Wie lange Bleibt eine Abmahnung in der Akte

Zeitdauer der Warnung in der Datei

Ein Warnhinweis bleibt solange bestehen, bis er entfernt wird. Aber wie lange bleibt eine Warnung in der Personalakte? sind daran interessiert, eine Abmahnung aus ihrer Personalakte zu löschen. Eine mögliche Kündigung des Arbeitnehmers ist weiterhin wichtig (vgl. der Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) wird eine Abmahnung aussprechen.

Der Arbeitgeber muss vielmehr im Einzelfall individuell prüfen, wie lange eine Abmahnung in der Personalakte verbleiben soll.

Und wie lange bleibt eine Warnung in der Personalkartei?

Der Vorläufer der heute vielfach verwendeten Personenakte ist im früheren allgemeinen Bodenrecht der Preußenstaaten zu finden, wo er unter dem Namen "Dienerakte" vor allem für die Funktionäre des Königshofes verwendet wurde. Und was steht in der Akte? Insbesondere in mittleren bis großen Betrieben wird für jeden Mitarbeiter und jeden Mitarbeiter eine sogenannte Mitarbeiterakte angelegt.

Es beinhaltet alle für das Beschäftigungsverhältnis relevanten bzw. im Kündigungsfall wichtigen Angaben und Nachweise. Vor allem wird eine Warnung an den Mitarbeiter in der Belegschaftsakte festgehalten. Selbstverständlich kann und soll der betroffene Mitarbeiter darauf beharren, dass nach der Abmahnung auch ein von ihm oder einem Anwalt geschriebener Einspruch in die Belegschaftsakte einfließt.

Nach dem Arbeitsgesetz hat der Mitarbeiter einen gesetzlichen Anrechtsanspruch. Das Personaldossier kann auch folgende Inhalte haben: Außerdem enthält die Datei Informationen über die vorhandene soziale Absicherung und die Bescheinigung über die Lohnsteuer. Alle Dokumente sind daher einem strikten Vertrauensbeweis unterworfen. Eine Warnung aus der Mitarbeiterakte löschen: Wie können Sie sie aufheben?

Jeder Mitarbeiter hat nach dem Arbeitsgesetz, namentlich nach § 83 Abs. 1 BetrVG, das Recht, vom Auftraggeber zu verlangen, dass er die in seiner Personalkartei enthaltenen Dokumente einsichtnimmt. Findet er nun in seiner Personalkartei eine ungerechtfertigte Abmahnung, kann er dagegen Einspruch erheben, eine Antwort verfassen und natürlich auch seinen Auftraggeber bitten, die Abmahnung aus der Personalkartei zu entfernen.

Wenn die Warnung in digitalisierter Fassung vorliegt, kann er diese natürlich auch aus der Personendatei auslöschen. Wurde die Abmahnung jedoch in irgendeiner Art und Weise begründet, kann die Abmahnung für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren in der Belegschaftsakte bleiben. Das BAG gibt keinen exakten zeitlichen Rahmen vor und lässt eine mögliche Streichung der Abmahnung aus der Personendatei im Ermessen des Dienstherrn.

Deshalb stellt sich die folgende Frage: "Wie lange bleibt eine Warnung in der Akte? Ein Warnhinweis ohne Begründung muss nicht auf sich selbst basieren und sollte in jedem Falle einen Widerruf schreiben.

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