Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung öffentlicher Dienst
Warnung vor dem öffentlichen Dienstnach 8:30 Uhr bei der Firma bin, manchmal 10 Min. nach 20:30 Uhr (Verkehr, Parkplatz suchen etc.).
Leider habe ich in den vergangenen 7 Jahren bereits 2 echte verpasst und war erst um 22.00 Uhr auf Werk, allerdings ohne Wirkung, da ich keine fixen Daten hatte und damit " die Zugänglichkeit " garantiert war. lch bin seit Jahren in diesem Arbeitsamt. Jedes Mal, wenn ich zur Schule gehe, muss ich an deinem Buro vorbei.
Nun will sie mich in einem persönlichem Interview warnen, verkündet! Als einer der Ältesten im Arbeitsamt bin ich eines der besten "Pferde im Stall", aber muss dieser Mensch mich "erwürgen"? Dieser Mensch behält auch eine persönliche Notiz für mich (ich habe von einem Kollege gelernt), wenn ich kommen, gehen, etc.
Was dieser Mensch noch schreibt, weiß ich nicht, vielleicht sogar wenn ich auf die Toilette muss und wie lange es dauerte. Jetzt bin ich bereit, mich anderswo zu beworben, weil diese Frau so mürrisch ist, dass jeder im Gespann seine Fragen/Antrag auf Urlaub/früher wegen Arztbesuchen etc. stellt je nach Stimmung des Teamleiters.
Meinem Teamleiter kann ich keine Informationen zukommen lassen (oh, oh....die absolut großartige Teamleiterin kommt). Nun will diese eine Warnung aussprechen (eigentlich macht das der Betriebsrat....möglicherweise über meine Befugnisse hinaus??), aber wie soll ich mich aufführen? Ich würde mich gleich umziehen, ich strenge mich gleich an (die Hauptsache weg von der Person und da, wo meine Arbeiten auch eingeschätzt und nicht nach Zeit bewertet werden, auch wenn ich dann zum Teil bis ca. 20.00 Uhr und auch schon 20.00 Uhr im Amt sitze).
Natürlich haben auch einige meiner Kolleginnen und Kollegen den Prozess mitverfolgt und mir geraten, den Job in der anderen Arbeitsagentur zu wechseln, denn diese hat mich auf dem Weg zum nächsten Job auf dem Weg zum Job, und früher oder später werde ich mit nur einer kleinen Sache gefickt werden. Aber ich bin nicht mehr motiviert und im Gegensatz zu früher mag ich es nicht, zur Schule zu gehen.
Ich habe bereits keinen Rechtsanwalt für das "persönliche Gespräch" mit Warnung (der Teamleiter weiss das....oh...oh...oh...niemand darf hier schlechte Wörter aussprechen). Der Betreffende will mich nicht in diesem Arbeitsamt oder mit deiner Ablehnung in deinem Projekt. Vor meiner Ankunft in einer anderen Arbeitsvermittlung bekommt diese Frau alles, um mir die Arbeiten zu erschweren oder ein paar Lappalien zu erledigen und mir gegebenenfalls eine weitere Verwarnung zu erteilen, die einer Entlassung nahe kommt.
Könnte mir jemand einen Tipp dazu gegeben haben, wie ich mich jetzt benehmen soll oder wie ich so rasch wie möglich von dieser Frau wegkommen kann? Tatsache ist: Als Gruppenleiterin kann sie keine Warnung erteilen. Nicht einmal in einem Privatgespräch. Es wäre in einem Gespraech allenfalls eine Warnung, die keine unmittelbaren personellen Folgen hätte.
Oberste Priorität in dieser Abfolge ist zuerst die Diskussion - dann die Mahnung - dann die Warnung - dann die Beendigung. Enthält die IT-Gleitzeit KEINE Kernarbeitszeit, dann können Sie die vorgeschriebene Arbeitszeit einhalten, wenn Sie wollen, solange Sie sich in Ihrer Arbeitszeit befinden. Frühestmöglicher Einsatzbeginn ist 06:00 Uhr. Auch das ist der Punkt der flexiblen Arbeitszeit, aber ich bin schon ewig hier.
Soll eine Verwarnung ausgesprochen werden, muss der Betriebsrat (je nach Bundesland) einwilligen. Eine Verabredung mit einem längeren Gesprächstermin mit dem Teamleiter (über dem Teamleiter) ist hier vorgesehen. Werden Sie als bestes Stallpferd erkannt, wird die neue Teamchefin mit ihren Bedrohungen mit ihren Vorgesetzten ins Gras gebissen, oder kann sie selbst weit reichende Entscheide fällen?
Warnungen können nur vom Personalbüro ergehen. Dann wird sie nach einem Gesprächsthema Ausschau halten, wo Sie gut darauf gefasst sein sollten. Wer zu den besten Pferden im Gestüt zählt und vom Wort soziale Gemeinschaft kennt, sollte wissen, wo man steht und wer einem weiterhilft.
Hallo, was bisher zum Auslaufen einer Warnung gesagt wurde "ist richtig. Eine monatliche Verwarnung kann die Teamleitung selbst nicht erteilen. Haben Sie IT-Arbeitszeit, gehört dazu natürlich auch der Hinweis, dass bei der Nutzung von Arbeitszeit keine Beeinträchtigung der "Geschäftsinteressen" auftreten darf. Dies bedeutet nicht, dass die Arbeitszeit (auch wenn es keine tatsächliche Kernzeit mehr gibt) in der Regel nicht während der Öffnungszeit genutzt werden sollte.
Offizielle Bedenken sind betroffen, wenn die Öffentlichkeit abwarten muss, weil der Verantwortliche noch nicht im Einsatz ist oder wenn Kollegen ständig für ihn einstehen. Sogar "das schönste Tier im Stall" muss mit den anderen grasen.