Für einen tag Krankmeldung

Einen Tag Krankenstand

Nach dem Gesetz haben Arbeitgeber das Recht, ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, d.h. ab dem Kalendertag nach der Krankheitsmeldung, eine Bescheinigung des kranken Arbeitnehmers zu verlangen. Im Falle eines Arbeitsunfalls informieren Sie bitte auch die Abteilung Arbeitssicherheit & Umweltschutz. spätestens am vierten Tag nach der Krankheitsmeldung.

Die gelbe Bescheinigung muss erst am dritten Tag nach der Krankmeldung vorgelegt werden.

Ab dem ersten Tag der Erkrankung kann der Auftraggeber eine Bescheinigung anfordern.

Auf Verlangen des Chefs müssen die Mitarbeiter ihre Erwerbsunfähigkeit vom ersten Tag der Krankheit an vorweisen. Das BAG hat am vergangenen Donnerstag entschieden, dass der Unternehmer dafür keinen speziellen Anlass benötigt, auch wenn er die einzelnen Mitarbeitenden dazu zwingt, eine Bescheinigung früher vorzuweisen. Oberwetter empfiehlt der Geschäftsführung, solche Weisungen nicht einmal zu erlassen.

Der heute in Erfurt unterlegene Redakteur hatte sich auf den bewährten Leitsatz berufen, dass die Mitarbeiter ab dem vierten Tag der Krankheit ein Gesundheitszeugnis vorlegen müssen. Nach einer eintägigen krankheitsbedingten Abwesenheit am Stichtag der Medienmitarbeiterin am Stichtag 31.11.2010 hat der Auftraggeber sie mit Brief vom 10.12.2010 aufgefordert, am ersten Tag der Krankheitsmeldung ein Tauglichkeitszeugnis beizubringen.

Der Journalist forderte empört, diese Anweisung entweder verständlich zu rechtfertigen oder zurückzuziehen. Das Recht des Arbeitgebers, am ersten Tag eine Bescheinigung zu beantragen, liegt nach Ansicht der Jury in seinem eigenen freien Ermessen. 3. Nach dem Urteil der Jury von Erfurt (BAG, Urt. v. 14.11. 2012, 5 AZR 886/11) besteht kein Grund zu der Annahme, dass der Mitarbeiter bereits in der Vergangenheit eine Krankheit gefälscht hat, um die Gelbe Karte vom ersten Tag an zu erwirken.

Obwohl 5 Abs. 1 S. 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) den Anspruch festschreibt, dass ein Mitarbeiter erst am vierten Tag der Krankheit ein Tauglichkeitszeugnis vorzuweisen hat. Der dritte Teil dieser Bestimmung gewährt dem Unternehmer jedoch das Recht, die Ausstellung der Urkunde früher zu fordern. Der Gesetzgeber erhält also ein unilaterales Recht zur Leistungsbestimmung (Managementrecht), auf dessen Basis er die vorherige Einreichung veranlassen kann.

Dementsprechend muss der Auftraggeber seine Aufträge im Sinne eines "fairen Urteils" erteilen. Seine Weisungen wären nur dann nicht zulässig, wenn er nur bestimmte Mitarbeiter zu einem früheren Zeitpunkt zu einer Bescheinigung verpflichten würde. Es gibt jedoch keine Beliebigkeit gegenüber den Medienmitarbeitern, da der WDR den Redakteur nach kurzer Krankheit bat, die gelbe Note vom ersten Tag an zu präsentieren - er handelte also recht verständlich.

Auch wenn die Ermittler heute den Unternehmern das grüne Licht für die vorgezogene Anforderung einer medizinischen Bescheinigung gegeben haben, sollten die Vor- und Nachteile einer solchen Anweisung in den Vorstandsetagen abwägt werden. Die Beziehung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden ist belastend, da sich die Richtlinie gegen den einzelnen Arbeitnehmenden wendet und dem Arbeitnehmenden suggeriert wird, dass seine Abwesenheit nicht immer auf eine Erkrankung zurückzuführen ist.

Doch wer sich nach kühler Überlegung im Gesetz wiederfindet, kann sich nun auf einen rechtlich und gerichtlich höchst gerechtfertigten Rechtsanspruch verlassen.

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