Smedia Pixelio Abmahnung

Warnung Smedia Pixelio

Sascha Schlösser warnt wegen fehlender Copyright-Hinweise. Im Fotoportal pixelio. wurde das gesamte Portfolio von Gabi Schmidt und s. media gelöscht, um z.B.

eventuelle Warnkosten zu erstatten. Anmerkung: Das Urteil gilt zunächst nur für Pixelio-Bilder. Wie verhält es sich bei einer eventuellen Abmahnung durch Dritte?

Hinweis: Fotowarnung wegen fehlender Links auf Pixelio.de

Es kann eine Welle von Warnungen über die Nutzung von Pixelio-Bildern im Intranet sein. Nicht wenn die Warnungen auf einer ganz neuen Rechtfertigung beruhen. Seit einiger Zeit verarbeiten wir Urheberrechtshinweise der Rechtsanwaltskanzlei Schröder im Auftrag der Vereinigung zum Schutze des gewerblichen Rechtsschutzes (VSGE). Diese Warnungen betreffen Flickr-Fotos eines bestimmten Denis Skley.

Der Geschäftsgrundsatz der Mahner ist, dass Mr. Skley zunächst die Rechte an den Bildern unter der Creative-Commons-Lizenz an die VSGE übertragen hat. Die Vereinigung ermahnte dann wegen fehlerhafter Lizenznotizen und verlangt in den Verwarnungen mehr als 1300 für Rechtsanwaltskosten und Schadenersatz. Derzeit haben wir von der Anwaltskanzlei Schröder eine Verwarnung für den Photographen Christoph Scholz bezüglich der Verwendung eines Pixelio-Fotos ohne korrekte Lizenzangabe erhalten.

Pixelio-Warnungen sind an sich nichts Spezielles, sie kommen fast jeden Tag auf unseren Tisch. Allerdings unterscheidet sich der aktuelle Sachverhalt in einem wesentlichen Aspekt vom Standard: Das Thema der Warnung ist nicht, wie üblich, eine fehlende oder falsche Erwähnung des Autors, sondern das Nichtvorhandensein eines Verweises auf pixelio.de. Die Anwaltskanzlei Schröder betrachtet die Verknüpfung mit der Pixelio-Website als unabdingbare Voraussetzung für den Erhalt eines Nutzungsrechtes.

Andernfalls wird die Person, die eine Erinnerung gesendet hat, so gehandhabt, als hätte sie das Bild überhaupt nicht markiert. Die Rechtsanwaltskanzlei Schröder verlangt wegen der angeblichen Verletzung des Urheberrechts eine Abmahnung mit Zwangsgeldern für Christoph Scholz und einer Gesamtsumme von 613,64 Euro. Der Betrag besteht aus 200 Entschädigung und 413,64 Mahngebühren (Sachwert: 2. 200,00 ?).

Schroeders Kritikpunkte sind, soweit wir wissen, ganz anders. Bei anderen Kanzleien wie Pixellaw wird die Forderung der Photographen (zumindest bisher) nicht auf einen fehlenden Link zur Photoplattform gestützt. Auch die Warnung von Schröder erscheint auf den ersten Blick einleuchtend. Im Lizenzvertrag von Pixelio steht buchstäblich ( "mit Betonung durch uns"): Bei Verwendung im Netz oder in Digitalmedien muss der Verweis auf PIXELIO auch in einem Link auf sein.

Wird das Bild isoliert durch direktes Aufrufen der Bild-URL angezeigt, ist es nicht notwendig, den Autor zu nennen. Jeder, der ein Pixelio-Foto im Netz (z.B. Webseite, Blog, Social Media, Shop, PDF) nutzt, muss gemäß den Pixelio-Lizenzbedingungen neben der Herkunftsangabe (Vor- und Zuname oder Pseudonym) auch auf pixelio.de verweisen.

Wir haben aus mehreren hundert Warnfällen den Anschein bekommen, dass diese Anforderung von vielen Anwendern nicht eingehalten wird, sondern hinter dem Autor allenfalls www.pixelio. de als fortlaufender Text ohne Link wiedergegeben wird. Ist eine solche Warnung der Photographen gerechtfertigt? Wir sind der Meinung, dass solche Warnungen aus den nachfolgenden Erwägungen gegenstandslos sind:?

Das Oberlandesgericht Berlin hat bereits 2015 entschieden, dass die Verpflichtung, Pixelio als Urheberrecht zu benennen, keine Voraussetzung im rechtlichen Sinne ist und den Urheberrechtsvermerk als reine Vertragsverpflichtung der Pixelio-Nutzer eingestuft (KG Berlin, Bekanntmachungsbeschluss vom 26. Oktober 2015, Ref. 24 U 111/15). Das Recht, ein Pixelio-Foto zu verwenden, ist also nicht davon abhängig, ob der Autor richtig angezeigt wurde oder nicht.

Schroeders Aussage, dass eine fehlende Verbindung zu pixelio. de wie eine unbefugte Person, d.h. wie ein Bilddieb, behandelt würde, ist aufgrund der Rechtssprechung in Berlin irr. Wenn Sie nicht auf pixelio.de verlinken, bleiben Sie dennoch ein autorisierter Benutzer des Bildes - immer unter der Voraussetzung, dass Sie das Bild bei Pixelio als angemeldeter Benutzer erworben haben.

Ein Vertragsbruch des Users gegenüber Pixelio könnte (theoretisch) von der Foto-Plattform ahnden. In der Praxis passiert dies jedoch nicht trotz Massenverletzungen, da Pixelio sonst rasch seine Benutzer verlieren würde. Unserer Meinung nach ist der Photograph seinerseits nicht berechtigt, den Link zu pixelio.de aktiv zu verfolgen, da die Verletzung des Vertrages seine Belange nicht beeinträchtigt.

Dem ermahnenden Fotografen ist es nicht gestattet, Schadenersatz in Form von Scheinlizenzgebühren nach den Prinzipien der Lizenzvergleichung nach der bereits bestehenden Copyright-Bezeichnung der Kommanditgesellschaft Berlin zu fordern, da der Bildnutzer Nutzungsberechtigter ist. Insbesondere darf er bei einem Fehlen eines Links zu Pixelio natürlich keine fiktive Lizenzgebühr berechnen. Anders als in den FÃ?llen, in denen der Autor nicht richtig genannt wurde, kann der Photograph in Ermangelung eines Links zu Pixelio keine EntschÃ?digung vom Benutzer einfordern.

Alle von den Richtern gewährten Ausgleichszahlungen beruhen auf einem Verstoß gegen 13 des Urheberrechts. Nach Ansicht der Photographen fehlen dagegen geeignete Rechtsgrundlagen für eine Genehmigung zur strafrechtlichen Durchsetzung unterlassener Links zu pixelio. de. Es ist besser, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, bevor man sich gegen eine ähnliche Warnung verteidigen muss.

Prüfen Sie Ihre Pixelio-Fotos auf ein lizenzkonformes Label mit Link zu pixelio.de. Bei einem lizenzpflichtigen Etikett sehen die HTML-Codes so aus:

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