Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Außerordentliche Kündigung Mietvertrag durch Mieter
Ausserordentliche Kündigung durch den MieterAusserordentliche Kündigung durch den Mieter wegen unbewohnbarer Beschaffenheit der Ferienwohnung
Eine Kündigung seitens des Eigentümers ist sowieso nicht möglich, da diese nur verbal erfolgt ist. 568 Abs. 1 BGB bedarf der schriftlichen Kündigung. In diesem Fall haben Sie jedoch ein außerordentliches Recht zur Kündigung, da Ihnen der Mieter die Nutzung der Ferienwohnung hier nicht oder nur zum Teil gestattet, § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB.
Nach Ihren Beschreibungen - keine Duschkabine, mangelhafte Beheizung, kein Waschmaschinenanschluss, keine Wohnungstüre, keine Glocke, kein Postfach, kein TV-Anschluss - könnte die Mietpreise hier sowieso reduziert werden, wahrscheinlich um 100% wegen fehlender Wohnungstüre. Daher ist es ratsam, den Mietvertrag mit dem Eigentümer fristlos zu kündigen. Eine Kündigung bedarf der Schriftform, § 568 Abs. 1 BGB.
Die Stornierung wird entweder der Vermieterin in schriftlicher Form ausgehändigt und Sie erhalten die Bestätigung auf einer Abschrift des Briefes oder Sie senden die Stornierung per Einschreibebrief. Im letzteren Falle ist es ratsam, eine Abschrift der Kündigung aufzubewahren und dort das Versanddatum anzugeben. Bei Bedarf kann ein Zeugin anwesend sein, wenn das Kündigungsschreiben in den Umschlag eingelegt wird, die dann den Inhalt des Briefes bestätigt.
In diesem Falle haben Sie auch ein Recht auf Schadenersatz, da Sie Ihren bisherigen Auftrag mit Zuversicht in die Vertragserfüllung aufgelöst haben und somit zusätzliche Aufwendungen haben können, die Sie bei Vertragserfüllung nicht gehabt hätten, z.B. Einlagerungskosten, Hotelkosten oder ähnliches.
Unter keinen Umständen müssen Sie sich mit einer solchen Herangehensweise des Vermieters abfinden. Möchte der Mieter auch das Mietverhältnis beenden, kann dies ein Grund für eine Einigung zur Klärung aller offenen Punkte sein. Sollte dies nicht der Fall sein oder der Mieter nicht zustimmen, sollten Sie wie oben beschrieben vorgehen und die außerordentliche Kündigung fristlos aussprechen.