Was darf im Arbeitszeugnis Stehen

Welche Angaben können in die Arbeitszeugnisse aufgenommen werden?

Wie lautet die Referenz? Informationen über die Angaben im einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnis, wie z.B. die Sprache des Zeugnisses und die Pflicht zur Kulanz. Job-Referenz: Was muss drin sein und was nicht?

Eine Vielzahl von gerichtlichen und rechtlichen Anforderungen an die Referenz des Arbeitgebers und deren Formulierung sind gegeben. Auf dem Zeugnis darf nicht jeder Vorfall erwähnt werden.

Worin er enthalten sein darf und muss

Tatsachen über die Arbeitsreferenz. DefinitionDie Referenz ist die Bewertung der Arbeitsleistungen und zugleich der Beweis, dass ein Arbeitsverhältnis besteht. VereinbarungDer Gesetzgeber zwingt den Auftraggeber, ein Arbeitszeugnis auszustellen und stellt dem Auftraggeber Bedingungen: Sie muss die Leistungen des Mitarbeiters in einer wohlwollenden und wahrheitsgemäßen Weise wiedergeben. VerjährungsfristDrei Jahre nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses tritt eine Verjährung in Kraft: Ab diesem Zeitpunkt hat der Mitarbeiter keinen Rechtsanspruch mehr auf ein Arbeitszeugnis.

Dies ist jedoch in den seltensten Fällen der Fall, da in der Regel unmittelbar nach dem Beschäftigungsverhältnis eine Referenz erteilt wird. Einfache und qualifizierte Arbeitsreferenz. Gemäß BGB, 630 und 109 der gewerblichen Verordnung (GewO) gibt es zwei Möglichkeiten für eine Arbeitszeugnis und eine Praktikumszeugnis:

Einfacher Arbeitszeugnis, das einer Arbeitsbescheinigung entspricht. Ein qualifizierter Arbeitsnachweis, in dem der Auftraggeber auch die Leistungs- und Sozialkompetenz beurteilt. Im Regelfall stellt der Auftraggeber den qualifizierten Arbeitsnachweis aus. Allerdings ist der Mitarbeiter in "Inkasso", wenn er nur eine Bescheinigung über die Beschäftigung erhält. D. h., wenn der Mitarbeiter ein geeignetes Arbeitszeugnis wünscht, ist es - aus rechtlicher Sicht - seine Aufgabe, den Auftraggeber zu kontaktieren.

Das Zertifikat wird in der Regel jeweils am Ende des Arbeitstages des Mitarbeiters ausgehändigt, bzw. per Kurier. Jedoch ist der Auftraggeber nicht dazu gezwungen, die Arbeitszeugnisse per Briefpost zu übermitteln, es sei denn, die Fahrtkosten sind für den Begünstigten nicht zumutbar. Unzulässige Angaben in der Sprache des Zertifikats. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist es für Unternehmer verboten, in einem Arbeitszeugnis gewisse Angaben zu machen.

Damit soll eine Diskriminierung von Mitarbeitern verhindert werden, die in einem Fall nach Absatz 1 AGG benachteiligt werden können. Daher darf die Referenz des Arbeitgebers keinen Hinweis auf die Angehörigkeit zu einer besonderen Religionszugehörigkeit, Party oder ethnischen Gruppe geben. Auch die Mitgliedschaft eines Mitarbeiters im Konzernbetriebsrat ist in der Regel nicht in der Bescheinigung zu vermerken.

In jedem Fall dann, wenn der Mitarbeiter dies nicht erwünscht ist. Ein anderes kann nur zutreffen, wenn der Mitarbeiter vor seinem Austritt lange Zeit ausschliesslich für den Konzernbetriebsrat gearbeitet hat und der Unternehmer dadurch nicht mehr in der Lage ist, seine Leistungen und sein Management im tatsächlichen Zuständigkeitsbereich zu bewerten (Urteil: LAG Frankfurt/M. 10.3. 1977 - 6 Sa 779/76 1).

Die Pflicht des Unternehmers zum guten Willen. Neben der Rechtsgrundlage - wie dem AGG oder früheren Gerichtsentscheidungen - gibt es eine so genannte "Wohlwollenspflicht" für den Auftraggeber. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber keine Angaben - auch nicht verschlüsselt - in das Arbeitszeugnis aufnehmen darf, die für den Mitarbeiter bei seiner künftigen Arbeitssuche schädlich sein können.

Es gibt keine klassische Schulnote von eins bis sechs in der Arbeitsreferenz. Formelle Anforderungen an das Arbeitszeugnis. Die Arbeitszeugnisse sind stets in textlicher Form nach § 126b BGB auszustellen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber dazu angehalten, das Arbeitszeugnis von Hand zu unterzeichnen. Der Mitarbeiter hat jedoch die Möglichkeit, das Zertifikat für die nächsten Online-Bewerbungen zu durchsuchen.

Gewöhnlich wird das Arbeitszeugnis auf dem Briefkopf des Betriebes ausgeben. Ausnahmen von dieser Regel sind Knoten, die z.B. beim Senden einer Jobreferenz auftreten können. Ein Weib hat versucht, ihren Auftraggeber zu verklagen, weil ihr Arbeitszeugnis zweimal gefaltet wurde, um es in einem kleinen Briefumschlag zu schicken. Möglicherweise sind die Falten auf einer Arbeitskopie jedoch nicht sichtbar.

Eine fehlerhafte Arbeitsreferenz wirft ein schlechtes Bild auf den früheren Mitarbeiter, da andere Mitarbeiter die Irrtümer als eine Form von Geheimschrift in der Sprache des Zertifikats betrachten werden. Damit hat der Mitarbeiter das Recht, sein Zertifikat frei von Fehlern zu haben. Sie können Ihren (ehemaligen) Auftraggeber bitten, die Referenz zu korrigieren, wenn es in der Referenz fehlerhaft ist.

Laut einem Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf (AZ: 6 Ca 5682/84) ist die Berichtigung jedoch nicht durchsetzbar, wenn nur ein geringfügiger Irrtum vorlag. Der Beschluss basierte auf einem Zeugnis, in dem der Ausdruck "Verhalten der Integrität" gegen "Verhalten der Integrität" vorging. Nach dem BGB ist das Recht auf ein Arbeitszeugnis bereits bei der tatsächlichen Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben.

Jedoch verjährt dieser Rechtsanspruch gemäß § 195 BGB in drei Jahren. Teilweise kann die Frist früher beginnen, z.B. wenn sich der Auftraggeber nicht an die geleistete Arbeit erinnerte. Dies kann besonders bei einem Praktikumszertifikat von Bedeutung sein. Informieren Sie umgehend Ihren Auftraggeber. Referenzen sind immer ein Anlass für Rechtsstreitigkeiten, deshalb sollten Sie sie bei der Entgegennahme Ihrer Referenzen gründlich lesen, den Auftraggeber so schnell wie möglich auf mögliche Irrtümer hinweisen und den Irrtum detailliert schildern, damit keine Mißverständnisse entstehen.

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