Beleidigung am Arbeitsplatz durch Arbeitgeber

Arbeitgeberbeleidigungen am Arbeitsplatz

und/oder massive Feindseligkeiten und Beleidigungen. Was sind die Ansprüche gegen Arbeitgeber und Kollegen? Das Mobbing kann durch eine Vielzahl von Aktionen begangen werden. Eine Beleidigung durch den Arbeitnehmer kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn sie den Arbeitgeber zu seinen Ehren erheblich verletzt.

Beschimpfungen am Arbeitsplatz

"Tollpatschig", "Dorky", "Polyester-Chick", "Arschkriecher", "?evap?i?i" und vieles mehr. Die Arbeitswelt kann manchmal eine Quelle von Konflikten sein. Gegenüber Arbeitgebern, Vorgesetzen und Arbeitnehmern sowie gegenüber Kollegen am Arbeitsplatz werden Aussagen oft als Beleidigung wahrgenommen. Wenn eine Beleidigung vom Mitarbeiter kommt, kann der Arbeitgeber das Recht haben, den Mitarbeiter zu kündigen und das Beschäftigungsverhältnis aufzulösen.

Andererseits, wenn der Arbeitgeber einen Mitarbeiter beschimpft, kann eine fristlose Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses für den Mitarbeiter mit einem gerechtfertigten frühzeitigen Ausscheiden in Erwägung gezogen werden. Die Rechtfertigung einer Kündigung oder eines Rücktritts aufgrund einer Beleidigung ist jedoch von der Natur der jeweiligen Erklärung und den damit verbundenen Umständen abhängig.

Weil meist abwertende Äußerungen auf Feindseligkeiten, persönlichen Empfindlichkeiten, Gefühlen, Stresssituationen, kritischen Errungenschaften, schwelenden Konflikten oder einer rauen Arbeitsatmosphäre beruhen, wodurch all dies bei der Bewertung der Strenge oder Entschuldigungsfähigkeit einer Beleidigung zu berücksichtigen ist. Im Falle einer Auseinandersetzung gibt es natürlich immer wieder Meinungsverschiedenheiten darüber, ob eine Aussage wirklich anstößig ist und inwieweit der Täter ein bestimmtes Selbstverständnis hat.

In jedem Fall handelt es sich bei juristischen Beschimpfungen um Aussagen, die das Renommee und die gesellschaftliche Achtung des Betreffenden durch Verachtung, Verleumdung, Verleumdung, Spott oder Beleidigung mindern und das Ehrengefühl des Betreffenden mindern. Diesbezügliche Aussagen, die u.a. von Gerichtshöfen zu beurteilen waren, sind sehr unterschiedlich mit gebräuchlichen Schimpfworten, unterschiedlichen (un)schönen Tiernamen oder manchmal auch kreativen Ausdrücken.

"Ass-kisser ", "green asshole", "rode o***asch", "Geschissener", "depperte Alte", "Hure", "dreckige Schlampe", "Hurenkind", "Trampel", "Depperte", "aufgetakelte Polyestertussi", Letztendlich sind die Ergebnisse jedes einzelnen Falles, ob es eine Beleidigung gibt und eine vorgezogene Beendigung des Anstellungsverhältnisses berechtigt ist, sehr verschieden. In jedem Fall sollte sich ein Mitarbeiter bewusst sein, dass er, auch wenn er sich viele Jahre lang im Unternehmen gut benimmt, einen Grund zur Entlassung geben kann und mit einer einzigen Beleidigung seinen Arbeitsplatz verliert.

Ein Arbeitgeber ist in erster Linie gefordert, ein Vorbild für gute Manieren im Unternehmen zu sein und Mitarbeiter am Arbeitsplatz im besten gar nicht erst zu beleidigen. Bei einer Eskalation muss jedoch im Falle eines Streits klargestellt werden, welche Aussagen in welcher Lage und in welchem Umfang die Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses für die Betroffenen nicht mehr sinnvoll ist.

Mehr: Streßnig, Beleidigung am Arbeitsplatz als Grund zum Verlassen, RdW 2017/90 Streßnig, Beleidigung am Arbeitsplatz als Grund zur Entlassung, RdW2016/320.

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