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Textilpflegekennzeichnung
PflegekennzeichnungPflegekennzeichnung
Für den Endverbraucher bestimmte Textilwaren, die zu mind. 80 % aus Textilwaren hergestellt sind, müssen gut sichtbar, leserlich und permanent mit den Pflegekennzeichen auf oder in dem Textilwaren angebracht sein, wenn sie zur weiteren Verarbeitung mit professioneller Textilveredelung gereinigt, geblichen, getrocknet, aufgebügelt oder aufbereitet werden. Auch bei Strümpfen, Schutzhandschuhen, Handschuhen, Schals, Kopfbedeckungen und Bändern können die Textilpflegesymbole nicht permanent angebracht werden.
Textilpflegekennzeichnung: Rechtliche Verpflichtung in Österreich, ein Pflegekennzeichen für Textilerzeugnisse zu vergeben.
Die EU Textile tikettierungsverordnung ist EU-weit und damit auch für Österreich gültig, das die Markierung und Markierung der Faserstoffzusammensetzung von Textilprodukten für alle EU-Mitgliedsstaaten vorgibt. Damit nicht zu verwechseln ist die Textilpflegekennzeichnung, die auf einer freiwilligen Grundlage nach einem internationalen Modell beschlossen wird. Über diese Selbstverpflichtung hinaus hat Österreich bereits 1975 eine Regelung verabschiedet, nach der Textilprodukte mit einer Pflegekennzeichnung ausgestattet werden müssen (österreichische Regelung über die Benutzung von Pflegekennzeichen).
Einsatz von Pflegesymbolen nach internationaler Regelung der Association for Care Labelling of Textiles GINETEX. Eine Kennzeichnungspflicht für Textilprodukte mit Pflegekennzeichen gibt es in Deutschland und in anderen EULändern nicht. Das Etikettieren mit Pflegehinweisen für Textilprodukte erfolgt auf der Grundlage von Verträgen innerhalb der GINETEX (Groupement Internacional d' Etiquetage pour l'Entretien des Textiles). 2.
Die Pflegekennzeichnung wird weltweit auf Freiwilligkeit von Textilherstellern angewendet. GINETEX hat unter anderem in Deutschland und Österreich vertreten. Der Gebrauch von Pflegesymbolen ist zwar fakultativ, wird aber in einigen Staaten wie Frankreich dringend angeraten. Es ist nicht ganz nachvollziehbar, warum Österreich nun die Anwendung von Pflegekennzeichen mit einer Regelung vorschreibt, zumal es in Österreich auch eine eigene Landesorganisation GINETEX gibt.
Das Regelwerk orientiert sich inhaltlich an den Österreichischen Landesrichtlinien der Österreichischen Arbeitsgruppe für Pflegekennzeichen, ebenso an den Leitlinien der Deutschsprachigen Arbeitsgruppe für Pflegekennzeichen. In Österreich an Endverbraucher verkaufte oder vertriebene Textilprodukte, gleichgültig, ob sie in Österreich oder im Ausland produziert werden, müssen mit einem Pflegekennzeichen gekennzeichnet sein (§ 1 Verordnung).
Ausnahmen von dieser Regelung sind in einem endgültigen Verzeichnis (Anhang 3 der Verordnung) aufgelistet. Pflegekennzeichnungsprodukte müssen gut sichtbar, gut leserlich und fest mit dem Textilprodukt verbunden sein. Im Falle von Strümpfen, Handschuhe, Fäustlinge, Schals, Kopftücher und Bänder können die Pflegesymbole auch auf andere Art und Weisen als permanent am oder im Textilprodukt befestigt werden (§ 2 Verordnung).
Bei Importwaren ist der Einführer für die Genauigkeit und Vollzähligkeit der Angaben auf der Grundlage der VO ( " 3 VO") zuständig. Die Regelung kann vor allem kleine Unternehmen in Deutschland betreffen, die Textilwaren produzieren oder unter ihrem eigenen Namen produzieren und in Österreich vermarkten wollen.
Es ist fragwürdig, ob der in Österreich tätige Online-Händler als Exporteur im Sinn der Österreichischen Regelung zu klassifizieren ist. Diese Regelung und das zugrunde liegende Österreichische Recht gegen unfairen Wettbewerb definiert den Terminus Einführer nicht. Die von den Österreichischen Behoerden verwendete Begriffsbestimmung des Importeurs kann einen Hinweis sein.
Dementsprechend ist bei der Wareneinfuhr nach Österreich zu differenzieren, ob die Waren aus einem Drittstaat (Land außerhalb der EU) oder aus einem anderen EU-Staat nach Österreich einführt werden. Sendungen aus einem EU-Staat nach Österreich werden als Sendungen bezeichnet. Das bedeutet, dass jemand Einführer ist, wenn er Waren in den EWR importiert und in Österreich in den Handel bringt.
Vieles deutet also darauf hin, dass ein deutscher Fachhändler, der Waren von einem in einem Mitgliedstaat der EU ansässigen Produzenten oder Grosshändler kauft und diese in Österreich verkauft, nicht als Einführer im Sinne der Österreichischen Textilkennzeichnungsverordnung einordnet ist. Vieles deutet auch darauf hin, dass der in Deutschland ansässige Gewerbetreibende, der Textilprodukte aus anderen EU-Ländern einkauft und in Österreich verkauft, als Einführer im Sinne der Österreichischen Textilkennzeichnungsverordnung gilt.
Ob die neue Pflegekennzeichnungsverordnung für Textilien einen Einfluss auf den österreichischen Produzenten oder Importeur haben wird, ist schwer abzuschätzen, da alle großen Textilproduzenten die Pflegekennzeichen des weltweiten Dachverbandes GINETEX einhalten. Allerdings kann die Österreichische Regelung auch für kleine Textilhersteller gelten, die aus Preisgründen der Arbeitsgruppe für Pflegeetiketten nicht angehören und die GINETEX-Pflegeetikettensymbole nicht aufführen.
Die deutschen Online-Händler sollten aus Gründen der Sicherheit darauf achten, dass auf Textilien, die sie in anderen EU-Ländern oder dem EU-Wirtschaftsraum gekauft haben, beim Verkauf in Österreich die gängigen internationalen Pflegekennzeichen anbringen.