Abmahnung und Kündigung Gleichzeitig

Warnung und Abbruch gleichzeitig

Eines ist auf jeden Fall unmöglich: Der Arbeitgeber darf nicht gleichzeitig eine Abmahnung und Kündigung wegen desselben Sachverhalts aussprechen. Zugleich weist der Arbeitgeber darauf hin, dass er das Arbeitsverhältnis im Falle einer Wiederbeschäftigung kündigen wird. Er kann jedoch nicht beides gleichzeitig tun. Er kann nicht wegen des gleichen Verhaltens gleichzeitig warnen und beenden. Unter keinen Umständen eine Verwarnung aussprechen und gleichzeitig kündigen.

Vorsicht und gleichzeitiges Beenden nicht möglich

Immer wieder wird folgender Wortlaut verwendet: "Aufgrund des oben geschilderten Missbrauchs geben wir Ihnen ein Warnschreiben. Zugleich kündigen wir das Arbeitsverhältnis." Dies ist nicht gleichzeitig möglich. Wo wird gewarnt, wann wird gekündigt? Möchten Sie eine Verwarnung oder eine Kündigung ausgesprochen haben?

Und wenn Sie kündigen wollen, ist das (schon) zulaessig? Entweder eine Verwarnung oder eine Kündigung. Die Warnung hat unter anderem eine Warnungsfunktion. Bei gleichzeitiger Kündigung kann diese Warnung nicht ausgeübt werden. Verwarnung und Kündigung unter den selben UmständenEin Verwarnungsschreiben erklärt daher die Kündigung aufgrund der selben Umstände für ungültig.

Beispiel: Verzögerung am 23.12.2009. Daher erteilen die Unternehmen eine Abmahnung und kündigen gleichzeitig. Eine Kündigung ist ungültig. Vorsicht und Kündigung unter ähnlichen Umständen: Es ist jedoch möglich und notwendig, die Kündigung auf der Grundlage vergleichbarer Fakten wie die Warnung vorzunehmen. Beispiel: Kündigung am 29.12.2009 wegen Wiederholung. Zuvor arbeitete er in einer Rechtsanwaltskanzlei und war mehrere Jahre lang geschäftsführender Gesellschafter eines Arbeitgeberverbands.

Es ist nicht erlaubt, dass der Unternehmer zuerst eine Verwarnung ausspricht und dann wegen desselben Ereignisses kündigt. Normalerweise müssen Sie vor einer Kündigung aufgrund von Verhalten, d.h. einer Kündigung aufgrund von Fehlverhalten des Mitarbeiters, eine Verwarnung erteilen. Andernfalls ist die Kündigung allein aus diesem Grunde ungültig. Grundsätzlich sollte jeder Kündigung wegen Verhaltens eine Verwarnung wegen vergleichbaren Verhaltens vorausgehen.

Bei besonders schweren Sachverhalten ergibt sich dann die Fragestellung, ob ein Warnschreiben angebracht ist. Eine Stornierung ist nur in extremen Ausnahmen möglich. Wenn Sie einen Arbeitnehmer wegen einer Verletzung seiner Pflicht verwarnen, können Sie den Vertrag für denselben Vorfall nicht auflösen. Gleiches trifft in den ersten 6 Lebensmonaten des Beschäftigungsverhältnisses zu, in denen das Kündigungsschutzrecht noch nicht zur Anwendung kommt.

Mit Entscheid vom 23.06.2008, Ref. 2 AZR 283/08, hat das BAG beschlossen, dass ein unangebrachtes öffentliches Benehmen eines Fotografen zu einer Kündigung führt. Was Sie von einer solchen Kündigung erwarten können, erfahren Sie hier.... Sie können Ihren Mietvertrag nur ohne Einhaltung einer Frist beenden, wenn Sie ihm vorher eine erfolglose Abmahnung übermittelt haben (§ 543 Abs. 3 BGB).

Hier können Sie nachlesen, wie Ihr Warnschreiben auszusehen hat. Ist eine Abmahnung während der Bewährungszeit eines Auszubildenden möglich oder erforderlich? Auch das BAG musste sich mit dieser Fragestellung auseinandersetzen - mit überraschenden Ergebnissen. Danach wird ein Warnschreiben während der Bewährungszeit für.... Sie können einen vertragsbrüchigen Arbeitnehmer mit einem Warnschreiben bestrafen.

Sie können jedoch keine Kündigungsgründe mehr angeben.

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