Selbstständige Tätigkeit und Minijob

Freiberufliche Tätigkeit und Minijob

In den meisten Krankenkassen sind neben den Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit auch Einkünfte aus dem Minijob enthalten. Das wissen viele Unternehmer und Freiberufler nicht: In der Konstellation "Hauptberuf und Minijob". Grundbeschäftigung, Nebenbeschäftigung und Selbständigkeit. Sind Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt, erfolgt die Selbstständigkeit auf Vollzeitbasis.

Mini-Job plus Selbständigkeit für den gleichen Auftraggeber?

Seit einigen Jahren arbeite ich für einen Verein auf Minijobbasis und kümmere mich um die Buchhaltung. Ich bin seit ca. 1,5 Jahren freiberuflich tätig und führe Büroarbeiten (inkl. Buchhaltung) durch. Jetzt stelle ich fest, dass der Vollzeitmitarbeiter mit der administrativen Arbeit komplett überfordert ist und ich suche nach einer Loesung und moechte meine Dienste auf einer unabhaengigen Grundlage bereitstellen.

Kann ich dort die Buchhaltung auf Minijobbasis und andere gelegentliche Aktivitäten auf freiberuflicher Grundlage, d.h. auf eigene Faust, fortsetzen? Ist es möglich, den Minijob aufgeben und alles selbstständig abzuwickeln? Ihrer Beschreibung zufolge soll entweder die selbe oder eine scheinbar gleichartige Tätigkeit bei einem Dienstgeber im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis und gleichzeitig als selbstständige Tätigkeit oder eine Tätigkeit, die bisher im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis durchgeführt wurde, in Zukunft als selbstständige Tätigkeit beibehalten werden.

Wenn die beiden Aktivitäten hinsichtlich ihres Zwecks und ihrer Organisation ausreichend unterschieden werden könnten, würde die Untersuchung, ob sie erwerbstätig oder selbständig sind, für beide Aktivitäten separat durchgeführt werden. Doch selbst wenn der Minijob abgeschafft wird, müsste geprüft werden, ob es sich wirklich um eine Freiberuflertätigkeit oder um ein stärker abhängig arbeitendes Arbeitsverhältnis handele.

Diese Überprüfung hängt nicht in erster Linie von der Form des Vertrages ab, sondern in erster Linie von der Form der Geschäftsverbindung, d.h. von den konkreten Umständen, unter denen die Tätigkeit ausübt. Als Unterscheidungskriterium zwischen bezahlter Arbeit (d.h. in allen Sozialversicherungszweigen als Angestellter versicherungspflichtig) und selbständiger Erwerbstätigkeit gilt die Integration in ein Unternehmen, d.h. die Verknüpfung mit der Beschäftigungsart und dem Arbeitsort.

Zudem tragen Arbeitnehmer im Unterschied zu Selbstständigen kein Unternehmerrisiko (z.B. Kapitalverlust oder eigenes Working Capital). Die Auskunfts- und Beratungseinrichtung bietet darüber hinaus die Gelegenheit, Ihre Vorsorgesituation prinzipiell im Wege eines separaten Gespräches zu untersuchen und sich anbieter- und produktunabhängig über die Möglichkeiten der staatlichen Förderung zu erkundigen.

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