Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
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Anwaltspost, was tun?
Zahlreiche Website-Provider und Privatleute werden verwarnt, weil sie selbst oder ihre Haushaltsmitglieder angeblich gegen das Urheberrecht verstößt. In den Warnhinweisen sind die Anforderungen oft dramatisch, die Termine kurz. Verwarnungen sind Briefe von Rechtsanwälten, die einen Verstoß geltend machen. Der Vorsichtsgrundsatz ist ein überwiegend in Deutschland verbreitetes und in den meisten anderen Staaten nicht vorhandenes Vorsichtsprinzip.
Unglücklicherweise werden Warnungen oft dazu benutzt, Menschen zu verunsichern und sie dazu zu bewegen, Aussagen oder Auszahlungen vorzunehmen, auf die sie nicht wirklich Anrecht haben. Darüber hinaus werden so viele von ihnen ausgesandt, oft schon wegen des geringsten Vergehens, dass Warnungen für die Bevölkerung ein großes Problem, wenn nicht gar ein Problem geworden sind.
Deshalb wird es heute oft als "Warnsystem" bezeichnet. Wovor können Sie eine Warnung bekommen? Bei Verstößen aller Art kann man gewarnt werden. Vielfach wird der Verdacht geäußert, das Copyright sei durch Filesharing-Dienste missachtet worden. Oftmals gibt es auch Hinweise auf die Urheberrechtsverletzung von Bildmaterial im Internet.
Welches Verhalten führt am ehesten zu Warnungen? Warnungen können an viele gängige Tätigkeiten im Internet gesendet werden, insbesondere wenn das Urheberrecht missachtet wird: In vielen FÃ?llen können diese Daten-Traces verwendet werden, um Benutzer - oder wenigstens die Besitzer von Internetverbindungen - zu identifizieren. Der Rechtsanwalt des Rechtsinhabers kann dann diese Information nutzen, um die Abmahnung zu versenden.
Es können nicht alle Verstöße auf diese Art und Weise nachvollzogen werden. Nicht in allen Faellen werden Copyright-Verletzungen so konsequent geahndet wie bei File-Sharing-Diensten (File-Sharing-Dienste und Torrents). Benutzer von YouTube oder File-Hostern werden, soweit bekannt, wegen Urheberrechtsverstößen kaum strafrechtlich belangt. Filesharing-Netzwerke hingegen sind oft nur teilnehmende Benutzer, ohne dass der Inhalt auf einem Zentralserver liegt.
Die einfachste Möglichkeit, Verstöße zu ahnden, besteht darin, Warnungen auszusprechen, die direkt auf den Benutzer zurückgeführt werden können. Können Sie sich vor Warnungen absichern? Der beste Weg, sich vor Warnungen zu bewahren, ist, nicht gegen gesetzliche Vorschriften zu verstossen - vor allem im Netz. Auf der einen Seite wissen viele Menschen oft nicht, dass sie ein Gesetz verletzen, weil sie es nicht wissen und nicht wissen, was es gibt.
Andererseits sind es in vielen Faellen nicht diejenigen, die gegen das Gesetz verstoßen haben, die gewarnt werden, sondern andere, die einen indirekten Zusammenhang mit der Gesetzesverletzung haben. In vielen Faellen erlauben Gerichtsurteile die Verantwortlichkeit Dritter, wenn diese etwas zur Verletzung beitragen. Offensichtlich ist es in solchen Situationen schwieriger, sich vor Warnungen zu bewahren, weil man andere davon abschrecken muss, das Gesetz zu verletzen.
Dies ist jedoch oft außerhalb der Kontrolle. Tauschbörse: Wann ist die Haftung der Erziehungsberechtigten gegeben? So können beispielsweise Familienmitglieder haftbar gemacht werden, wenn ihre eigenen Rechte im Web verletzt werden. Die Schallplattenfirma kann nur erfahren, wessen Verbindung zur Begehung des Verstoßes benutzt wurde. Oftmals nutzen mehrere Menschen den gleichen Internetanschluss, denken an die Heimcomputer einer Gastfamilie mit kleineren Kinder oder einen Anschluß, den alle Einwohner einer Wohnung mit sechs Leuten nutzen, um sich mit dem Internetzugang zu verbinden.
Laut einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) haftet ein Elternteil im Falle des Dateitausches eines "normal entwickelten" 13-jährigen Kindes prinzipiell nicht für Urheberrechtsverstöße. So lange es keine Beweise dafür gibt, dass das betroffene Tier diese Einschränkungen nicht einhält, müssen die Erziehungsberechtigten keine Kosten oder Schäden tragen. Auch sind sie nicht zur Abgabe von Erklärungen über die Einstellung der Tätigkeit der betroffenen Personen gezwungen.
In der Regel sind sie nicht dazu gezwungen, ihre Arbeit am PC permanent zu kontrollieren. Auch sind die Erziehungsberechtigten nicht dazu gezwungen, im Falle eines Rechtsstreites gegen ihre eigenen vier Wände vorzugehen. Wissen sie jedoch, welches der beiden die Zuwiderhandlung begehen, wollen sie es aber nicht aussprechen, müssen sie für den entstandenen Sachschaden büßen.
Wenn jedoch die Erziehungsberechtigten - z.B. weil mehrere Jugendliche über einen Internetzugang verfügen und sich weigerten, den "Täter" zu benennen - nicht feststellen können, wer den Verstoß begehen konnte, ist die Haftung der Erziehungsberechtigten unwahrscheinlich. Weil in einem möglichen Mahnverfahren oder sogar vor dem Gericht die Erziehungsberechtigten die Anweisung glaubwürdig nachweisen müssen. Wenn man die Erleuchtung in keiner Weise dokumentieren kann, kann man das gleiche Schicksal erleiden wie die Erziehungsberechtigten in einem anderen vom BGH beschlossenen Verfahren.
Das haben die Erziehungsberechtigten widersprochen, konnten aber nicht erklären, dass eine Lektion stattfand. Ab wann sind Sie für die Kosten verantwortlich? Falls die Erziehungsberechtigten nicht haftbar sind (z.B. weil sie das Kinde erleuchtet haben), können die Kinde haftbar gemacht werden. Für die von ihnen verursachten Schadensfälle haftet das nicht.
Im Alter von sieben bis achtzehn Jahren sind sie " von begrenzter Delikatesse ". Sie sind also haftbar, wenn sie anhand ihrer persönlichen Einsicht sehen können, dass ihr Handeln unzulässig ist. Unter achtzehn jährige sind daher nur dann haftbar, wenn sie die geistige Befähigung besitzen, den Umfang und die Gefahr ihres Tuns zu beurteilen.
Der Gesetzgeber geht jedoch davon aus, dass Kindern zwischen 7 und 17 Jahren der nötige Einblick gewährt wird. Im Falle eines Rechtsstreits müssen das betroffene Mitglied oder die betroffenen Familienmitglieder das Gegenteil beweisen. Außerdem ist zu überprüfen, ob das betroffene Mitglied das Urheberrecht oder andere Rechte verletzt hat, denn nur wer es wenigstens leicht schuldig verletzt hat, ist für Urheber- und Persönlichkeitsverletzungen haftbar.
Daher können besonders rebellische Erziehungsberechtigte oder solche, die zuvor im Netz Rechte verletzt haben, weitere Schritte unternehmen müssen. Möglicherweise müssen die Mütter solcher Söhne und Väter die Installation von Filesharing-Diensten oder ähnlichem gar unterlassen. Für ausgewachsene Personen oder für ausgewachsene Zimmergenossen in einer Wohngemeinschaft gilt eine niedrigere Anforderung als für sie.
Der BGH hat in weiteren Verfahren entschieden, dass die Verbindungsinhaber ihre Internetnutzung nicht ohne konkrete Gründe anweisen oder gar kontrollieren müssen. Obwohl die Verantwortlichkeit in Filesharing-Verfahren oft von der Justiz geregelt wurde, gibt es viele andere Gebiete, in denen es vorstellbar ist, dass Benutzer vor Urheberrechtsverstößen gewarnt werden. Es gibt jedoch keine allgemeinen Anweisungen, wie man sich vor Warnungen schützt.
Hat ein Kind oder Jugendlicher Zugang zu einem Rechner, ist es ratsam, mit ihm darüber zu reden, dass Gesetzesverstöße und die daraus resultierenden Warnungen sehr aufwendig werden. In keiner Art und Weise schützt sie Sie davor, wegen Gesetzesverstößen strafrechtlich verfolgt zu werden. Eine Verwarnung? die Verpflichtung zur Zahlung von Anwaltshonoraren und/oder Schadenersatz.
Zusätzlich werden ein oder mehrere Termine für die Erfüllung der erforderlichen Aktionen festgelegt. Es sind nicht alle Warnungen wirklich berechtigt. Im Falle von E-Mail-Warnungen voller Schreibfehler und absurden Rezepturen, die offenbar mit einem Übersetzungs-Programm erzeugt wurden, kann man jedoch davon ausgehen, dass es sich um Schwindler handeln - und sei es nur, weil eine wirkliche Warnung meist in gedruckter Form per Briefpost verschickt wird.
Meistens kommen die Warnungen jedoch von Warnungsfirmen. Was mache ich bei einer Warnung? Grundsätzlich ist man gut daran getan, sich nicht auf sein eigenes Ermessen zu stützen und eine Warnung als angeblich ungerechtfertigte Beschimpfung zu unterlassen. Dies muss die ganze Welt nicht belasten und ein Gespräch mit der Fragestellung, ob der betreffende Anwalt einen solchen Vorgang übernimmt und was eine Konsultation koste, ist zunächst einmal kostenlos.
Dies ist oft eine komplizierte Aufgabe und natürlich kommt es darauf an. Wenn die Behauptung gerechtfertigt ist, kann man grundsätzlich nichts gegen die Abmahnung unternehmen, sondern nur über deren Details, etwa die Höhe der Anwaltskosten, die Zahlung von Schadensersatz und die Erarbeitung der Versäumniserklärung nachdenken. Wenn es nicht angegeben ist, muss man der Warnung natürlich auch nicht folgen.
So kann der Mahnende beispielsweise nicht verlangen, dass die gemahnte Partei die Kosten des Rechtsanwalts übernimmt oder Schadenersatz leistet. Durch die Unterlassung wird nur eine verbindliche Zusicherung gegeben, dass diese oder vergleichbare Rechtsverstöße nicht wiederholt werden. Werden solche Urteile in den von den Anwälten verfassten Abmahnungen gefunden, die von den gemahnten Parteien zu unterzeichnen und zurückzusenden sind, können und sollten sie grundsätzlich aus der Anmeldung ausgelassen werden.
Damit erlischt das "Unterlassungsrecht", das mit der Abmahnung angestrebt wird. Kurz: Der Handel mit Warnungen liegt in den Händen von Experten. Derjenige, der eine Warnung bekommt, sollte sich Rat holen. Wie hoch sind die anfallenden Gebühren im Falle einer Abmahnung? Wenn jemand einen Anwalt mit der Mahnung eines Rechtsverletzers beauftragte, fallen Anwaltskosten an.
Wenn es gerechtfertigt ist, hat der Verletzer die anfallenden Gebühren zu erstatten. Die Rechtfertigung der Warnung als solche ist eine andere als die, ob man sie für die Straftat kannte oder auch nur kannte. Die Höhe der Gebühren für eine Warnung ist immer abhängig von der Sache.
Handelt es sich, wie in diesem Beispiel, um einen bestimmten Verstoß, der sich nicht wiederholt, wird von einem einstweiligen Rechtsschutz gesprochen. Es entstehen dann weitere anfallende Mehrkosten, die in den der Warnung zugrundeliegenden Objektwert einfliessen. Im Prinzip müssen nur diejenigen, die an einem Verstoß beteiligt sind, Schadenersatz zahlen (oder, wie oben erwähnt, für Schäden an Minderjährigen).
Der in einer Abmahnung geforderte Aufwand kann vor Gericht geprüft werden. Somit besteht jedoch die Gefahr, dass die Abmahnung vor ein Gericht geht, um seine Rechtsanwaltskosten zu erstatten, da er sie ansonsten trägt. In der Regel wissen sie, welche Wertvorstellungen die Justiz für gewisse Fälle angenommen hat oder was nicht bezahlt werden muss.
Ob die in einer Abmahnung verlangten Ausgaben überhöht sind oder nicht, kann ein Laien kaum ahnen. Seit Ende 2013 gibt es im Urheberrechtsgesetz eine spezielle Vorschrift für Warngebühren bei geringfügigen Urheberrechtsverletzungen. Dies ergibt, wie oben erwähnt, 147,56 EUR für die Mahnkosten. Erstbewertungen zeigen, dass sich Warnfirmen seit der Verabschiedung der Verordnung oft auf diese Ausnahmeregelung beziehen.
Die Verordnung hindert daher viele Benutzer nicht daran, für Abmahnschreiben nach wie vor erhebliche Gebühren zu zahlen. Der Mahnberechtigte legt die Termine fest, in denen die gemahnten Parteien das tun müssen, was von ihnen gefordert wird. In der Regel sind sie sensibel kurz, oft zu kurz - auch aus juristischer Perspektive. Es ist jedoch nicht ratsam, sie durchzulassen und nicht in der erforderlichen Zeit zu handeln, da man das Risiko eingeht, dass der Mahner nach dem Verfall unmittelbar vor ein Gericht geht.
Sollte die Deadline wirklich nicht eingehalten werden können, sollten Sie wenigstens das Mahnbüro kontaktieren und die Gründe dafür angeben und eine Nachfrist einlegen. Im Idealfall sollten Sie sich frühzeitig - sobald wie möglich nach Eingang der Abmahnung - einen Rechtsanwalt suchen, der die Terminverlängerung verlangen kann. Selbst wenn es hoffnungslos ist, sich gegen eine Warnung zu verteidigen, ist es oft sinnvoll, über Preise und andere Einzelheiten zu sprechen und wenn möglich eine Übereinkunft zu treffen.
Im Zweifelsfall können die erfahrenen Rechtsanwälte mehr daraus machen als die Mahner selbst, weil sie mit den Verhandlungen über einen Ausgleich vertraut sind und wissen, was in solchen Situationen zu tun ist. Es ist keinesfalls hoffnungslos, dass am Ende ein Ausgleich erzielt wird, auch wenn die Verletzung und der Rechtsschutzanspruch klar ersichtlich sind.
Im Regelfall hat derjenige, der die Abmahnung selbst vornimmt, kein Recht auf ein längeres Verfahren. Gewöhnlich wird man es nicht vermeiden, die Abmahnung zu unterlassen, denn sie ist der Kernpunkt der Abmahnung bei Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsverletzungen. Dies trifft natürlich insbesondere dann zu, wenn die in der Abmahnung genannten Aufwendungen bereits überhöht waren.