Zahlungsverzug Mahnung Muster

Verzug des Mahnmusters

Zugleich setzen Sie Ihren Kunden durch die Mahnung in Verzug. b) Verzug durch Mahnung oder "Kalendergeschäft". Eine Mahnung ist grundsätzlich erforderlich, kann aber in Ausnahmefällen entfallen. ((Hinweis: Die Probe dient nur als Referenz.).

Aus rein rechtlicher Sicht ist die Mahnung eine Mahnung.

Default des Geschäftpartners

Ab wann ist die Zahlung im Rückstand? Der Zahlungsverzug gilt als Voraussetzung dafür, dass der Zahlungsempfänger (Auftragnehmer/Verkäufer) seine Vertragspflichten eingehalten hat und der Zahlungspflichtige (Auftraggeber/Käufer) die vertragliche oder gesetzliche Zahlungsfrist nicht eingehalten hat. Das Fälligkeitsdatum der Zahlung, d.h. das Datum der Zahlungspflicht, wird im Wesentlichen durch die Vereinbarungen festgelegt. Wenn nichts Vertragliches festgelegt ist, ist der Zahlungspflichtige zur Zahlung der Vergütung nach ordnungsgemäßer Erbringung der Dienstleistung und Festlegung des Preises berechtigt (z.B.: Festpreis, Pauschalbetrag, Vergütung auf der Grundlage eines bindenden Kostenvoranschlags).

D. h. bei Einkaufsverträgen tritt die gesetzliche Frist der Zahlung des Kaufpreises mit der Übergabe der Ware durch den Besteller in Kraft. Auch wenn der Kaufpreis festgelegt ist, aber eine Annahme oder Prüfung der Dienstleistung vertraglich festgelegt ist, tritt die Frist nicht mit der Leistungserbringung ein, sondern erst nach dieser.

Ist der geschuldete Betrag erst aus der Abrechnung ersichtlich, so ist er mit Rechnungsstellung bzw. Erhalt der Abrechnung durch den Besteller fällig. Selbstverständlich steht es den Vertragsparteien offen, von den rechtlichen Vorschriften abzuweichen, z.B. eine Zahlungsterminvereinbarung zu schließen. Dies darf dem Kreditgeber jedoch bei unternehmerischen Transaktionen nicht abträglich sein.

Ein zwischen den Unternehmen vereinbartes Zahlungsziel von bis zu 60 Tagen ist seit dem Gesetz über den Zahlungsverzug keineswegs abträglich. Da das Gesetz über den Zahlungsverzug ist, gelten prinzipiell auch die folgenden Bestimmungen, sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist: Dabei kann der Zahlungspflichtige wählen, ob er bar oder per Überweisung bezahlen möchte. Wenn das Fälligkeitsdatum bereits im Voraus - in der Regel durch Vertrag - festgelegt wurde, d.h. nach Datum (z.B. "am 31. Mai 2017 ", "am Oster-Montag 2017 "), muss der Zahlungspflichtige den Übertragungsauftrag so frühzeitig ausstellen, dass der fällige Geldbetrag dem Kreditorenkonto des Zahlungsempfängers gutzuschreiben ist (d.h. dem Kreditor gutzuschreiben und ihm zur Verfügung steht).

Wenn das Fälligkeitsdatum jedoch nicht bereits im Vorfeld festgelegt wurde, sondern sich z.B. nur aus der Bereitstellung der Leistung oder Rechnungsstellung ergeben hat, muss der Transportauftrag unverzüglich (d.h. in der Regel innerhalb von 2-4 Tagen) nach Eintreten des für das Fälligkeitsdatum relevanten Umstandes (z.B. Rechnungseingang) oder am Ende einer in einer Abrechnung oder auf einem Einzahlungsschein eingeräumten Periode erstellt werden.

Hinweis - verbindliche Sonderregelungen für Verbraucher: Bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmer und Konsument (Verbrauchergeschäfte) müssen Sie den Überweisungsschein in der Regel erst am Fälligkeitsdatum ausstellen. Das Risiko, dass der Kredit verspätet oder nicht auf dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wird, geht zu Lasten des Schuldners, es sei denn, die Schuld dafür ist bei der Hausbank des Zahlungsempfängers. Wird die geschuldete Gebühr nicht am Fälligkeitstermin bezahlt, kommt der Zahlungspflichtige in Zahlungsverzug.

Dann hat der Kreditgeber prinzipiell zwei Möglichkeiten: Der Auftragnehmer/Verkäufer hat ein primäres Leistungsinteresse, so dass bei Zahlungsverzug in der Regel als erster Ansatz eine außergerichtliche Einigung durch eine Mahnung des Auftragnehmers empfohlen wird. Gibt es eine rechtliche Pflicht, den Partner vorab (ein-, zwei- oder dreimal) zu erinnern, bevor er verklagt werden kann?

Die Mahnung ist keine Vorbedingung für die richterliche Durchsetzung der Forderung bei Zahlungsverzug des Unterhaltspflichtigen. Sollte also die monetäre Schuld schuldig sein und keine Bezahlung erfolgen, kann der Kreditgeber auch unverzüglich auf Bezahlung des Verkaufspreises oder der gesetzlichen Vergütung verklagen. Praktisch wird jedoch immer wieder versucht, die ausstehenden Forderungen durch eine Mahnung aussergerichtlich einzuziehen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Muß eine Mahnung bestimmten formalen Anforderungen genügen? Auch wenn das Recht keine formalen Anforderungen vorsieht - und somit eine Mahnung prinzipiell auch oral möglich ist - wird eine Mahnung per Einschreiben in der praktischen Anwendung dringend empfohlen! Es wäre auch notwendig, dem in Verzug geratenen Partner eine angemessene Nachfrist zu setzen, einschließlich eines endgültigen Enddatums, bis zu dem die fällige Forderung beim Zahlungsempfänger eingegangen sein muss.

Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, d.h. bezahlt er trotz des Zahlungszieles nicht, so ist der Zahlungsempfänger ab dem auf das Fälligkeitsdatum folgende Tag zur Berechnung von Fälligkeitszinsen ermächtigt. Auch die Forderung des Zahlungsempfängers nach Verzugszins bedarf keiner Mahnung. Es wird zwischen vertraglich vereinbarten und gesetzlich festgelegten Fälligkeitszinsen unterschieden. Auf der anderen Seite wäre jedoch der vollständige Vertragsausschluss von Zahlungsverzugszinsen zwischen Unternehmen - da das Verzugszinsgesetz - für den Kreditgeber gravierend ungünstig und damit null und nichtig. 2.

Ist ein Verzugszins nicht vertragsgemäß festgelegt, können in jedem Falle die gesetzlich vorgeschriebenen Zinsen ab Verzugseintritt berechnet werden. Bei Verbrauchergeschäften, d.h. bei Geschäften zwischen Unternehmer und Verbraucher (sowie bei Geschäften zwischen Privatpersonen) werden 4 Prozent pro Jahr als gesetzlicher Verzugszins angesehen. Das Folgende betrifft Transaktionen zwischen Unternehmen (oder Unternehmen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften wie z. B. Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden):

Die Verzugszinsen betragen 9,2 %-Punkte (bisher 8 ) über dem Basiszins. Die Basisverzinsung beläuft sich aktuell auf -0,62%, der gesetzlich vorgeschriebene Verzugszins für Geschäftsvorfälle liegt damit bei 8,58%. Diese erhöhten Verzugszinsen gelten jedoch nur bei von uns zu vertretendem Zahlungsverzug. Soweit der Verzugsschuldner den Verzug nicht zu vertreten hat, betragen die gesetzlichen Verzugszinsen auch im Geschäftsverkehr nur 4% pro Jahr.

Pauschalierte Kompensation der Betriebskosten im Geschäftsverkehr: Auf der Grundlage des Verzugsgesetzes ist der Zahlungsempfänger im Falle des Zahlungsverzugs ermächtigt, vom Zahlungspflichtigen einen pauschalen Betrag von 40 EUR für allfällige Inkassokosten (insbesondere Mahnspesen) zu verlangen. Hierfür ist kein Schuldnerverzug oder der Beweis, dass diese Aufwendungen wirklich angefallen sind, vonnöten.

Der Zahlungsempfänger kann nach den Vorschriften des Schadenersatzrechts zusätzliche Inkassospesen einfordern. Dementsprechend kann der Kreditgeber bei Zahlungsverzug des Geschäftspartners neben den gesetzlich vorgeschriebenen Verzugszinsen auch den Ausgleich anderer vom Kreditgeber verursachter und vom Kreditgeber getragener Schadensfälle, vor allem der außergerichtlichen Inkasso- oder Inkassomaßnahmen, einfordern. Dies bedeutet, dass im Geschäftsverkehr Mahn- und Inkassospesen (z.B. für die Einschaltung eines Inkassobüros oder Rechtsanwaltes) über den pauschalen Betrag hinaus oder bei schuldhaftem Zahlungsverzug des Zahlungspflichtigen gegenüber dem Verbraucher einforderbar sind.

Weil dieser Rechtsanspruch auf Erstattung von Mahn- und Inkassospesen - neben der Pauschale für Inkassospesen im Geschäftsverkehr - den Beweis des Schadens und den Beweis des schuldhaften Zahlungsverzugs des Schuldners für den Zahlungsempfänger setzt, könnte eine Vertragsregelung über Mahn- und Inkassospesen angemessen erscheinen....jedoch bis zu den Begrenzungen allfälliger erlaubter Absprachen - vor allem im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und vor allem im Verbrauchergeschäft - unwirksam und damit unwirksam!

In der Rechtssprechung wurde bisher davon ausgegangen, dass generell undifferenzierte kostentragende Klauseln unzulässig sind, sofern weder ein Anhaltspunkt für die eventuelle Kostenerstattung noch die Beschränkung auf die für einen angemessenen Betrieb erforderlichen Aufwendungen gegeben war. Der OGH legt einen besonders strikten Standard in Bezug auf das Transparenzerfordernis für Verbrauchergeschäfte (d.h. zwischen Unternehmer und Verbraucher) an und hält auch den Bezug auf die Gebührenverordnung (die nur Hoechstsätze enthält) gegenüber dem Verbraucher für unzureichend.

Soweit nicht anders geregelt, ist das für den Geschäftssitz des Antragsgegners (Sitz oder bei Verbrauchern) zuständige Gericht Gerichtsstand. Eine anwaltliche Beratung ist bis zu einem Streitwert von EUR 5.000,00 nicht vorgeschrieben, jedoch kann der Kläger die Forderung selbst vorlegen. Das Mahnwesen - im Wesentlichen zur Durchsetzung von Geldansprüchen bis zu EUR 75.000,00 - ist ein erleichtertes Gerichtsverfahren.

Nachdem der Schiedsrichter die Klage auf Bezahlung eingereicht hat, überprüft er nur noch die formellen Details und erteilt dann einen Vorbehalt zur Auszahlung. Der Angeklagte ist somit dazu angehalten, den im Mahnverfahren verlangten Betrag einschließlich der Zins- und Kostenzahlungen zu zahlen. Dem Antragsgegner stehen dann 4 Kalenderwochen ab Zugang der unter Vorbehalt stehenden Verfügung zur Verfügung, um Widerspruch einzulegen.

Andernfalls wird der Zahlungsauftrag rechtsverbindlich und der Antragsgegner ist schließlich zur Bezahlung fällig. Bei rechtzeitiger Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den Mahnbescheid erlischt der Mahnbescheid und es wird ein ordentliches Mahnverfahren eröffnet. Der Zahlungsempfänger kann sich keine Zeit nehmen, um seine Forderungen einzuziehen: Bei Verjährung kann die Geltendmachung der Ansprüche durch den Kreditgeber nicht mehr durchgesetzt werden.

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