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Nebenjob im Urlaub
Teilzeitbeschäftigung im UrlaubNebenerwerb im Urlaub - darf ich das machen? Info & Hinweise
Sie können kaum vom Lohn Ihrer Auszubildenden profitieren - aber dürfen Sie im Urlaub oder mit einem Teilzeitjob zusätzliches Geld verdienen? Urlaubsarbeit - zulässig oder verboten? Es macht also Sinn, das magere Einkommen im Urlaub etwas zu erhöhen. Egal ob als Animator im Beachhotel oder als Nachtschichtler in der Manufaktur - aber darf man auch im Urlaub mitarbeiten?
Es gibt kein generelles Arbeitsverbot in den Ferien. 8 des Bundesfeiertagsgesetzes bestimmt jedoch, dass der Mitarbeiter während des Feiertags keine "dem Zweck des Feiertags zuwiderlaufende Erwerbstätigkeit" ausüben darf. Aber was ist der Zweck des Urlaubes? Denn der Unternehmer will seine Mitarbeiter nach dem Urlaub wieder fit und voller Energie sehen. Da die Arbeit im Urlaub nicht gerade zur Entspannung beitragen kann, wird dem Zweck des Urlaubes entgegengewirkt.
Das bedeutet, dass während der Urlaubszeit keine Teilzeitarbeit geleistet werden darf. Das betrifft sowohl Azubis, die ihr geringes Einkommen im Urlaub erhöhen möchten, als auch alle anderen Mitarbeiter. Nur wohltätige Arbeit, Begünstigungen oder die Arbeit am eigenen Heim oder im eigenen Park stehen nicht im Widerspruch zum Zweck des Urlaubes, da sie nicht auf den Ankauf zielen.
Jeder, der während seiner Ausbildungszeit einen Teilzeitjob hat, kann dies auch während seines Urlaubes tun. Wird ein Teilzeitjob während der Ausbildungszeit zugelassen? Ja, neben der Schulung dürfen Sie auch arbeiten. Allerdings muss der ausbildende Betrieb immer über die Nebentätigkeit unterrichtet werden. Die Teilzeitstelle darf der Unternehmer nur dann untersagen, wenn er fürchtet, dass sie sich nachteilig auf die Ausbildungs- oder Arbeitsleistungen auswirkt.
Das wäre z.B. der Fall, wenn der Auszubildende in der Nacht arbeiten würde und somit ungeschlafen im Unternehmen vorkommt. Dabei werden die Zeiten im Lehrbetrieb und in der Teilzeitbeschäftigung addiert. Sie dürfen nicht länger als 40 Wochenstunden und acht Wochenstunden pro Tag arbeiten. Erwachsene können acht Arbeitsstunden pro Tag, sechs Tage die Woche, also 48 Arbeitsstunden pro Tag arbeiten.
Berechnen Sie also vor der Vertragsunterzeichnung, ob Sie diese Zeit nicht übersteigen werden. Die Einkünfte des Praktikanten steigen auch mit der Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung.