Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Impressum Adresse Umgehen
Aufdruck AdressbypassIch habe das Impressum als Betreiber eingetragen.
Grundlegend: Muß ich meine Adresse als Self-Publisher eingeben?
Jeder Autor, der unter einem falschen Namen schreiben und sich im Selbstverlag niederlassen will, steht vor einer Reihe von Problemen. 2 davon haben mit der Privatadresse zu tun: Was kann man tun, um dies im Netz zu verhindern, wenn man im Impressum und im Heft eine "beschwörbare Adresse" hinterlassen muss?
Hierbei ist ein Pseudonymdienst oder Impressumsservice hilfreich. Muß ich meine Adresse als Self-Publisher eingeben? Der Verlag und der Drucker sind in Ihrem Werk zwingend erforderlich - im Selbstverlag sind Sie selbst der Verleger. In Niedersachsen zum Beispiel heißt es im Pressegesetz: § 8 Impressum. Es ist auch erforderlich, eine Adresse anzugeben, an die im Bedarfsfall Schreiben geschickt werden können und deren Empfang unterzeichnet werden kann (kein Postfach).
Zu den Impressumspflichten: Nein. Ein E-Book wird als Publikation ebenso betrachtet wie ein gedrucktes Buch. In Ihren Büchern muss nicht nur eine Adresse und Ihr eindeutiger Name stehen, auch Ihre Website benötigt ein Impressum, das dem des Telemediengesetzes genügt. Darin steht (Auszug): 1) Dienstleister müssen folgende für geschäftliche Fernmedien leicht erkennbare, direkt zugängliche und permanent verfügbare Daten bereithalten, die in der Regel kostenpflichtig angeboten werden: I.
Name und Adresse der Niederlassung, bei Rechtspersonen auch die Gesellschaftsform, die Bevollmächtigten und, wenn Informationen über das Gesellschaftskapital, das Aktienkapital und, wenn nicht alle Einzahlungen in bar geleistet werden, der gesamte Betrag der offenen Einzahlungen; Ihre Social Media-Profile benötigen ebenfalls ein Impressum, wofür es hier genügt, auf Ihr Website-Impressum zu verweisen.
Zwar nicht unmittelbar, aber das Recht gestattet es Ihnen, eine Firmenanschrift oder Geschäftsanschrift vorzugeben. Die Prozedur ist ganz einfach: Sie erteilen dem Service eine Vollmacht (denn, wie gesagt, es muss möglich sein, den Empfang von bestimmten Briefen - wie z.B. Warnungen - in schriftlicher Form zu bestätigen) und es gibt eine Regelung, die klarstellt, wie mit der zugestellten Sendung umzugehen ist (entweder Sie holen sie regelm??ig ab oder sie wird an Sie geschickt).
Die Firma R.O.M. Logicware, welche die Brennsoftware "Papyrus Author" anbietet, hat bisher einen Imprint-Service für Programmkäufer zur Verfügung gestellt. Unglücklicherweise gibt es nicht so viele Provider für uns AutorInnen (und BloggerInnen), aber ein paar sollten hier genannt werden: Auch für Österreich und die Schweiz! AUSSCHLIESSLICH ausschliesslich für Buch, nicht für Websites oder soziale Medien!
Wenn Sie einen Pseudonymdienst bestellen und nur ein Buch verfassen möchten, werden Sie in der Regel von einem der oben genannten Provider unterstützt. Ganz anders bei Authoren (oder Bloggern), die nicht nur ihre Werke vertreiben, sondern auch als eine von mehreren Säulen das Buch haben. Bei der Rechnungsstellung haben sie wieder das gleiche Problem: Wie kann ich eine Rechnungsstellung vornehmen, ohne meine Privatanschrift preiszugeben?
Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie viel über Social Media schreiben und einen großen Abonnentenstamm haben, weil Sie dann eventuell Kooperationsgesuche erhalten, für die Sie eine Abrechnung erstellen möchten. Falls Ihr Provider Ihnen nicht gestattet, seine Adresse für diese Ziele zu verwenden, haben Sie andere Möglichkeiten:
Vielleicht könnten Sie dann seine Adresse mitbenutzen. Dies ist gewissermaßen Ihr persönliches Impressum. Man kann auch eine Dienstadresse anmieten - aber das ist mit einem Preis zwischen 50 und 150 Euro pro Monat recht aufwendig. Bei Interesse am besten über das Internet mit Hilfe von Googles Es gibt mehrere Provider und die meisten Angebote werden nur auf Nachfrage verschenkt.
Natürlich, wenn Sie ein Selfpublisher sind, dann kommt diese Möglichkeit für Sie nicht in Betracht, aber es gibt viele "hybride Autoren" unter uns. Bei den meisten Verlagen ist dies erlaubt und Sie erhalten die Mail dementsprechend. Bei Eigenveröffentlichungen müssen Sie natürlich noch eine Antwort haben. Sie müssen sich dort jedoch oft anmelden und wir als Autorinnen und Autor haben in der Regel keine Chancen, es sei denn, wir haben viele Anhänger in den Social Media.