Falsches Impressum Anzeigen

Fehlerhafte Impressum-Anzeigen

Muss auch der private Betreiber ein Impressum verwenden? Kann eine falsche Warnung "überarbeitet" werden? Es wurden bewusst falsche Ansprechpartner und E-Mail-Adressen eingegeben. An einem "Rechtssystem" ist nichts auszusetzen. Die Frage: Welche Angaben sind generell im Impressum zu machen?

Falsche Aufdrucke melden: Was sind die Moglichkeiten?

Deshalb besteht auch für alle Business-Websites eine Abdruckpflicht. Dieser Leitfaden erläutert, warum Sie einen falschen Aufdruck angeben können und was darin stehen muss. Erfolgt der Geschäftsverkehr über eine Internet-Seite, besteht in jedem Falle die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung, es besteht 5TMG.

Sie beschreibt auch exakt, welche Informationen ein Impressum beinhalten muss. Damit Sie einen falschen Abdruck anzeigen können, muss eine dieser Informationen falsch sein oder ganz ausbleiben. Wenn Sie einen fehlenden oder falschen Abdruck anzeigen möchten, stehen Ihnen prinzipiell unterschiedliche Verfahren zur Auswahl. Wenn Sie sich zum Beispiel in der Lage sehen, dass ein Konkurrenzverhältnis zwischen Ihnen und dem Betreiber der Website vorliegt, der ein ungeeignetes Impressum vorlegt, können Sie sich an die Zentrale des Wettbewerbs richten.

In diesem Falle gilt das UWG. Er kann auch eine Verwarnung aussprechen und sich für Ihre Rechte einsetzen. Weniger drastisch: Kontaktieren Sie den Betreiber der Website ohne die Unterstützung von Rechtsanwälten oder anderen Einrichtungen und fordern Sie ihn auf, das Impressum schnell umzustellen. Wenn dieser nicht antwortet, haben Sie trotzdem die Option, den falschen Abdruck zu meldet.

Fraglich ist, ob auch die privaten Seitenbetreiber der Abdruckpflicht unterworfen sind. Es besteht in diesem Falle die Möglichkeit, dass andere Ihren fehlenden oder falschen Aufdruck meldet. Blogs und Forumsleiter sind noch nicht eindeutig klassifiziert, sollten aber im Zweifelsfall auch ein Impressum einrichten.

Zur schnelleren Kontaktaufnahme ist es sinnvoll, eine E-Mail-Adresse und eine Telefon-Nummer anzugeben.

Zur schnelleren Kontaktaufnahme ist es sinnvoll, eine E-Mail-Adresse und eine Telefon-Nummer anzugeben. Eine Postbeschwerde wird empfohlen, da nur so gewährleistet werden kann, dass uns vor allem die Originaldaten der Werbemassnahmen zur Verfügung stehen oder dass wir von dem Tag an, an dem Sie den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht entdeckt haben, einen Ausdruck der Seiten bekommen. In der Reklamation muss daher immer eine Kontaktperson und eine Postanschrift (gerne auch eine Telefon- oder Faxnummer oder eine E-Mail-Adresse) angegeben werden.

Aber auch Informationen wie "Der Mitbewerber X hindert mich" oder "Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Providers X sind unzulässig" genügen für eine rechtliche Verfolgung nicht. Teilen Sie uns Ihre spezifische Beschwerde mit, z.B. "Der Mitbewerber X hat meine Werbeposter in ...." oder "Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Providers X beinhalten einen unerlaubten Haftungsausschluss (Punkt.... Allgemeine Geschäftsbedingungen)".

Hier sind ebenfalls konkret zu melden (z.B. "Der Internet-Shop-Betreiber X gewährt.... kein Widerrufs- oder Rücksendungsrecht auf der Plattform" oder "Das Impressum der Website beinhaltet keine einladbare Adresse"). Um ohne Zeugenaussage vor Gericht zu befinden, ist in den oben angeführten Verfahren die Abgabe einer beeidigten Erklärung zum Download als PDF-Dokument erforderlich, die Sie auch auf Ihrem Computer mit den dafür vorgesehen Formfeldern ausgefüllt und ausgedruckt haben.

Beschreiben Sie in der Erklärung so präzise wie möglich die Sachverhalte, aus denen Sie einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht erkennen. Teilen Sie uns Ihre konkreten Beschwerden mit, z.B. "Der Beitrag (Nr. 123456) des Providers XYZ wird/wurde von.... bis.... ohne Bezug auf das Vorliegen eines Widerrufs- oder Rückgaberechtes beworben".

Bei der konkreten Darstellung des Besuches gibt es insbesondere keine Rückmeldung über den Versand des Online-Formulars per Brief oder E-Mail, da in der Regel bisher bewusst fehlerhafte Kontaktpersonen und E-Mail-Adressen in das Reklamationsformular eintragen wurden. Im Falle von Beanstandungen wegen Belästigung der Werbemaßnahmen (z.B. Telefon-, Fax- oder E-Mail-Werbung) müssen wir im Zuge einer aussergerichtlichen Streitschlichtung Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Adresse oder Ihre E-Mail-Adresse bekanntmachen.

Andernfalls werden wir Sie kontaktieren, bevor Ihr Name oder Ihre Adresse im Zusammenhang mit einer kartellrechtlichen Streitigkeit genannt wird.

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