Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Rechtsanwaltsgebühren Berechnen
Anwaltsgebühren berechnenAnwaltshonorare - Monika Birkenbeul Kanzlei für Familien- und Erbschaftsrecht Köln
Vor der Bevollmächtigung durch Sie werden wir auf der Basis der Beschreibung Ihrer Lage und der skizzierten Lösungsansätze die wahrscheinlichen Anwaltskosten für Ihre aussergerichtliche oder richterliche Prozessvertretung erörtern. Für die Anwaltskosten gilt das Anwaltsvergütungsgesetz (RVG). Basis ist der Wert des jeweiligen Gegenstands, der für viele Familienangelegenheiten vor allem in den §§ 43 ff des Gerichtskostengesetzes (FamGKG) festgelegt ist.
Weil der Wert des Objektes in Unterhaltssachen und bei einer Ehescheidung nicht nach den rechtlichen Bestimmungen auf Pauschalbasis bestimmt wird, habe ich ein Beispiel für die in der Scheidungskategorie angefallenen Ehescheidungskosten vorbereitet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die angefallenen Gebühren vor allem davon abhängig sind, ob eine Gerichtsverhandlung erforderlich ist und ob ein Ausgleich erzielt wird.
Schwierig zu quantifizieren sind auch die anfallenden Gutachten. Bei diesem Abrechnungsverfahren ist der Kunde oft gerade bei größeren Beträgen besser dran als bei den gesetzlichen Verrechnungsmodalitäten. Auch hat der Kunde eine bestimmte Einflussmöglichkeit auf die Kostenhöhe, indem er gut aufbereitete Dokumente zur Hand hat und so Zeit einspart.
Wenn Sie sich über die Höhe der Anwaltskosten unsicher sind, kontaktieren Sie mich bitte zu jeder Zeit, damit ich Ihnen mitteilen kann, welche Honorare bereits entstanden sind oder voraussichtlich entstehen werden.
Anwaltsgebühren für die Ehescheidung
Das Honorar ist in der Regel kostenlos übertragbar, darf aber die gesetzliche Mindestanforderung (Honorar) nicht unterschreiten. Mit dem Rechtsanwalt kann ein Pauschalbetrag für das ganze Ehescheidungsverfahren, ein fixer Stundenansatz oder ein Honorarsatz festgelegt werden, der den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Rahmens einzuhalten oder zu übertreffen hat. Das Honorar für Rechtsanwälte ergibt sich aus dem Anwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Bei einem Ehescheidungsverfahren findet die Regelung der Anlagen 2 zu § 13 Abs. 1 RVG Anwendung. Der Betrag der Vergütung ist abhängig vom verfahrenstechnischen Wert. Bei selbständiger Erwerbstätigkeit werden die Einnahmen anders berechnet.