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Guter Anwalt Familienrecht Frankfurt
Rechtsanwalt Familienrecht FrankfurtSpezialanwältin für Arbeitsrecht Fachanwältin für Familienrecht.
Rechtsanwältin Familienrecht Frankfurt
Als Rechtsanwälte in Frankfurt sind wir besonders im Bereich des Familienrechtes tätig. Dabei werden Sie von Franziska Hasselbach, Spezialanwältin für Familienrecht, und Stefanie Gundel, Spezialistin für Familienrecht, unterstützt. Im Familienrecht beschäftigen wir uns tagtäglich mit dem Recht auf Ehe/Lebenspartnerschaft, Ehescheidung, elterliche Fürsorge (Sorgerecht) sowie Kontakt und Unterhalt.
Das Besondere am Familienrecht ist sicher, dass ein Bereich mit dem anderen verbunden ist - so müssen im Laufe einer Ehescheidung in der Regel auch die Haft- und Unterhaltsfragen abgeklärt werden. Darüber hinaus ist das Familienrecht stark mit dem Erbschaftsrecht verbunden, so dass wir in allen Bereichen stets aktiv sind.
Bereits vor der Eheschließung können sich rechtliche Fragestellungen ergeben, besonders in Bezug auf die wirtschaftliche Lage des Ehepaares. Wenn die eheliche Gütergemeinschaft nicht von den Ehepartnern gebilligt wird, ist die Gütergemeinschaft gesetzlich festgelegt. Im letzteren Fall bleibt das Eigentum oder die Vermögenswerte der Ehepartner, die sie vor Eheschließung hatten, das alleinige Eigentum desjenigen.
Im Scheidungsfall wird alles, was die Ehepartner während der Eheschließung verdienen (Gewinn), zu gleichen Teilen zwischen den beiden aufgeteilt. In einem Gemeinschaftseigentum werden alle Vermögenswerte beider Ehepartner, d.h. das, was sie vor und während der Eheschließung erworben haben, zu einem einzigen Eigentum, dem sogen. Gleichwohl kann im Heiratsvertrag vereinbaren werden, dass die einzelnen Sachen das alleinige Eigentum des Ehepartners bleiben; dies wird als Vorbehaltseigentum bezeichnet.
Das vor und während der Eheschließung erworbene Ehegattenvermögen bleibt immer separat - mit Ausnahme der Vermögenswerte und Gegenstände, die die beiden Ehepartner zusammen nutzen, wie z.B. das Haus des Ehepartners; dieses wird im Scheidungsfall natürlich untergliedert. Falls Sie eine Beratung zu ehelichen Güterständen, d.h. zum Heiratsvertrag selbst, wünschen, können Sie gerne einen Gesprächstermin mit uns in unserem Büro in Frankfurt ausmachen.
Eine weitere Geschäftsstelle in Groß-Gerau stellt insbesondere für Kunden aus dem Frankfurter Südraum eine komfortable Kontaktstelle dar. Langjährige Erfahrungen mit einer Vielzahl von Klienten und die kontinuierliche Weiterbildung im Familienrecht erlauben es uns, Sie in unserem Frankfurter Standort umfassend im Familienrecht zu beraten. Ich nehme mir Zeit für Sie, beantworte alle Ihre familienrechtlichen Fragestellungen und vertrete Sie in jeder Situation!
Falls Sie die Ehescheidung für notwendig halten, sind wir Ihnen gerne behilflich, sie so rasch wie möglich durchzuziehen und den für Sie vorteilhaftesten Weg zu gehen. Sie haben das Recht oder die Verpflichtung, sich um das Wohl des Kindes und seines Vermögens zu kümmern. Die verheirateten Kinder übernehmen in der Regel das gemeinsame Vormundschaftsrecht, d.h. sie bestimmen alle wichtigen Angelegenheiten im Einvernehmen.
Auch bei Scheidungen zwischen zwei Elternteilen besteht prinzipiell das Mithaftungsrecht. Anders verhält es sich, wenn die Kinder nicht untereinander heiraten. Ist dies der Fall, hat die Frau zunächst das Alleinsorgerecht für das betroffene Baby - der Mann hat nur das Mitspracherecht.
Wenn aber der Familienvater auch bereit ist, das Vormundschaftsrecht für das betroffene Tier wahrzunehmen, kann er dies verlangen; dies gilt unter der Voraussetzung, dass es nicht dem Wohl des Kindes zuwiderläuft. Sollten Sie dazu weitere Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Seit Jahren beschäftigen wir uns als Anwalt für Familienrecht in Frankfurt mit solchen Fragestellungen.
Verabreden Sie sich mit uns in unserem Büro in Frankfurt. Unterhaltszahlungen sind solche Vorteile, die für den eigenen Verdienst vonnöten sind. Der Unterhaltspflichtige muss immer zwei Voraussetzungen erfüllen: Wer Unterhaltszahlungen in Anspruch nehmen will, muss auch unterhaltspflichtig sein; der Unterhaltspflichtige muss auch zahlen können, erst dann gibt es seinerseits eine Unterhaltspflichtigkeit.
Ehegattenunterstützung: Auch hier ist es notwendig, zwischen Trennungsunterstützung und Unterstützung nach der Heirat zu differenzieren. Die Trennungsunterhaltung wird während des Zeitraums der Trennung der Ehepartner bis zur rechtsverbindlichen Trennung bewilligt. Dann gibt es die Gelegenheit, nach der Eheschließung für den Lebensunterhalt zu sorgen. Es war einmal so, dass der nach der Eheschließung wiederverheiratete Ernährer nicht mehr seinen vollwertigen Ernährer bezahlen musste, da die neue Heirat gewissermaßen auf seine neuen Zahlungsverpflichtungen anrechenbar war.
Kindergeld: In diesem Fall hat das betroffene Tier das Recht auf Unterstützung durch seine unterhaltsberechtigten Erziehungsberechtigten. Elterliche Unterstützung: Dies ist die entgegengesetzte Art des Kindergeldes, in diesem Fall schuldet das Kindergeld den Erziehungsberechtigten, wenn die Bedingungen der Not der Erziehungsberechtigten und der Leistung der Erziehungsberechtigten erfüllt sind. Sie können auch den detaillierten Beitrag in unserem Heft zum Stichwort "Kinder sind für ihre Erziehungsberechtigten haftbar" nachlesen.