Krankenversichert bei Minijob 2016

Die Krankenversicherung mit Minijob 2016

Durch die Versicherungspflicht in Deutschland sind auch Mitarbeiter in Minijobs krankenversicherungspflichtig. Sprung zu Wann ist ein GKV - pflichtversichert im Minijob? Mini-Jobber sind wegen ihres Mini-Jobs nicht krankenversichert. Gefragt (9): Lohnfortzahlung auch für Minijobber. 01.

10. 2016 eine zusätzliche Dienstleistung -.

Schiebezonenrechner 2016| AOK - Unternehmensservice

Die Gleitzonensteuerung ist eingeschaltet, obwohl der auszuwertende Lohn unterhalb des Gleitzonenbereichs ist. Auf Grund der Übergangsvorschrift 2012/2013 kann für dieses Bruttolohn unter gewissen Voraussetzungen die Minijob- oder Gleitzonen-Regel angewendet werden. Das Vergütungsniveau bzw. die berechnete Gesamtvergütung ist außerhalb der Schiebezone.

Der Einsatz der Gleitzonensteuerung wurde eingeschaltet, obwohl die zu beurteilende Vergütung unterhalb des Gleitzonenbereichs ist. Auf Grund der Übergangsvorschrift 2012/2013 kann für dieses Bruttolohn unter gewissen Voraussetzungen die Minijob- oder Gleitzonen-Regel angewendet werden. Das Vergütungsniveau bzw. die berechnete Gesamtvergütung ist außerhalb der Schiebezone. Für Minijob und Schiebezone können keine weiteren Informationen in die Kalkulation eingegeben werden.

Wenn Sie Teilbezüge oder Mehrfachbeschäftigungen innerhalb der Schiebezone berücksichtigen wollen, verwenden Sie dazu unseren Mini-Job/Gleitzone Rechner. Einen Überblick über die Einsparungen der Mitarbeiter durch den Einsatz des Gleitzones gibt Ihnen auch der Minijob/Gleitzone Rechner. Der Einsatz der Gleitzonensteuerung wurde eingeschaltet, obwohl die zu beurteilende Vergütung unterhalb des Gleitzonenbereichs ist. Die Minijob-Regel gilt nicht für Mitarbeiter im Zusammenhang mit der betrieblichen Ausbildung (Auszubildende, Praktikanten).

Ausgeschlossen von den Minijob-Bestimmungen sind: Vor dem 1.1.2013 angenommene Mini-Jobs sind von der Rentenversicherung befreit, wenn das Gehalt die bisherige Einkommensgrenze von 400 Euro nicht überschreitet und auf die Freiheit der Rentenversicherung nicht verzichtet wurde. Eine Beschäftigung im Gehaltsbereich von EUR 400,01 bis EUR 450,00, die 2013 aufgenommen wurde, beendet die Sozialversicherungsverpflichtung zum 31.12.2014. Ab 1.1.2015 sind diese Arbeitsplätze als Mini-Jobs zu werten.

Bei der Pensionsversicherung bleibt die Verpflichtung zum Abschluss einer Versicherung nach den Vorschriften für Mini-Jobs bestehen; es gibt auch die Befreiungsmöglichkeit von der Verpflichtung zum Abschluss einer Pensionsversicherung. Die folgenden Personenkreise sind von den Sonderregelungen zur Berechnung der Beiträge in der Schiebezone von 450,01 bis 850,00 EUR ausgenommen: In der Ausbildung befindliche Mitarbeiter (Auszubildende und Praktikanten), Mitarbeiter, für die das fiktive Gehalt zur Berechnung der Beiträge verwendet wird, bei Teilpensionierungen oder anderen Gleitzeitvereinbarungen, bei denen nur der verminderte Lohn in die Gleitphase eintritt, Person, etc,

für Reintegrationsmaßnahmen nach einer Erwerbsunfähigkeit, versicherbare Mitarbeiter, die regelmässig mehr als 850 EUR einnehmen und deren Vergütung nur aufgrund von kurzzeitiger Arbeit oder in der Bauwirtschaft aufgrund schlechter Witterung so weit gekürzt wird, dass die effektiv erreichte Vergütung die Obergrenze der Gleitzonen übersteigt. Nähere Angaben finden Sie im Rundbrief zur Beschäftigung in der Schiebezone.

Rundbrief (PDF-Datei, 208 KB) vom 9.12. 2014 Die Höhe der Beitragszahlungen richtet sich nach dem allgemeinen Beitragssatz für die Krankenkasse. Für die Bestimmung des Mitarbeiteranteils in der Krankenkasse wird der von allen Mitarbeitern allein zu leistende zusätzliche Beitrag mitberücksichtigt. Für Aktivitäten in der Gleiterzone benutzen Sie auch unseren Zonenrechner. Der Einsatz der Gleitzonensteuerung wurde eingeschaltet, obwohl die zu beurteilende Vergütung unterhalb des Gleitzonenbereichs ist.

In diesem Falle verlangt die Umsetzung der Gleitzonenverordnung, dass die reguläre Vergütung (im Durchschnitt) im Bereich von 450,01 und 850 EUR liegen muss. Die Sonderregelungen für die Berechnung der Beiträge in der Gleitstrecke gelten nicht für Auszubildende, PraktikantInnen und TeilnehmerInnen an Doppelstudium. Das Gleiche trifft auch auf die Teilnehmenden des Sozial- oder Freiwilligenjahres und des Bundesfreiwilligendienstes zu sowie in Sonderfällen auf diejenigen, deren Entgelt aufgrund von Teilruhestand, flexiblen Arbeitszeitregelungen oder im Zuge von Kurz- oder Reintegrationsmaßnahmen gekürzt wird.

Im Jahr 2013 wurde die Gleitzonenverordnung für die bestehenden Arbeitsplätze mit einer Vergütung zwischen 800,01 Euro und 850 Euro nicht angewendet. Haben die betreffenden Arbeitnehmer die Anwendbarkeit der Gleitzonenverordnung bis zum 31.12.2014 nicht angemeldet, werden die Beiträge auf der Grundlage des effektiven Entgelts berechnet. Nähere Angaben finden Sie im Rundbrief zu den Versicherungs-, Beitrags- und Melderechten für die Beschäftigung in der Schiebezone.

Es ist zu berücksichtigen, dass die Arbeitnehmer in allen Versicherungssparten Beitragszahlungen leisten müssen.

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