Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Onlineshop ohne Impressum
Webshop ohne AufdruckEinkaufen ohne Impressum " Foren
Ich wäre immer auf der Hut mit Geschäften ohne Aufdruck. Auch ein Privatmann benötigt ein Impressum. Auch ein dummer Laienblog benötigt einen.... te: ich denke, dass ich es wage, über das Internet zu bezahlen. aber nur, wenn ich das Parfum wirklich wollte. Es ist also kein Problem mit der Bezahlung über das Internet - aber soweit ich weiss, können Sie Ihr Guthaben nicht selber buchen oder Sie bezahlen - der Beitrag kommt nicht und dann müssen Sie wegen Ihres Geldes mit der Bezahlung über das Internet hin und her.
Ich bin mir nicht ganz im Klaren darüber, wie der Käufer Schutzanfragen bearbeitet, wenn jemand sein Paypal-Guthaben auf dem Account verbucht und die Einzugsermächtigung für den Kauf von Zahlungen über das Internet widerruft, ob das vom Käufer zurückgeforderte Kapital nun über das Internet ausbezahlt wird: per Kreditkarte..... aber es gibt einen Aufdruck:
Online-Shop ohne Aufdruck?
Die Impressumspflicht muss bei kommerziellen Anbietern auf der Startseite ohne große Absprünge gefunden werden. Das Impressum müssen muss verfügbar sein: Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und einige dieser Informationen müssen auch in jeder Geschäftskorrespondenz (ob per Post, Telefax oder E-Mail) erwähnt werden. Einen Online-Shop ohne leicht auffindbaren Abdruck ist ein vorgefundenes Lebensmittel für jeder Abmahnungsanwalt.
Online-Shops: Muss ein ausländischer Fachhändler auch ein Impressum haben?
Fehlende Aufdrucke auf Webseiten von Online-Shops sind oft der Anlass für eine Warnung. Man fragt sich, ob auch die ausländischen Provider ein Impressum haben. Das Amtsgericht hat sich mit diesem Thema beschäftigt. Ursache des Streits war ein fehlerhafter Abdruck eines Kreuzfahrtanbieters, der seinen Sitz in Ägypten hatte, aber seine Dienste auch in Deutschland antrat.
Es gab tatsächlich ein Impressum auf der Website des Dealers. Allerdings entspricht dies nicht dem gesetzlichen Regelwerk ( 5 TMG), da sowohl der Strassenname als auch die PLZ des Firmensitzes fehlen. Ein Wettbewerber hat dies bemerkt und gegen den Provider vorgegangen. Auch die ägyptischen Provider müssten sich an die Anforderungen der dt. Impressumspflicht anpassen.
Die Teilnehmerin forderte, keinen unvollständigen Abdruck zu behalten. Das Verfahren endete vor dem Amtsgericht der Bundesrepublik Deutschland. Der Wettbewerber wurde vom Landesgericht für Nordrhein-Westfalen abgewiesen (Urteil vom 10. Juni 2013, Ref. 2 O 36/13). Für Provider, die ihren Firmensitz im übrigen Europa haben, gilt die gesetzliche Pflicht zum Impressum nicht, so das LGS.
Die ägyptischen Provider waren daher nicht dazu gezwungen, ihr Impressum an die Anforderungen in Deutschland zu koppeln. Ob sich die Rechtssprechung des Amtsgerichts in der Praxis bewährt, ist daher fraglich. In Anbetracht des Risikos, dass das Beschwerdegericht anders entscheiden kann, wird empfohlen, das Impressum an die Anforderungen des 5 TMG zu adaptieren.