Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Urheberrecht Kosten
Warnung Copyright-KostenAnwaltskosten bei Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen
Momentan werden immer mehr Leute mit dem folgenden Fehler angerufen: Entlassene Personen haben einen Rechtsanwalt angeheuert, der sie gegen eine Abmahnung vertritt und sind über die danach entstehenden Kosten überrascht. Oftmals wendet sich derjenige, der eine Mahnung erhalten hat, an seinen lokalen Rechtsanwalt, der sich kaum mit Urheberrechtsverstößen beschäftigt; gelegentlich wird ein Rechtsanwalt aus dem Netz angeheuert.
Nach Absprache mit den Ermahnten über die Kosten einer Repräsentanz bei einigen Fachanwälten und diese liegt in der Regel so zwischen 180,00 EUR und 400,00 EUR, wird ein Gesprächstermin mit dem Rechtsanwalt vor Ort vereinbart. Letzterer rechnet seine Aktivität nach dem Betrag des Streitwertes und verweist auch darauf. Der Ermahnte fühlt sich geborgen, der Wert liegt bei 450,00 EUR (Warnung Cornmeier und Partner); 856,00 EUR (Warnung Waldorf) oder 1200,00 EUR (Warnung Rasch).
Das ist die Kostenanforderung. Jetzt taucht die Fragestellung auf: Wie hoch ist der Konflikt? Bei den Warnungen werden häufig Verweise auf überholte Gerichtsbarkeiten verwendet, indem der strittige Betrag auf ca. EUR 10.000,00 pro Song festgelegt wird. Daher wird der strittige Betrag für ein Fotoalbum oft vom eigenen Rechtsanwalt auf 100.000,00 EUR festgelegt.
In der Konsequenz, dass der eigene Rechtsanwalt dann nicht mit einem Betrag von 180,00 EUR bis max. 450,00 EUR, sondern mit Beträgen von über 1.800,00 EUR zu buchen ist. Es wäre noch besser, wenn dies vor einem Einsatz mit dem Rechtsanwalt abklärt wird. Wer einen Rechtsanwalt bestellt, der bisher wenig mit dem Urheberrecht zu tun hat, oder der hauptsächlich im Bereich des Strafrechts aktiv ist - was nicht gegen die Qualifizierung verstößt - muss wissen, dass er nicht zu den Bedingungen eines Fachanwaltes (wie der Unterzeichner) aussergerichtlich handeln kann, der sich fast tagtäglich mit solchen Rechtsstreitigkeiten befasst.
Inwiefern wird der Betrag gemessen und wie wirkt sich dies auf die Anwaltsgebühren aus? Meiner Ansicht nach beträgt ein entsprechender Betrag 5001,00 EUR für die Unterlassungsverpflichtung ( "Unterlassungserklärung") zuzüglich der geforderten Beträge (es mag hier Ausnahmeregelungen gegeben haben, aber diese können zu weit geführt haben).
Mit einer Abmahnung von Herrn Dr. J. Rasch würde dies zu einer Forderung von ca. 500,00 EUR zzgl. MwSt. für den eigenen Rechtsanwalt führen. Dieser Betrag mag einigen Leuten jetzt sehr hoch vorkommen, aber ich denke, es ist für einen Mitarbeiter, der das Thema gründlich lesen muss, angebracht. Wenn Sie dagegen von Ihrem eigenen Rechtsanwalt eine doppelte Kostenabrechnung bekommen haben, in der vielleicht gar eine 1,5, eine Vergütung oder gar eine 1,9 Vergütung erhoben wurde, rate ich Ihnen auf jeden fall, sich an dieser Stelle noch einmal bei Ihrem eigenen Rechtsanwalt zu erkundigen.
Nicht nachvollziehbar ist es jedoch, wenn Fachanwälte im Netz mit Referenzen wie den nachstehenden wirbt:? Unsere Zielsetzung: Sie bezahlen keine Mahnungen und geben sie dann an die verwarnten Kostennotizen weiter, in denen für die einfachen klassischen Warnungen Kostennotizen von über 1.800,00 EUR verlangt werden. Erkundigen Sie sich, bevor Sie einen Anwalt beauftragen.
Der sicherste Weg ist, wenn der Rechtsanwalt Ihnen sagt, dass ein Auftrag XYZ EUR kosten würde. Falls Sie einen lokalen Rechtsanwalt oder einen Internet-Anwalt engagieren, der nach dem Betrag der Streitigkeit berechnet, erkundigen Sie sich zuerst, wie hoch der Betrag der Streitigkeit ist, und bitten Sie darum, dies vor der Einstellung in schriftlicher Form anzugeben.
Falls der Rechtsanwalt sagt, dass er das nicht kann, stellen Sie ihn nicht ein.