Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Zpo Berlin
ZPO-Berlinorganisatorische Leitung
Ziel und Outputkontrolle, Serviceorientierung, flexiblere Geschäftsprozesse und -bedingungen fordern von Politikern, Führungskräften, Fach- und Personalverantwortlichen vorausschauend. Unser Engagement konzentriert sich auf zukunftsorientierte Reformansätze und sozial relevanten Herausforderungen: Im Mittelpunkt unserer Bemühungen steht unter anderem die Vermittlung und Steuerung von Change-Prozessen, um das umfassende Instrumentarium der Personal- und Organisationsentwicklung zu harmonisieren und auf zukünftige Erfordernisse ausrichten zu können.
Mastspitze
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Allgemeine Informationen zum Thema elektronischer Geschäftsverkehr in der Rechtspflege in Berlin
Berlins Judikative hat den Weg zu allen Gerichtshöfen und Strafverfolgungsbehörden frei gemacht. Die Teilnehmer können Unterlagen, vor allem schriftliche Eingaben, auch auf elektronischem Wege bei den zuständigen Behörden des Bundeslandes Berlin vorlegen. Zu diesem Zweck haben Gericht und Staatsanwaltschaft E-Mail-Briefkästen errichtet. Ein elektronisches Dokument muss entweder eine qualifizierte digitale Unterschrift der verantwortlichen Stelle tragen oder von der verantwortlichen Stelle unterzeichnet und auf einem gesicherten Übertragungsweg einreicht werden.
Gesicherte Übertragungswege sind die spezielle E-Mail-Adresse des Rechtsanwalts (beA), die spezielle E-Mail-Adresse der Behörde (beBPo) oder eine vom Absender bestätigte De-Mail. Details zur Beteiligung am eRechtsverkehr sind in der VO über die fachlichen Voraussetzungen für den eRechtsverkehr und in der speziellen eMail-Briefkasten (E-Rechtsverkehrsverordnung) geregelt. Weitergehende fachliche Voraussetzungen für die Übertragung und Verarbeitung von digitalen Dokumenten sowie die maximale Zahl der Anlagen, das erlaubte Ausmaß an E-Mails und qualifizierten digitalen Unterschriften wurden von der Regierung bekannt gegeben.
Das elektronische Schriftstück ist im PDF-Format, alternativ im TIFF-Format, zu versenden, wodurch das Schriftstück ausdruckbar, kopierfähig und, wenn möglich, auffindbar ist. Die Dateinamen sollten den Dokumentinhalt in Schlüsselwörtern beschreiben und eine sinnvolle Numerierung bei der Übertragung mehrerer Dateien haben. Das elektronische Schriftstück soll von einem strukturierten maschinenlesbaren Satz im XML-Format mit wichtigen Dokumentdaten begleitet werden.
Übertragungswege: Handlungen, Anträge oder Plädoyers in gerichtlichen Verfahren können als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Unterschrift des Verantwortlichen an den E-Mail-Postkasten des Gerichtes oder der Strafverfolgungsbehörde übermittelt werden. Die übertragenen Daten müssen bei Verwendung eines gesicherten Übertragungsweges nicht mit einer geeigneten digitalen Unterschrift versehen werden.
Voraussetzung für die Qualifizierung der digitalen Signatur: Eine Unterschrift über mehrere Unterlagen, die so genannte Behältersignatur, ist nicht erlaubt. Sie ist die Aufsichtsbehörde für die Erzeugung und Prüfung von eSignaturen. Weitere Infos dazu gibt es unter der Adresse www.bundesnetzagentur.de; Infos zur qualifizierenden digitalen Unterschrift hier.