Miete nicht Bezahlt Abmahnung

Nicht bezahlte Miete Kaution

Warten Sie nicht zu lange mit der Kündigung oder Mahnung, sondern auch in Schwierigkeiten, wenn die Miete nicht pünktlich bezahlt wird. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn eine Person ihre Miete ständig unpünktlich oder gar nicht zahlt. Letzter vom Mieter nicht bezahlter Mietzins, Abmahnung vor Einbehaltung der Einlage?

Nach einiger Zeit fand noch keine Kündigungserklärung statt, ich habe sie an sie gerichtet und (mehrmals) auf die Notwendigkeit einer solchen geschrieben. Auch in Ihrem Mietvertrag steht ganz klar, dass die Stornierung in schriftlicher Form bis zum dritten des Folgemonats erfolgt. Am 31. März stand dann die Stornierung an.

Sie bezahlte die Miete für den Monat März aus Verzweiflung. Die Miete kam immer von ihren Müttern, aber sie unterschrieb den Deal. Nun lehnt sie es ab, die Miete für May zu bezahlen. Ich muss das mit ihren Erziehungsberechtigten abklären.

Lhr Familienvater lehnt es jedoch ab und will sie verklagen. Die Beanstandung kann ich nicht begründen, da sie im Pachtvertrag klar festgelegt ist. Nach meinem Kenntnisstand ist eine Kündigungserklärung nicht rechtsverbindlich. Der Zweck der drohenden Anklage ist eher, einzuschüchtern, oder seh ich dort nichts?

Pächter wollte die Abmahnung nicht akzeptieren (Einschreiben mit Rückschein)

Seit 8 Jahren bin ich Hauswirt und habe das Dilemma, dass mein Pächter seine Miete nicht rechtzeitig bezahlt, besonders seit drei Monate mit erheblicher Verzögerung. Der Mietzins wurde erst am 27.12. 2010 (statt am 03.12.2010) erhalten. Er bezahlte die Januar-Miete erst am 02.02. 2011 (statt am 03.01.2011). Der Februar-Mietpreis sollte am 03.02. 2011 eingehen, bisher hat er noch nicht bezahlt.

Nach der Mietzahlung im Monat November nur mit 4-wöchiger Verzögerung und Ende Jänner noch keine Miete bezahlt wurde, habe ich Ende Jänner auf Anraten meines Anwalts eine Verwarnung (Einschreiben per Rückschein) verschickt. Aber er wollte diesen Buchstaben nicht akzeptieren, weil er zu mir zurückkam.

Der Anwalt sagte, er müsse jetzt die Nachfolge antreten, aber zu meiner großen Enttäuschung wollte meine Rechtschutzversicherung kein Deckungsversprechen abgeben, weil sie dachten, man müsse eine zusätzliche Versicherung zum Schutz der Grundbesitzer abschließen. Was soll ich jetzt tun, nachdem mein Hauswirt die Abmahnung (Einschreiben mit Rückschein) nicht akzeptieren wollte und das Wohnmobil keine Abdeckung bietet?

Natürlich möchte ich die teuren Anwaltskosten vermeiden, denn ich habe jetzt auch sehr viel monatliche Gebühren, da der Hauswirt seine Miete nicht bezahlt und ich alles für ihn bezahlen muss (Kreditsatz für die Immobilie + Mehraufwand, zusammen 820 EUR monatlich). Der Einsatz von Rechtsbeistand und das Entstehen von Unkosten ist aus heutiger Sicht noch nicht erforderlich.

Die Problematik beim Einschreiben/Rückschein ist, dass im Postfach nur ein Hinweis darauf verbleibt, dass ein eingeschriebener Brief bei der Filiale liegt. Das bedeutet, dass das Mahnschreiben noch nicht eingegangen ist, da es nicht in den Kontrollbereich des Adressaten eingetreten ist. Wird der Einschreibebrief von der Schweizerischen Bundespost nicht abgeholt, wird er nach sieben Tagen an den Versender zurückgeschickt; der Einschreibebrief wird daher als nicht eingegangen betrachtet.

Anderslautende Bestimmungen gelten nur, wenn der Adressat den Zugriff verhindert hat. Es ist jedoch schwierig nachzuweisen, dass der Adressat in dem Wissen, dass er eine Verwarnung bekommen hat, die Aufnahme abgelehnt hat, um den Zugriff zu verhindern. Es ist immer ratsam, sich diese von einem Kurier zusenden zu lassen, wenn es sich um empfangsbedürftige Absichtserklärungen handelt, wie z.B. eine Verwarnung oder eine spätere Aufhebung.

Allerdings muss der Kurier den Briefinhalt zuvor zur Kenntnis genommen haben. Dies hat jedoch den Nachteil, dass der Verwalter, wenn er niemanden erreichen sollte, auch den eingeschriebenen Brief in den Postkasten legt und dies auf dem Zustellschein vermerkt. Wenn Sie einen Kurier benutzen, sollte er sich den Briefinhalt, den Zeitpunkt und den Umfang des Briefes, den er zur Kenntnis nimmt, merken, den Brief selbst in einen Briefumschlag stecken und ihn in den Posteingang des Adressaten stecken und auch aufschreiben.

Daher sollten Sie den Vermieter mit den bereits genannten Liefermöglichkeiten noch einmal warnen. Bei wiederholtem Zahlungsrückstand des Mieters sollten Sie eine Sonderkündigung unter Angabe des Fälligkeitstermins der Ferienwohnung vornehmen. Sollte der Pächter nicht ausziehen, muss eine Klage auf Räumung eingereicht werden.

Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass die Beendigung des Mietverhältnisses ungültig wird, wenn der Pächter Ihnen bis zu 2 Monate nach der Lustlosigkeit einer Handlung ausbezahlt hat.

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