Unterlassungserklärung Wettbewerbsrecht Muster

Abmahnung Wettbewerbsrecht Modell

Die Unterlassungserklärung soll die Gefahr der Wiederholung ausschließen. Bei der Verwarnung werden Sie aufgefordert, eine Unterlassungserklärung mit Strafe abzugeben. Zur Unterlassungserklärung mit Strafklausel hat siko ein einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts eingestellt. Im Zivilrecht ist die Unterlassungserklärung eine Erklärung, in der sich eine juristische Person verpflichtet, in Zukunft jede rechtswidrige Handlung, die Gegenstand einer Beschwerde ist, zu unterlassen.

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Fachkundige Rechtsberatung: Herr Anwalt Peter Schreiber betreut mittelgroße Firmen in allen Bereichen des Immaterialgüterrechts, vor allem im Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht. Ein Fachanwalt wird Ihnen bei Warnungen helfen. Eine zu breite oder zu enge Unterlassungserklärung kann beträchtliche Nachteile haben. Eine Unterlassungserklärung des Gegners, die oft mit einer kartellrechtlichen Verwarnung versehen ist, sollte daher von einem Anwalt durchgesehen werden.

Wir warnen Sie gern mit einer Musterwarnung. Anwalt Peter Schreiber, Anwalt Peter Schreiber, LL.M.

Warnung vor Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht

Bei der Warnung wird Ihnen eine sehr knappe Deadline vorgegeben. Das ist im Wettbewerbsrecht gebräuchlich und auch erlaubt, es sei denn, die in der Verwarnung verlangte einstweilige Verfügung ist für den Widersprechenden eigentlich nicht dringend. Das ist z.B. der fall, wenn der mahnende Wettbewerber den Verstoß schon lange toleriert hat.

Der Widersprechende kann nach Fristablauf eine gerichtliche oder außergerichtliche Anordnung erwirken. Wir empfehlen Ihnen eine dringende Abwägung der Gefahren, bevor Sie entscheiden, ob Sie auf die Warnung innerhalb der vorgegebenen Fristen antworten oder warten. Bei der Verwarnung werden Sie gebeten, eine Unterlassungserklärung mit Strafe abzulegen. Haben Sie einen wettbewerbswidrigen Verstoß verübt, wird nach der ständigen ständigen ständigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Sie diesen erneut verüben werden (Wiederholungsgefahr).

Nur eine Unterlassungserklärung mit Strafklausel sichert Sie wirkungsvoll vor dem Kostendeckungsrisiko eines Gerichtsverfahrens ab. Diese Unterlassungserklärung gilt für die kommenden 30 Jahre. Die Unterlassungserklärung ist dadurch gekennzeichnet, dass Sie nicht nur eine Aussage machen, dass Sie die Straftat in absehbarer Zeit nicht mehr begangen haben. Unter Strafe verstehen wir, dass Sie auch für den Fall einer künftigen Verletzung der Unterlassungspflicht eine Konventionalstrafe an Ihren Kontrahenten aussprechen.

Diese Konventionalstrafe muss ausreichen, um sie für die kommenden 30 Jahre von der Begehung des Verstoßes abzuhalten. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht können Firmen auch strengere Konventionalstrafen verlangen. Ein wettbewerbsrechtlicher Warnhinweis kann rechtswidrig sein. Nach Ansicht des BGH ist dies der Fall, wenn die Verwarnung nur erfolgt, um den Widersprechenden mit erheblichen finanziellen Folgen und möglicherweise auch mit der Absicht, einen Gewinn zu erzielen, zu überrennen, siehe BGH-Urteil vom 15.12.2001 (I ZR 174/10): Nach 8 Abs. 4 UWG ist die Durchsetzung der in § 8 Abs. 4 UWG vorgesehenen Ansprüche.

Das UWG ist nicht zulässig, wenn es unter Beachtung der Gesamtheit der Umstände missbraucht wird, vor allem wenn es in erster Linie dazu dienen soll, gegen den Täter einen Ersatz für Auslagen oder Prozesskosten zu verlangen.

Das wäre beispielsweise der Fall, wenn die Unterlassungserklärung eine unverschuldete Konventionalstrafe verlangt. Wird dem Abmahnenden in einer vorgefertigten Unterlassungserklärung die Zusage einer Konventionalstrafe für jeden Verletzungsfall vorgeschlagen, die verschuldensunabhängig verfällt, so kann dies ein Hinweis darauf sein, dass die Ausübung des Unterlassungsrechts nach 8 Abs. 4 UWG beleidigend und nicht zulässig ist.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist eine Verwarnung missbräuchlich, wenn für einen geringfügigen Verstoss eine sehr hohe Konventionalstrafe verlangt wird. Somit sah das BGH-Urteil vom 15.12.2001 ("I ZR 174/10"): Ein weiterer Hinweis für ein Missbrauchsverhalten darin, dass der Kläger in der vorgefertigten Unterlassungspflichterklärung für jeden Straftatfall eine Konventionalstrafe in einem Wert von 5,100? vorlegte.

Angesichts der hier in Frage kommenden wettbewerbsrechtlichen Verletzungen ist die verlangte Konventionalstrafe sehr hoch. Die behauptete Missachtung von Auskunftspflichten gegenüber dem Verbraucher war aus Wettbewerbssicht eine Missachtung von unterdurchschnittlicher Bedeutung, die kein wesentliches rechtliches Interesse des Wettbewerbers hervorgerufen hat. Daraus folgt, dass die Verwarnung in erster Linie dem Ziel diente, dem Kläger durch die Verhängung von Konventionalstrafen eine Einkommensquelle zu verschaffen.

Die Gegenpartei ist nicht dazu gezwungen, Sie zu warnen. Sie können unverzüglich eine gerichtliche Anordnung gegen Sie einreichen. Das ist oft ein Schock, da er vom Widersacher über den Gerichtsdiener geschickt wird. Du solltest auf eine Unterlassungsanordnung antworten. Wurde Ihnen eine gerichtliche Anordnung erteilt, ist diese nur eine Vorabentscheidung.

Wenn Sie nichts unternehmen, wird Ihnen eine Hauptklage auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und eine vorherige Bitte um Vorlage eines letzten Schreibens angedroht, ob Sie den Auftrag als rechtskräftig annehmen. Es muss jedoch genau hinterfragt werden, ob Rechtsbehelfe gegen die Anordnung Erfolg haben können. Hast du die ursprüngliche Unterlassungserklärung an deinen Widersacher geschickt? Sind die einstweiligen Verfügungen für das gleiche Vergehen?

Es ist wichtig, nach Eingang einer vorläufigen Anordnung sorgfältig zu überlegen, ob Sie eine Schlusserklärung vorlegen. Auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechtes sind die anfallenden Gebühren für Sie sehr hoch. Weil es immer um das Interesse eines Betriebes an Unterlassung geht, wird es kaum Objektwerte unter EUR 2.000 gibt. Deshalb ist es wichtig, bei jedem einzelnen Arbeitsschritt sorgfältig zu überprüfen, unter Berücksichtigung der von Ihnen eingegangenen Gefahren und Schritte.

Es ist anzunehmen, dass beide Parteien wirtschaftliche Überlegungen und Gespräche dem Gerichtsverfahren unterziehen. Warnung Verteidigung: Wenn Sie eine Warnung bekommen haben, können wir uns dagegen wehren oder eine Kürzung der Summen aushandeln. Wettbewerberwarnung: Wenn Ihr Wettbewerber einen unfairen Konkurrenzkampf gegen Sie führt, können wir Sie warnen.

Bitte um Unterlassungsanordnung: Die Sollte der Widersprechende auf Ihre Warnung nicht reagieren, können wir für Sie eine vorläufige Anordnung erwirken. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können strafbar sein. Wir können in diesem Falle strafrechtliche Schritte gegen Ihren Widersacher einleiten. Ehrlicher Rat: Wir beraten Sie ehrlich über Ihre Möglichkeiten und die Kosten.

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