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Wie lautet der Arbeitsvertrag? Kann der Auszubildende bei Überstunden Urlaub beantragen? Beruf und Karriere und die Bereiche Arbeitsrecht, Sozialrecht. Ist ein Auszubildender nicht an einen Tarifvertrag gebunden, begrenzen das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Arbeitsrecht die Arbeitszeit. Erfahren Sie, wie lange ein Lehrling arbeiten kann!

Auszubildende - Wie viel müssen Auszubildende ausbilden?

Wie ist die Arbeitszeit? Das Arbeitsrecht regelt die Arbeitszeit. Arbeitszeit ist die Zeit, die der Auszubildende täglich in seinem Unternehmen verbracht hat, egal ob er nun flexibel arbeitet oder im Schichtbetrieb arbeitet oder ob er eine Vollzeit- oder Teilzeitausbildung absolviert. Für normale Mitarbeiter sind die Arbeitsstunden im Anstellungsvertrag, für Auszubildende im Lehrvertrag angegeben.

Die Tagesarbeitszeit muss hier angegeben werden, oft wird auch die Wochenarbeitszeit mitvermerkt. Pausen gelten nicht als Arbeitszeit. Wenn der Auszubildende die Berufsfachschule oder andere Bildungsmaßnahmen absolviert, werden diese Zeiträume ganz oder zum Teil auf die Arbeitszeit angerechnet. 3. Nach dem Arbeitsrecht muss jeder Lehrbetrieb über ein Zeiterfassungssystem verfügen, in dem auch Mehrarbeiten erfasst werden.

Einige Unternehmen verfügen über eine automatisierte Stundenerfassung mit Stempeln, andere über eine handschriftliche Uhr. Der Umfang der Arbeitszeit kann variieren. Ist kein Kollektivvertrag anwendbar, ist die Arbeitszeit arbeitsrechtlich begrenzt: Für Jugendliche durch das Jugendschutzgesetz, für Erwachsene durch das Zeitgesetz. Bei Jugendlichen kommt das Jugendschutzgesetz (JArbSchG) zur Anwendung. Die Arbeitszeiten sind hier in mehreren Abschnitten festgelegt.

Kleinere Auszubildende dürfen höchstens 40 Wochenstunden und acht Wochenstunden pro Tag mitarbeiten. Auch sie dürfen an Einzeltagen bis zu 8,5 Std. eingesetzt werden, allerdings nur, wenn sie an einem anderen Tag der Woche-Tätigkeit dementsprechend weniger sind. Die Höchstarbeitszeit darf auch bei Mehrarbeit auf keinen fall überschreiten, dies wäre ein Verstoss gegen das Arbeitsrecht!

Für vollzeitbeschäftigte Jugendliche kann der Anstellungsvertrag eine maximale Tagesarbeitszeit von acht und eine Wochenarbeitszeit von 40 Arbeitsstunden vorsehen. Ist dort weniger geschrieben, findet die Bestimmung des Ausbildungsvertrags nach dem Prinzip der Günstigkeit Anwendung. Jugendliche dürfen zwischen 20:00 und 6:00 Uhr nicht angestellt werden. Dabei kann es vorkommen, dass Auszubildende in mehreren Blocks tätig sind oder lange Zeiträume haben.

Der Schichtdauer ist die Gesamtzeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit. Für Minderjährige beträgt die maximale Schichtdauer zehn Std. Selbstverständlich haben Minderjährige Anspruch auf eine Auszeit. Sie müssen Ihre Pausen nicht einlegen, wenn es Ihnen gefällt - sie müssen im Vorfeld vorprogrammiert werden. Der Auszubildende muss seine Pausen mindestens nach 4,5h einlegen.

Mit einer Arbeitszeit von 4,5 bis sechs Arbeitsstunden haben die Minderjährigen das Recht auf eine halbstündige Auszeit. Jugendliche, die mehr als sechs Arbeitsstunden leisten, haben Anrecht auf eine einstündige Ruhezeit. Eine Pausenzeit kann fruehestens eine Stunden nach Beginn der Arbeit eingeraeumt werden, die letzten Pausen muessen spaetestens eine Stunden vor Ende der Arbeit sein.

Die Pausen müssen mind. 15 min. dauern und der Auszubildende kann die Pausen beliebig einteilen. Wenn die Unterbrechung weniger als 15 min dauert, wird sie nicht als Unterbrechung betrachtet. In den Pausen darf der Auszubildende nicht erreichbar sein. Betriebsunterbrechungen aus anderen Ursachen, wie z.B. Unterbrechung oder Standby, werden nicht als Unterbrechung angesehen.

Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche mitarbeiten. Minderjährigen ist es nicht gestattet, samstags und sonntags zu schuften. Arbeitet ein Minderjähriger am Sonnabend oder Sonntagabend, hat er Anspruch auf einen alternativen Ruhetag in der gleichen Zeit. Die Auszubildenden müssen in einigen Unternehmen im Schichtbetrieb oder mit flexiblen Arbeitszeitmodellen auskommen. Schichtbetrieb kann dazu führen, dass der Auszubildende nach einer Spätschicht am Folgetag eine frühe Arbeitsschicht hat.

Im Falle von Schichtbetrieb oder flexibler Arbeitszeit müssen die Minderjährigen zwischen dem Ende der Arbeit und dem Beginn der Arbeit 12 Arbeitsstunden frei haben. Geringfügige Auszubildende dürfen an gesetzlichen Tagen nicht mitarbeiten. Wird ein minderjähriger Auszubildender an einem gesetzlichen Feiertag eingestellt, muss ihm in der selben oder der Folgewoche ein weiterer freier Tag gewährt werden.

Geringfügige Auszubildende müssen von der Berufsschulpflicht befreit werden. Berufsschulische Zeit wird auf die Arbeitszeit angerechnet. 2. Bei einer berufsbildenden Maßnahme mit mehr als fünf Unterrichtseinheiten wird ein Tag auf die Arbeitszeit mit acht Arbeitsstunden anrechenbar. Bei einem weiteren Tag in der Berufsfachschule pro Kalenderwoche wird nur die tatsächliche Schulzeit mit Unterbrechungen berücksichtigt.

Wenn der Auszubildende an fünf Tagen und für wenigstens 25 Arbeitsstunden die Ausbildung absolviert, wird eine Woche in der Berufsfachschule mit 40 Arbeitsstunden anrechenbar. Nimmt der Auszubildende an anderen Trainingsmaßnahmen wie z. B. Untersuchungen oder Kursen teil, müssen diese ebenfalls auf die Ausbildungsdauer angerechnet werden. Darüber hinaus müssen die Minderjährigen am Tag vor der Prüfung befreit werden.

Das Erwachsenenarbeitsrecht findet auf die Arbeitszeit von Erwachsenen Anwendung. Basis ist das Arbeitsstundengesetz (ArbZG). Die Beschäftigung von Erwachsenen kann acht Arbeitsstunden pro Tag, sechs Tage die Woche, also 48 Arbeitsstunden pro Tag betragen. Bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von nicht mehr als acht Wochenstunden innerhalb von sechs Wochen kann die Arbeitszeit auf zehn und 60 Wochenstunden ausgedehnt werden.

Das Arbeitsverhältnis darf nur eine Tagesarbeitszeit von acht und eine Wochenarbeitszeit von 48 Std. für vollzeitbeschäftigte Erwachsene vorsehen. Die Höchstarbeitszeit darf auch bei geleisteten Mehrarbeitsstunden niemals übertroffen werden - das wäre ein Verstoss gegen das Arbeitsrecht! Sieht der Lehrvertrag eine Arbeitszeit von weniger als 48 Arbeitsstunden und eine Fünftagewoche vor, so findet diese Regel nach dem Prinzip der Günstigkeit Anwendung.

Selbstverständlich haben auch Erwachsene ein Recht auf eine Auszeit. Sie müssen Ihre Pausen nicht einlegen, wenn es Ihnen gefällt - sie müssen im Vorfeld vorprogrammiert werden. Der Auszubildende muss mindestens nach sechs Arbeitsstunden eine Auszeit haben. Mit einer Arbeitszeit von mehr als sechs Arbeitsstunden haben Erwachsene das Recht auf eine halbstündige Auszeit.

Mit einer Arbeitszeit von mehr als neun Arbeitsstunden haben Erwachsene das Recht auf eine 45-minütige Auszeit. Die Pausen müssen mind. 15 min. dauern und der Auszubildende kann die Pausen beliebig einteilen. Wenn die Unterbrechung weniger als 15 min dauert, wird sie nicht als Unterbrechung betrachtet. In den Pausen darf der Auszubildende nicht erreichbar sein.

Betriebsunterbrechungen aus anderen Ursachen, wie z.B. Unterbrechung oder Standby, werden nicht als Unterbrechung angesehen. Die Auszubildenden müssen in einigen Unternehmen im Schichtbetrieb arbeiten oder gleiten. Schichtbetrieb kann dazu führen, dass der Auszubildende nach einer Spätschicht am Folgetag eine frühe Arbeitsschicht hat. Für Schichtbetrieb oder Gleitzeit für Erwachsene müssen zwischen dem Ende der Arbeit und dem Beginn der Arbeit elf freie Zeitstunden sein.

Gemäß dem Arbeitsstundengesetz ist der Sonnabend ein ganz gewöhnlicher Werktag für Erwachsene. Diese müssen an Samstagen tätig sein, sofern in einem Kollektivvertrag oder Schulungsvertrag nichts anderes festgelegt ist. Sonn- und feiertags müssen Erwachsene nicht mitarbeiten, aber es gibt viele Ausnahme. Arbeitet ein Erwachsener an einem Sonn- oder gesetzlichen Tag, hat er Anspruch auf einen Ersatzurlaub.

Wenn sie an einem Sonntagabend arbeiten, müssen sie innerhalb von zwei Wochen einen weiteren Tag Urlaub haben. Wenn sie an einem gesetzlichen Tag arbeiten, müssen sie innerhalb von acht Tagen an einem anderen Tag einen Tag Urlaub haben. Nach §15 des Berufsbildungsgesetzes müssen Erwachsene für den berufsbildenden Schulunterricht befreit werden. Diese Entscheidung betrifft das Arbeitsrecht. Für die Gutschrift von Berufsschulzeit räumen wir ein: Es gelten folgende Regelungen:

Auf die Arbeitszeit wird die ganze Zeit in der beruflichen Schule, vom Beginn des Unterrichts bis zum Ende des Unterrichts (einschließlich Unterbrechungen, freie Stunden usw.) gerechnet, jedoch nur, wenn sich der Unterrichtsstoff mit den normalen Arbeitsstunden im Unternehmen überlappt. Erfolgt der Kurs ganz oder zum Teil zu Zeitpunkten, in denen der Erwachsene nicht in der Firma tätig ist, muss keine Gutschrift erteilt werden!

Ist der Erwachsene vor oder nach der Berufsfachschule im Unternehmen tätig, wird auch die Fahrzeit zur oder von der Berufsfachschule auf die Arbeitszeit angerechnet. 2. Allerdings muss der erwachsene Auszubildende nur dann an einem Tag an einer berufsbildenden Schule im Unternehmen tätig sein, wenn nach der Anrechnungszeit, in der eine sinnvolle Weiterbildung stattfinden kann, noch genügend Zeit zur Verfügung steht, also z.B. mind. 30min.

Wenn der erwachsene Praktikant an einer Prüfung oder einem Kurs teilnimmt, muss diese Zeit ebenfalls auf die Ausbildungsdauer angerechnet werden. Es gelten die gleichen Regeln wie bei der Gutschrift der beruflichen Schulzeit. Wofür sind Mehrarbeitszeiten? Mehrarbeit ist immer die Überschreitung der im Schulungsvertrag vereinbarten Tagesarbeitszeit. Verlängerung gestattet? Die Auszubildenden müssen keine Ueberstunden machen!

Auch in diesem Falle kann von dem Auszubildenden eine möglichst lange Hilfe verlangt werden. Lediglich solche Notsituationen ermöglichen es dem Unternehmen, Mehrarbeit für Auszubildende zu bestellen. Die Auszubildenden können jederzeit nach Feierabend nachhause gehen. In jedem Falle sollten Sie aber über eine Überstundenvergütung nachdenken, wenn Sie auf freiwilliger Basis Mehrarbeit leisten!

Anders als bei gewöhnlichen Mitarbeitern darf bei Auszubildenden im Lehrvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung nicht vereinbart werden, dass Auszubildende pauschale unentgeltliche Mehrarbeiten verrichten müssen. Das Berufsausbildungsgesetz sieht eine solche Mehrarbeitsregelung nicht vor. Gleiches trifft zu, wenn im Unternehmen eine Arbeitszeitregelung besteht. Im Falle von Mehrarbeiten sind die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitsstunden nach dem Arbeitsrecht anzuwenden:

Bei Minderjährigen sieht das Jugendschutzgesetz eine Höchstarbeitszeit von 40 Wochenstunden vor, bei Erwachsenen sieht das Arbeitszeitgesetz eine Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden vor. Mehrarbeit muss auch immer dem Zweck der Schulung entsprechen, d.h. ein Instruktor muss dabei sein und die Schulung muss stattfinden. Wenn die Auszubildenden Mehrarbeit leisten, ist die Erfassung der Zeit sehr bedeutsam, unabhängig davon, wie die Erfassung erfolgt:

Auszubildende sollten über einen entsprechenden Beleg ihrer Arbeits- und Mehrarbeitszeiten verfügen. Im Arbeitsrecht ist die Erfassung der Arbeitszeit durch den Unternehmer tatsächlich im Arbeitsstundengesetz geregelt. Wenn es noch keine Zeiterhebung gibt, sollten die Teilnehmer ihre eigenen Zeiten aufschreiben. Nach § 17 des Berufsbildungsgesetzes haben alle Praktikanten Ansprüche auf Vergütung ihrer Mehrarbeit.

Mehrarbeit muss den Auszubildenden entweder mit ihrem Gehalt vergütet werden oder sie werden durch Ferien kompensiert. Doch auch wenn sich die Mehrarbeit lohnt: Während der Ferien hat der Auszubildende Anspruch auf eine Urlaubsstunde pro Mehrarbeitsstunde, zuzüglich eines Zeitzuschlags. Im Falle der Zahlung die übliche Entlohnung für eine Arbeitsstunde, die auf diese Weise berechnet wird:

Ausbildungsbeihilfe (geteilt durch) 30 (geteilt durch) Tagesarbeitszeit (zzgl.) Aufschlag. Zusätzlich haben Auszubildende einen Überstundenzuschlag. Werden Mehrarbeit durch Ferien kompensiert, muss rechtzeitig ein entsprechendes Aufgeld einbehalten werden. Allerdings nur, wenn der Auszubildende ohne Vereinbarung freiwillige Mehrarbeiten durchführt!

Die Auszubildenden können auch eine Absprache mit ihrem Trainer und - vorzugsweise in schriftlicher Form - eine konkrete Vergütung für die Verlängerung der Arbeitszeit abschließen. Die Auszubildenden sagen dem Trainer lediglich, dass er nur dann zu Mehrarbeit gewillt ist, wenn er einen Beitrag von xy EUR pro Stunde erhält! Die Auszubildenden sind nach dem Berufsausbildungsgesetz keine gewöhnlichen Mitarbeiter - sie sind im Unternehmen zu erlernen.

Er hat das Recht, auch seine Arbeitszeit im Unternehmen zu arbeiten. Dies ist auch im Berufsausbildungsgesetz 19 festgelegt: Wird die Schulung abgesagt, ohne dass der Auszubildende etwas dagegen tun kann, dürfen ihm keine Minus-Stunden gutgeschrieben werden! Noch eine letzte Information: Die meisten Mehrarbeitsstunden werden in der Gemeinschaftsverpflegung gemacht.

In der Summe macht nahezu jeder zweite Auszubildende regelmässig Mehrarbeit, jeder fünfte nicht! Deshalb arbeiten viele Auszubildende über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus.

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