Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Download Verjährung
Warnung Download Einschränkung von AktionenWarnung fast drei Jahre nach dem Download
Seit wann ist die Gefahr groß, vor illegalem Download auf Tauschbörsen im Internet gewarnt zu werden? Verfallen die Forderungen nicht einmal? Ich habe von der Anwaltskanzlei Schulenberg & Schenk Anwälte eine Verwarnung für die Artgore Ltd. wegen des angeblichen rechtswidrigen Herunterladens des Films "Bloody Reunion" erhalten. Das Besondere: Der Download soll am 03.03.2010 stattgefunden haben, die Warnung wurde aber erst mit einem Brief vom 15.01.2013, also knapp drei Jahre später, an den Betreffenden versandt.
Verjähren die Ansprüche in diesem Falle nicht? Ist die Warnung überhaupt zu beachten? Verjährung? "am Ende des Geschäftsjahres, in dem die Forderung entstand und der Schuldner von den die Forderung verursachenden Sachverhalten und der Persönlichkeit des Gläubigers erfährt oder ohne grobes Verschulden erfährt.
Ungeachtet dessen, wann die Beschwerdeführer durch einen gerichtlichen Antrag auf Auskunft ( 101 UrhG) von der Persönlichkeit des Teilnehmers erfahren, kann die Verjährung daher nicht vor dem 31.12.2013 in Kraft treten. Nehmen wir an, der Mahner hätte den gemahnten Spielfilm am 03.03.2010 über einen Filesharing-Dienst heruntergeladen. Der Verjährungsbeginn wäre in diesem Falle nicht der Folgetag (04.03.2010), sondern nur das Jahresende, also der 31.12.2010. Die früheste Verjährung könnte dann drei Jahre, also der 31.12.2013 sein.
Die Verjährung darf jedoch nicht durch eine Abmahnung allein unterbrochen oder ausgesetzt werden. Zur Vermeidung der Einrede der Verjährung durch die gemahnte Person müssen die Mahner beispielsweise vor Ende 2013 eine gerichtliche Zahlungsanordnung einholen oder einen Rechtsbehelf einlegen (vgl. § 204 BGB). Ansonsten hätte sich der Verwarnte in meinem Beispiel am 01.01.2014 in der Verjährungsfrist erspart.
Inzwischen habe ich von der Anwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights for Uptunes GmbH eine Verwarnung erhalten, in der ein Download von 2009 erst im Mai 2013 gewarnt wurde - hier ist die juristische Einschätzung anders. Zur Jahreswende sind nun mehrere Verwarnungen wegen Urheberrechtsverstößen aus den Jahren 2009 und 2010 anhängig. In diesem Artikel habe ich das Thema Verjährung noch einmal ausführlich vorbereitet.
Inzwischen haben mehrere Gerichte des Amtsgerichts Kassel beschlossen, dass für die Geltendmachung von Anwalts- und Schadensersatzansprüchen die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gilt (AG Kassel, Entscheidung vom 24.07.2014, Rechtssache 410 C 625/14; AG Bielefeld, Entscheidung vom 06.03.2014, Rechtssache 42 C 368/13). Die Warnung nicht vernachlässigen. Nutzen Sie unsere kostenfreie und nicht verbindliche Erstbewertung.
Sie können auf Anfrage die komplette aussergerichtliche Abwehr der Abmahnung zu einem Pauschalbetrag in Auftrag geben. Zur Beschleunigung der Abwicklung können Sie uns das Mahnschreiben und auf Anfrage vorher eine Handlungsvollmacht als Scans einsenden. Anschließend werden Sie umgehend eine kostenfreie Erstbegutachtung Ihrer Abmahnung durch einen Anwalt bekommen.