Widerrufsbelehrung Online

Stornierung Online

Zusätzlich gibt es eine europaweit identische Musterstornoanweisung. Das Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz. Vorteile online - Sichere Bestellung - Bezahlung - Web-Ident - Widerrufsbelehrung - Datenschutz. Du hast das Recht, den Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Stornobedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen Stornobedingungen.

Stornobedingungen im Online-Shop

Du hast das Recht, diesen Auftrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angaben von GrÃ?nden zu widerrufen. Es gilt das Recht auf Widerruf. Der Widerrufsrecht besteht vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Frachtführer ist, die (letzte) Ware(n) durch eine eindeutige Mitteilung (z.B. per Einschreiben, Fax oder E-Mail) von Ihrer Entscheidung, von diesem Vertrage zurückzutreten, in Empfang nehmen.

Die Frist zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Im Falle des Rücktritts von diesem Vertrage erstatten wir Ihnen alle von Ihnen erhaltenen Beträge, einschließlich der Versandkosten (mit Ausnahmen der Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass Sie eine andere Versandart als die billigste von uns angebotenen Standardlieferungen wählen ), umgehend, längstens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem wir von Ihrem Rücktritt von diesem Vertrage Kenntnis erlangt haben.

Wir werden für diese Rückerstattung dieselben Zahlungsmethoden wie für die ursprüngliche Zahlung benutzen, sofern nicht mit Ihnen etwas anderes explizit anders abgestimmt wurde; in keinem Falle werden Ihnen Gebühren für diese Rückerstattung in Rechnung gestellt. Die Rückerstattung kann verweigert werden, bis wir die Ware zurückbekommen oder bis Sie nachweisen können, dass Sie die Ware zurückgeschickt haben, je nachdem, welcher Umstand vorlag.

Die Rücksendung oder Übergabe der Ware an die oben angegebene Adresse muss umgehend, in jedem Falle aber innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns den Rücktritt vom Vertrag mitteilen, erfolgen. Zur Fristwahrung genügt es, wenn Sie die Ware vor Fristablauf aufgeben.

Öffnen Sie einen Online-Shop: Welche gesetzlichen Bestimmungen sind zu befolgen?

Sofern ein Käufer einen Gegenstand im Netz geordert hat, steht ihm in der Regel ein 14-tägiges Rücktrittsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung im Versandhandel soll die Benachteiligungen gegenüber dem Stationärhandel kompensieren und es dem Konsumenten erlauben, die von ihm bestellten Waren einer "Prüfung" zu unterziehen und danach zu beurteilen, ob er sie zurückschicken oder aufbewahren will.

Der Shop-Betreiber ist verpflichtet, den Konsumenten über das Rücktrittsrecht zu unterrichten. Diese Verpflichtung kann am besten durch eine im Online-Shop gesetzeskonforme und ausreichend ausgefüllte Widerrufsbelehrung erfüllt werden. Ein fehlender oder unzureichender Widerrufsbelehrung ist ein klassischer Fall im Mahneland. Aber in welchen Faellen muessen die Ladenbetreiber besonders aufpassen?

Im schlimmsten Fall ist es natürlich, dass die Widerrufsbelehrung im Online-Shop komplett ausbleibt. Die Nichtberücksichtigung des gesetzlich verankerten Widerrufsrechtes kann dazu fuehren, dass der Konsument sein Ruecktrittsrecht nicht ausuebt. Es hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Veränderungen gegeben, insbesondere im Hinblick auf das Ausstiegsrecht. In jüngster Zeit, im Jahr 2014, hat der gesetzgebende Organismus mit dem "Gesetz zur Durchführung der Verbraucherschutzrichtlinie und zur Novellierung des Wohnungsunternehmensgesetzes " eine Vielzahl neuer Vorschriften in das gesetzliche Rücktrittsrecht aufgenommen.

Durch die ständigen Veränderungen des Widerrufsrechtes kann es vorkommen, dass man eine Innovation einfach nicht bemerkt und seine Widerrufsbelehrung nicht auf den neuesten Stand bringt. Seit dem 13. Juni 2014 muss z.B. die Rufnummer in der Widerrufsbelehrung mitangegeben werden. Sollte die Rufnummer in der Widerrufsbelehrung fehlen, ist diese nicht ausreichend und kann verwarnt werden (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 24.03.2015, 4 U 30/15).

Seit dem 13.06.2014 ist auch die Information des Händlers über den Anfang der Rücktrittsfrist zu erteilen. Es genügt nicht, mehrere für den Fristenbeginn maßgebliche Abweichungen aus dem Rechtsmodell einfach Seite an Seite in die Widerrufsbelehrung zu kopieren. Es ist nicht nötig, dass der Konsument selbst "rätselt", welche der Termine für ihn gilt.

Die Widerrufsbelehrung ist auch in diesem Falle nicht ausreichend und kann gewarnt werden (siehe dazu LG Frankfurt a. M.). Daher sollten Sie bei der Aktivierung des Online-Shops auf der sicheren Seite sein und rechtlich abgesicherte Widerrufsbelehrung geben. Ab wann ist für einen Online-Shop eine Widerrufsbelehrung erforderlich? "Fernabsatzkommunikationsmittel " jedes Mittel der Kommunikation, mit dem ein Vertrag zwischen einem Konsumenten und einem Unternehmen ohne zeitgleiche physische Präsenz der Vertragspartner initiiert oder geschlossen werden kann.

Für Shopbetreiber bedeutet dies: Bestellt der Konsument einen Gegenstand in einem Online-Shop, steht ihm prinzipiell das gesetzlich vorgeschriebene Rücktrittsrecht nach § 355 BGB zu. Shopbetreiber, deren Angebot sich daher (auch) an Konsumenten wendet, d.h. die im B2C-Bereich aktiv sind, müssen daher generell Anweisungen zum Widerruf geben. Allerdings sehen die Gesetze eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen zur Vergabe eines gesetzlich verankerten Ausschlussrechts vor.

Die folgenden Bestimmungen sind für Online-Händler von besonderer Bedeutung: Gemäß 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB gilt das Rücktrittsrecht nicht für Verträge über die Lieferung von Waren, die nicht vormontiert sind und für deren Fertigung eine persönliche Wahl oder Festlegung durch den Kunden ausschlaggebend ist oder die offensichtlich auf die persönliche Situation des Kunden abgestimmt sind, es sei denn, die Vertragsparteien haben etwas anderes vereinbaren.

Auch bei Verträgen über die Auslieferung von Waren, die rasch verdorben werden können oder deren Verfalldatum rasch verstrichen wäre, gilt das Recht auf Widerruf nicht. Zum Beispiel sind Nahrungsmittel oder Blumen nicht durch das gesetzlich vorgeschriebene Rücktrittsrecht abgedeckt. 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB verweigert ein Rücktrittsrecht bei Verträgen über die Auslieferung von versiegelten Waren, die aus gesundheitlichen oder hygienischen Gesichtspunkten nicht zur Rücksendung geeignet sind, wenn deren Verschließung nach der Auslieferung aufgehoben wurde.

Bei Verträgen über die Überlassung von Ton- oder Videoaufzeichnungen oder von Computerprogrammen in versiegelter Verpackung gemäß 312g Abs. 2 Nr. 6 BGB gilt das gesetzlich vorgesehene Rücktrittsrecht nicht, wenn das Siegel nach der Überlassung beseitigt worden ist. Diese Bestimmung hat den Grund, dass der Konsument daran zu hindern ist, den Datenträger inhaltlich zu vervielfältigen und dann das Rücktrittsrecht auszusprechen.

Was sind die richtigen Stornierungsbedingungen? Ab dem 13.06. 2014 gibt es eine neue Musterstornierungsrichtlinie. Onlinehändler sind zwar nicht dazu gezwungen, ein solches Schema zu nutzen, dies wird jedoch aus Praktikabilitäts- und Rechtssicherheitsgründen empfohlen. Shopbetreiber stehen vor einer großen Aufgabe mit der neuen Musterstornierungsrichtlinie: Jeder Einzelhändler muss die Richtlinie an vielen Orten an den jeweiligen Laden adaptieren.

Ein besonders hohes Hindernis muss der Shop-Betreiber mit der Einweisung über den Anfang der Frist des Widerrufs mitnehmen. Die Widerrufsbelehrung für Online-Händler bietet für den Anfang der Frist bei Fernverkaufsverträgen verschiedene Instruktionsmöglichkeiten, je nachdem, ob nur eine oder mehrere Waren angeliefert werden, ob die Waren in mehreren Teilmengen oder als Einmal- oder Dauerware angeliefert werden.

Für Shopbetreiber bedeutet das: Die zu gebende Widerrufsbelehrung muss aufgrund des abweichenden Fristbeginns auf die jeweilige Auftragslage abgestimmt sein. Das Problem dabei ist der Umstand, dass der Konsument mehrere Waren gleichmäßig aufnimmt. Aus diesem Grund wird manchmal vorgeschlagen, mehrere für den Beginn des Zeitraums maßgebliche Abweichungen aus dem Rechtsmodell einfach Seite an Seite in die Widerrufsbelehrung aufzunehmen.

Allerdings steht diese Vorgehensweise eindeutig im Widerspruch zu der legislativen Idee, die darauf zielt, immer nur eine einzige Alternative vorzustellen. Eine andere Möglichkeit ist, nur eine einzige zu benutzen, nämlich die, die grundsätzlich für alle vorstellbaren Bedeutungskonstellationen gilt: Sie basiert also für den Beginn der Periode einfach immer darauf, wann das "letzte Produkt" in Gebrauch war.

In der Entscheidung über eine Widerrufsbelehrung, die der oben beschriebenen ersten Lösung mit der Vorlage mehrerer Ausführungen folgte, mussten die Juroren beschließen. Eine solche Widerrufsbelehrung, die dem Konsumenten den Anschein vermittelt, dass mehrere Möglichkeiten des gleichzeitigen Eingreifens bestehen, sei nicht zulässig. Shopbetreiber haben nun die Wahl: Zum einen haben sie die Chance, mit einer "dynamischen" Stornierungspolitik zu operieren.

Ein solcher dynamischer Stornoauftrag erzeugt den Baustein zu Stornobeginn einzeln auf Basis der entsprechenden "Warenkorbsituation" in Realzeit und zeigt diesen nur dem Konsumenten an. Shopbetreiber sollten daher so weit wie möglich - und dies ist die zweite Option, auf die sie nach dem Recht Anspruch haben - mit einer stationären Widerrufsbelehrung vorgehen. Insbesondere in solchen Situationen, in denen Online-Händler sowohl einmalige als auch permanente Lieferung bieten, ist es fast nur möglich, mit einer Widerrufsbelehrung zu operieren, die für beide Varianten separate Anweisungen zum Zeitpunkt des Beginns der Widerrufsbelehrung gibt.

Darüber hinaus müssen die Shopbetreiber in der Musterkündigungsanweisung ihren Name, Adresse und "falls vorhanden" Telefon-, Faxnummer und E-Mail-Adresse anführen. Zukünftige Online-Händler, die über die oben erwähnten Kommunikationswege miteinander in Kontakt treten, sollten diese ebenfalls in der Widerrufsbelehrung anführen. Die fehlenden Angaben einer Rufnummer in der Widerrufsbelehrung sind, wie bereits erläutert, ein warnfähiger Wettbewerb.

Online-Händler haben prinzipiell die Option, dem Konsumenten die Rücknahmekosten aufzubürden. Die Weitergabe der Rücksendungskosten an den Konsumenten ist jedoch bei nicht paketversandfähigem Gut schwierig. Die Rücksendungskosten müssen in diesem Falle vom Unternehmen veranschlagt und in der Widerrufsbelehrung ausgewiesen werden. Ein entsprechender Widerruf muss sich daher mit der jeweiligen Sorte der Waren in einer ausgefeilten Weise befassen.

Neben der Widerrufsbelehrung muss der Shopbetreiber dem Kunden ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Dies soll dem Konsumenten die Gelegenheit bieten, seinen Widerspruch so leicht wie möglich mit dem zur Verfügung gestellten Formular zu erklÃ?ren. Mit dem Widerrufsformular liegt der Teufel aber auch im Detail: Shopbetreiber müssen einige berücksichtigen, damit das Widerrufsformular in den Online-Shop integriert wird.

In unseren FAQs haben wir alle nötigen Angaben zum Widerrufsformular zusammengefasst. Ebenso wie der richtige inhaltliche Aufbau der Widerrufsbelehrung ist die rechtlich sichere Integration der Widerrufsbelehrung in das Shopsystem von Bedeutung. Aber wann und wo muss der Ladenbesitzer den Konsumenten über das Rücktrittsrecht informieren? Darauf gibt Artikel 246a, 4 Abs. 1 EGBGB n. F. eine Auskunft.

Darüber hinaus sieht Artikel 246a, 4 Abs. 3 S. 1 des Einführungsgesetzes zum Einführungsgesetz zum Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB n. F.) vor, dass die Angaben zum Rücktrittsrecht an die verwendeten Kommunikationsmittel angepasst, z.B. durch Hinterlegen auf einer klar gekennzeichneten (und verlinkten) Informationseite, zugänglich gemacht werden müssen. 246a des Einführungsgesetzes zum Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB n. F.) führt auch zur nachvertraglichen Informationspflicht (einschließlich des Widerrufsrechts) auf einem permanenten Medium, d.h. als E-Mail-Text, PDF-Dokument oder in gedruckter Form.

Auch das Widerrufsformular sollte sich auf der Online-Shop-Seite wiederfinden, am besten in der unmittelbaren Umgebung der Widerrufsbelehrung. Warnungen wegen fehlenden oder unzureichenden Widerrufsbelehrung sind in diesem Land ein Dauerthema. Shopbetreiber sollten daher auf der sicheren Seite sein und sich frühzeitig mit dem Gegenstand der Widerrufsbelehrung befassen. Weitere Infos zur Widerrufsbelehrung 2014 hier.

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