im freien Ermessen der Arbeitgeberin und unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Ein weiterer Antrag des Herausgebers auf Reisegenehmigung am 29. November wurde abgelehnt.
Der Kläger meldete am 30. November einen Krankenstand, der am nächsten Tag wieder an die Arbeitsstätte zurückgegeben wurde. Der Arbeitgeber bat den Arbeitnehmer dann, am ersten Tag der Krankheitsmeldung einen Hausarzt zu konsultieren und eine entsprechende Bescheinigung vorzuweisen. Der Mitarbeiter hat gegen die unbegründete Nachfrage nach einem Zertifikat geklagt. Sie beantragte in ihrer Beschwerde den Entzug dieser Richtlinie und machte deutlich, dass der Antrag des Arbeitsgebers auf Ausstellung eines Arbeitsunfähigkeitszeugnisses für den ersten Tag der Krankmeldung eine sachliche Begründung erfordere.
Das nach § 5 Abs. 1 S. 3 EZG eingeräumte Recht steht im freien Ermessen zu. Vor allem ist es nicht notwendig, einen begründeten Tatverdacht gegen den Mitarbeiter zu haben, dass er in der Vergangenheit Krankheit gemeldet hat, ohne krank geworden zu sein. Ein Tarifvertrag schließt dies nur dann aus, wenn er das Recht des Unternehmers nach 5 Abs. 1 S. 3 EBZG aus.
Damit ist die Fragestellung, wann eine Krankmeldung einzureichen ist oder wann sie verlangt werden kann, juristisch klar.